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Staatspräsident
Staats|prä|si|dent 〈m. 16Oberhaupt einer Republik

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Staats|prä|si|dent, der:
Staatsoberhaupt einer Republik.

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Staatspräsident,
 
das gewählte Staatsoberhaupt einer Republik. In Deutschland ist dies der auf fünf Jahre gewählte Bundes-Präs. Der Staatspräsident kann direkt vom Volk (plebiszitäre Präsidentschaft, z. B. Reichs-Präs. nach der Weimarer Reichsverfassung, der österreichische Bundes-Präs., der französische Präs.), vom Parlament oder von einer sonstigen Wahlkörperschaft (in Deutschland die Bundesversammlung) gewählt werden. In parlamentarischen Regierungssystemen sind dem Staatspräsidenten häufig die repräsentativen Aufgaben zugewiesen, während die politische Leitung in den Händen des Regierungschefs liegt. Es bestehen aber auch Verfassungen, so in den USA, nach denen die politische Führung voll beim Staatspräsidenten liegt.

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Staats|prä|si|dent, der: Staatsoberhaupt einer Republik.

Universal-Lexikon. 2012.