Verkündigung; öffentliche Bekanntmachung; Ausrufung; Aufgebot; Aufforderung; Bitte; Befürwortung; Aufruf; Appell; Gesuch
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Pro|kla|ma|ti|on [proklama'ts̮i̯o:n], die; -, -en (bildungsspr.):öffentliche, feierliche, oft amtliche Verkündigung:
die Proklamation einer Verfassung.
Zus.: Menschenrechtsproklamation.
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Pro|kla|ma|ti|on 〈f. 20〉 öffentl. Bekanntmachung, Aufruf [<lat. proclamatio „das Ausrufen“; zu proclamare „ausrufen“]
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Pro|kla|ma|ti|on, die; -, -en [frz. proclamation < spätlat. proclamatio = das Ausrufen, zu lat. proclamare, ↑ proklamieren] (bildungsspr.):
öffentliche [amtliche] Erklärung; feierliche Verkündigung:
die P. der Menschenrechte.
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Proklamation
[französisch, von spätlateinisch proclamatio »das Ausrufen«] die, -/-en, förmliche Bekanntmachung, Aufruf, insbesondere die offizielle (zumeist verbindliche) Kundmachung in feierlicher Form seitens einer Regierung an das Volk; im Völkerrecht die förmliche Erklärung eines oder mehrerer Staaten über politische Auffassungen und Absichten im zwischenstaatlichen Bereich, die sich an die Staatengemeinschaft richtet; ferner die rechtsverbindlichen Anordnung einer Besatzungsmacht gegenüber der Bevölkerung eines besetzten Gebietes. So regelten die Alliierten nach dem Zweiten Weltkrieg die Grundzüge des Besatzungszustandes in Deutschland zunächst in Form von Proklamationen, z. B. Proklamation Nummer 1 vom 30. 8. 1945 über die Errichtung des Alliierten Kontrollrats.
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Pro|kla|ma|ti|on, die; -, -en [frz. proclamation < spätlat. proclamatio = das Ausrufen, zu lat. proclamare, ↑proklamieren] (bildungsspr.): öffentliche [amtliche] Erklärung; feierliche Verkündigung: die P. der Menschenrechte; Die jährliche P. der Modelinie für Frisur und Make-up erfolgt in Abstimmung mit der Bekleidungsindustrie (Freie Presse 11. 11. 88, Beilage S. 6).
Universal-Lexikon. 2012.