Frieden von Paris, Vertrag von Paris, Bezeichnung für Friedensschlüsse und Verträge, die in Paris unterzeichnet wurden; u. a.:
1) Pariser Frieden vom 10. 2. 1763, zur Beendigung des Siebenjährigen Krieges, abgeschlossen zwischen Großbritannien und Portugal einerseits sowie Frankreich und Spanien andererseits: Frankreich trat Kanada, einige Inseln der Kleinen Antillen und das Mündungsgebiet des Senegal an Großbritannien ab und erhielt von diesem die Inseln Saint-Pierre und Miquelon; Spanien trat Florida und seine Gebiete westlich des Mississippi an Großbritannien ab. Obwohl das bis dahin französische »Louisiane« (Louisiana) im Vertrag keine gesonderte Erwähnung fand, betrachteten die Briten auch alles Land östlich des Mississippi nunmehr als ihr Eigentum.
2) Pariser Frieden vom 3. 9. 1783 zwischen den USA und Großbritannien, Vertrag zur Beendigung des Unabhängigkeitskrieges, in dem Großbritannien die Unabhängigkeit der 13 Vereinigten Staaten von Amerika anerkannte.
3) Pariser Frieden vom 7. 8. 1796, durch den Württemberg aus der Koalition gegen Frankreich ausschied und diesem seine bereits 1793 von französischen Truppen besetzten linksrheinischen Gebiete (Mömpelgard; Montbéliard) abtrat.
4) 1. Pariser Frieden vom 30. 5. 1814 und 2. Pariser Frieden vom 20. 11. 1815, zur Beendigung der Befreiungskriege, abgeschlossen zwischen Großbritannien, Österreich, Preußen und Russland (Quadrupelallianz von Chaumont) einerseits und Frankreich andererseits: Im 1. Pariser Frieden wurde Frankreich auf die Grenzen vom 1. 1. 1792 beschränkt, im 2. Pariser Frieden erhielt es nur eine Zusicherung für die Grenzen des Jahres 1790.
5) Pariser Frieden vom 30. 3. 1856, beendete den Krimkrieg.
6) Pariser Frieden vom 10. 12. 1898, beendete den Spanisch-Amerikanischen Krieg.
8) Pariser Friedensverträge, nach der Pariser Friedenskonferenz (»Konferenz der 21 Nationen«; 29. 7.-15. 10. 1946) abgeschlossen am 10. 2. 1947 zwischen den Mächten der Anti-Hitler-Koalition sowie den ehemaligen Kriegsverbündeten Deutschlands im Zweiten Weltkrieg (Bulgarien, Finnland, Italien, Rumänien, Ungarn). Die Großmächte respektierten gegenseitig ihre Einflusssphären, legten u. a. Reparationsleistungen sowie Entmilitarisierungsbestimmungen fest und trafen v. a. folgende Gebietsregelungen zur Wiederherstellung der Vorkriegsgrenzen beziehungsweise zur Bestätigung von Abtretungen in der Endphase des Krieges: Italien verlor Istrien, die Adriainseln sowie Fiume und Rijeka an Jugoslawien (Triest wurde Freistaat, Adriafrage; Anhang: Gruber-De-Gasperi-Abkommen zu Südtirol), den Dodekanes an Griechenland; Ungarn musste - bei Annullierung der beiden Wiener Schiedssprüche - Nordsiebenbürgen an Rumänien, den Großteil der Batschka an Jugoslawien sowie drei Dörfer an die Slowakei abtreten und erhielt die Zusage, dass die ungarische Minderheit nicht aus der Slowakei vertrieben werde. Bulgarien behielt die Süddobrudscha, musste aber das eroberte Vardar-Makedonien, Südostserbien und West-Thrakien wieder abtreten; Rumänien verlor Bessarabien und die Nord-Bukowina wieder an die UdSSR, die außerdem von Finnland erneut Karelien sowie zusätzlich die Provinz Petsamo erhielt.
9) Pariser Frieden vom 14. 12. 1995, die aus dem Abkommen von Dayton resultierende Friedensregelung in Bosnien und Herzegowina.
Universal-Lexikon. 2012.