oberste Verwaltungsbehörde eines Staates mit bestimmtem Aufgabenbereich:
das Ministerium des Inneren.
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Mi|nis|te|ri|um 〈n.; -s, -ri|en〉 oberste staatl. Verwaltungsbehörde (Familien\Ministerium, Innen\Ministerium) ● \Ministerium des Innern; \Ministerium für gesamtdeutsche Fragen 〈früher〉 [<frz. ministère <lat. ministerium „Dienst(leistung), Amt“]
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Mi|nis|te|ri|um , das; -s, …ien [frz. ministère < lat. ministerium = Dienst, Amt]:
1. höchste Verwaltungsbehörde eines Landes mit einem bestimmten Aufgabenbereich.
2. Gebäude, in dem sich ein Ministerium (1) befindet.
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Ministerium
[lateinisch »Dienst«, »Amt«] das, -s/...ri |en, oberste Regierungs- und Verwaltungsbehörde. Das Gesamtministerium (Staatsministerium, Ministerrat, Staatsregierung; Reichs-, Bundes-, Landesregierung; Kabinett) wird vom Regierungschef geleitet (Premierminister, Staatskanzler, Ministerpräsident, Bundeskanzler). In manchen Staaten ist das Staatsoberhaupt auch Regierungschef (z. B. USA). Die Ressortministerien (Fachministerien) werden von Ministern geleitet; innerhalb der vom Regierungschef festgelegten Richtlinien handelt der Minister selbstständig und in eigener Verantwortung (Bundesministerium, Minister). - Zu den fünf klassischen Ministerien (Auswärtiges, Inneres, Justiz, Finanzen, Krieg) traten im 19. Jahrhundert weitere Ministerien hinzu.
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Mi|nis|te|ri|um, das; -s, ...ien [frz. ministère < lat. ministerium = Dienst, Amt]: 1. höchste Verwaltungsbehörde eines Landes mit einem bestimmten Aufgabenbereich: das M. für Wohnungsbau. 2. Gebäude, in dem sich ein ↑Ministerium (1) befindet.
Universal-Lexikon. 2012.