Akademik

Schulden
Rückstände; Rückstand; Außenstände; ausstehende Forderungen; Verbindlichkeiten; Anleihe; Darlehen; Dispo (umgangssprachlich); Pump (umgangssprachlich); Mittelaufnahme (fachsprachlich); Kredit; Fehlbetrag; Haushaltsdefizit; Haushaltsloch (umgangssprachlich); Defizit

* * *

schul|den ['ʃʊldn̩], schuldete, geschuldet <tr.; hat:
(zur Begleichung von Schulden oder als Entgelt o. Ä.) zu zahlen haben:
ich schulde ihm hundert Euro; was schulde ich Ihnen [für die Reparatur]?
Syn.: im Rückstand sein, Schulden haben bei, schuldig sein.

* * *

schụl|den 〈V. tr.; hat〉 jmdm. etwas \schulden
1. jmdm. zu einer Leistung, bes. zur Rückzahlung eines Geldbetrages verpflichtet sein
2. jmdm. etwas verdanken
● ich schulde ihm mein Leben er hat es mir gerettet; er schuldet mir nichts, noch 50 Euro, eine Gegenleistung [<mhd. schuldenverpflichtet sein; sich schuldig machen“ <ahd. sculdon „sich etwas zuziehen, es verdienen“; → Schuld]

* * *

schụl|den <sw. V.; hat [mhd. schulden = schuldig, verpflichtet sein; sich schuldig machen < ahd. sculdōn = sich etw. zuziehen, es verdienen, zu Schuld]:
a) zur Begleichung von Schulden od. als Entgelt o. Ä. zahlen müssen:
jmdm. eine größere Summe s.;
was schulde ich Ihnen [für die Reparatur]?;
b) aus sittlichen, gesellschaftlichen o. Ä. Gründen jmdm. ein bestimmtes Verhalten, Tun, eine bestimmte Haltung schuldig sein:
jmdm. Dank, Respekt, eine Antwort, Erklärung s.;
ich schulde (selten; verdanke) ihm mein Leben;
einer Sache geschuldet sein (auf etw. zurückzuführen sein, aus etw. resultieren: längere Öffnungszeiten sind verändertem Kundenverhalten geschuldet).

* * *

Schulden,
 
bestehende oder hinreichend sichere Belastungen des Vermögens, die auf einer Leistungsverpflichtung des Unternehmens beruhen und selbstständig bewertbar und damit abgrenzbar sind. In der Bilanz werden Schulden entweder als Verbindlichkeiten oder als Rückstellungen ausgewiesen. (öffentliche Schulden)

* * *

schụl|den <sw. V.; hat [mhd. schulden = schuldig, verpflichtet sein; sich schuldig machen < ahd. sculdōn = sich etw. zuziehen, es verdienen, zu ↑Schuld]: a) zur Begleichung von Schulden od. als Entgelt o. Ä. zahlen müssen: jmdm. eine größere Summe s.; ich schulde dir noch 50 Mark; was schulde ich Ihnen [für die Reparatur]?; Oberst Gomez schuldet Ihnen noch das Honorar für Ihre Konsultation (Remarque, Triomphe 57); b) aus sittlichen, gesellschaftlichen o. ä. Gründen jmdm. ein bestimmtes Verhalten, Tun, eine bestimmte Haltung schuldig sein: jmdm. Dank, Respekt, eine Antwort, Erklärung s.; ich schulde dir darüber keine Rechenschaft; ich schulde (selten; verdanke) ihm mein Leben; Du schuldest ihr Aufklärung (Hagelstange, Spielball 74); alles, was ein Angehöriger unserer Kreise seiner Erziehung und seinem Stande schuldet (verdankt; L. Frank, Wagen 13).

Universal-Lexikon. 2012.