weibliche Person, die aufgrund ihrer besonders tugendhaften Lebensführung oder weil sie für den christlichen Glauben gestorben ist, verehrt wird und von den Gläubigen um Fürbitte bei Gott angerufen werden kann:
Katharina von Alexandria ist eine Heilige.
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1. 〈kath. Kirche〉 heiliggesprochene(r) Verstorbene(r), der/die verehrt u. um Fürbitte angerufen werden kann
2. 〈fig.; umg.〉 sehr frommer Mensch
● ein komischer Heiliger 〈fig.; umg.〉 ein komischer Kerl, ein Sonderling; bei allen \Heiligen! 〈umg.〉 (Ausruf der Bekräftigung)
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Hei|li|ge, die/eine Heilige; der/einer Heiligen, die Heiligen/zwei Heilige:
a) (kath. Kirche) weibliche Person, die ihr Leben für den Glauben hingegeben od. die christlichen Tugenden heroisch gelebt hat u. deshalb von den Gläubigen verehrt u. um Fürbitte bei Gott angerufen werden darf;
b) (ugs.) sehr fromme, tugendhafte weibliche Person.
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Heilige,
in den Religionen Menschen, die in besonderer Weise Vorbilder, Lehrer, Bekenner oder Märtyrer des Glaubens sind: im Islam »Freunde Gottes« (Wali Allah); im Buddhismus die »Erleuchteten« (Buddhas); im Neuen Testament die Mitglieder der Gemeinde Jesu Christi (z. B. 1. Korintherbrief 1, 2; Kolosserbrief 3, 12); im frühen Christentum die Märtyrer; seit dem 10. Jahrhundert (993) in der katholischen Kirche die nach ihrem Tod und abgeschlossenem Heiligsprechungsprozess und päpstliche Bestätigung (Heiligsprechung) in der Gesamtkirche als Fürbitter bei Gott amtlich verehrten Zeugen des Glaubens (Heiligenverehrung); in den Ostkirchen die verstorbenen (»vor dem Thron Gottes stehenden«) und in ihren Ikonen im Gottesdienst wirkmächtigen Zeugen des Glaubens (die Märtyrer, großen Kirchenväter und Asketen); in den lutherischen Kirchen in Anschluss an M. Luther Vorbilder des Glaubens zur Stärkung des eigenen Glaubens ohne besondere Verehrung. Die reformierten Kirchen lehnen jegliche Heiligenverehrung ab.
Die christliche Verehrung der Heiligen hat eine religionshistorische Parallele im Heroenkult.
Hier finden Sie in Überblicksartikeln weiterführende Informationen:
Mönchtum im Abendland: Bete und arbeite
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Hei|li|ge, der u. die; -n, -n <Dekl. ↑Abgeordnete>: a) (kath. Kirche) jmd., der sein Leben für den Glauben hingegeben od. die christlichen Tugenden heroisch gelebt hat u. deshalb von den Gläubigen verehrt u. um Fürbitte bei Gott angerufen werden darf: Augustinus ist ein -r; die -n anrufen; in dem ... Haus mit ... dem ... Papierladen, über dessen Eingang ein -r (die plastische Darstellung eines Heiligen) in einer ... Nische stand (Simmel, Stoff 16); die Gemeinschaft der -n (der geheiligten Christenheit, der getauften Christen, der Gläubigen); b) (ugs.) sehr frommer, tugendhafter Mensch: der andere - scheußliches Ammenwort - der ganz große H. (Langgässer, Siegel 195); Die Mitglieder des Zentralkomitees sind, was die Moral betrifft, selbst nicht gerade H. (Spiegel 52, 1965, 59); das ist ein sonderbarer, komischer -r (ugs. iron.; seltsamer Mensch).
Universal-Lexikon. 2012.