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Freihandelszone
Frei|han|dels|zo|ne 〈f. 19; Wirtsch.〉 Zusammenschluss mehrerer Staaten zu einem Gebiet, in dem Freihandel betrieben wird

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Frei|han|dels|zo|ne, die:
Gebiet mehrerer Staaten, zwischen denen Freihandel besteht.

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Freihandelszone,
 
die Vereinigung mehrerer Staaten zu einem einheitlichen Zollgebiet. Die Freihandelszone ist eine Form der regionalen wirtschaftlichen Integration von Volkswirtschaften (z. B. EFTA, NAFTA). Die Binnenzölle sowie mengenmäßige Beschränkungen im Güteraustausch werden abgebaut, die Mitgliedsländer errichten jedoch im Gegensatz zur Zollunion keine gemeinsamen Zollgrenzen und behalten das Recht, gegenüber den Drittländern eigene, von den anderen Mitgliedsstaaten abweichende Außenzölle zu erheben. Durch den in der Regel freien Güteraustausch im Innern bei unterschiedlichen Außenzöllen können kurzfristig Preisunterschiede zwischen den Mitgliedsländern für Güter aus gleichen Herkunftsländern auftreten. Durch Arbitrage werden diese Preisunterschiede langfristig jedoch abgebaut. Ursprungszeugnisse und -kontrollen werden eingesetzt, um eine die Freihandelszonen unterlaufende Arbitrage zu vermeiden.
 
Hier finden Sie in Überblicksartikeln weiterführende Informationen:
 
Freihandelszone: Wirtschaftsblöcke und Freihandelszonen
 

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Frei|han|dels|zo|ne, die: Gebiet mehrerer Staaten, zwischen denen Freihandel besteht.

Universal-Lexikon. 2012.