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Kardinal
Kar|di|nal [kardi'na:l], der; -s, Kardinäle [kardi'nɛ:lə]:
nach dem Papst höchster katholischer Geistlicher:
die Kardinäle wählen den Papst.
Syn.: geistlicher Würdenträger (geh.).

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kar|di|nal 〈Adj.; geh.〉 vorzüglich, hauptsächlich, haupt..., grund... [→ Kardinal]

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kar|di|nal <Adj.> [(spät)lat. cardinalis = vorzüglich, den Haupt-, Angelpunkt bildend, zu: cardo = Türangel, Dreh-, Angelpunkt] (bildungsspr.):
besonders wichtig; hauptsächlich, grundlegend:
ein -es Problem.

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Kardinal
 
[kirchenlateinisch cardinalis episcopus »wichtigster (der Hauptkirche in Rom am nächsten stehender) Geistlicher«, von lateinisch cardinalis »vorzüglich«] der, -s/...'näle, in der katholischen Kirche die höchsten kirchlichen Würdenträger nach dem Papst, ausschließlich von ihm ernannt und seine engsten Mitarbeiter in der Leitung der Kirche (Kurienkongregationen, römische Kurie). Das vornehmste Recht der Kardinäle ist seit 1179 die Papstwahl (Konklave). Die 1586 auf 70 festgelegte Zahl der Kardinäle wird seit 1958 überschritten, um Vertreter aller Erdteile in das Kardinalskollegium aufnehmen zu können (nach dem Konsistorium vom 21. 2. 2001: 184 Kardinäle).
 
Als Obergrenze der zur Papstwahl berechtigten Kardinäle legte Paul VI. die Höchstzahl 120 fest. Wer zum Kardinal erhoben werden soll, muss die Priesterweihe empfangen haben und soll, wenn er noch nicht Bischof ist, die Bischofsweihe empfangen (c. 351 CIC). Für die Wahrnehmung von Papstwahl und Funktionen in den ständigen Einrichtungen der römischen Kurie und des Vatikanstaates gilt eine Altersgrenze von 80 Jahren. Kirchenrechtlich unterstehen die Kardinäle ausschließlich der Jurisdiktionsgewalt des Papstes. Das Kardinalskollegium ist gegliedert in Kardinalbischöfe (die suburbikarischen Bischöfe und die zu Kardinälen ernannten Patriarchen der unierten Kirchen), Kardinalpriester und Kardinaldiakone; an seiner Spitze steht der von den Kardinalbischöfen gewählte Kardinaldekan. Besondere Kardinalämter sind: Kardinalgroßpaenitentiar (Apostolische Paenitentiarie), Kardinalstaatssekretär, der Leiter des päpstlichen Staatssekretariats, und Kardinalvikar, Stellvertreter des Papstes im Bistum Rom. Die hauptamtlichen in der römischen Kurie tätigen Kardinäle werden Kurienkardinal genannt.
 

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Kar|di|nal, der; -s, ...näle [1: mhd. kardināl < kirchenlat. cardinalis episcopus = wichtigster, der Hauptkirche in Rom am nächsten stehender Geistlicher, zu (spät)lat. cardinalis, ↑kardinal; 2: nach der dem Ornat eines Kardinals ähnlichen Farbenpracht des Gefieders; 3: engl. cardinal]: 1. (kath. Kirche) höchster Würdenträger nach dem Papst, Mitglied des Kardinalskollegiums: ... wenn der Absender Christoph K. Schönborn heißt und Erzbischof von Wien ist (SZ 3. 3. 99, S. 9); die Kardinäle wählen den Papst; er wurde zum K. ernannt. 2. farbenprächtiger Singvogel, der häufig als Stubenvogel gehalten wird. 3. kaltes Getränk aus Weißwein, Zucker u. der Schale von Pomeranzen.

Universal-Lexikon. 2012.