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Gegenreformation
Ge|gen|re|for|ma|ti|on 〈f. 20; unz.; kath. Theol.〉 Gegenbewegung der kath. Kirche gegen die Reformation 1555-1648

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Ge|gen|re|for|ma|ti|on, die (Geschichte):
(im 16. u. 17. Jh.) Gegenbewegung der katholischen Kirche gegen die Reformation.

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I
Gegenreformation
 
Der Zeitraum vom Augsburger Religionsfrieden (1555) bis zum Westfälischen Frieden (1648) wird in der deutschen Geschichtsschreibung als Zeitalter der Gegenreformation bezeichnet. Dieser Begriff drückt aus, dass die der Reformation folgende Epoche durch die gewaltsame Rekatholisierung protestantisch gewordener Gebiete gekennzeichnet ist. Es wurde jedoch nachgewiesen, dass der Aufschwung des Katholizismus keineswegs auf bloßer Durchsetzung »von oben« beruhte, sondern seine Wurzeln schon in den kirchlichen Reformbestrebungen des 15. Jahrhunderts hatte. Für diese innere Erneuerung setzte sich die Bezeichnung »katholische Reform« durch. Sie stand freilich in enger Wechselwirkung mit der eigentlichen Gegenreformation.
 
Die Reformbewegung fand ihren bedeutendsten Ausdruck im Konzil von Trient (1545-63), das den Katholizismus der Neuzeit entscheidend prägte. Es verabschiedete eine Reihe von Dekreten, die in den seit der Reformation umstrittenen theologischen Fragen (Rechtfertigung, Sakramente usw.) die katholische Lehre verbindlich formulierten, damit aber auch den Gegensatz zu den Protestanten dogmatisch festschrieben. Hinzu kamen zahlreiche Reformdekrete zur Verbesserung der Seelsorge, z. B. durch die Verpflichtung der Bischöfe, ständig in ihrem Sprengel zu wohnen, Synoden und Visitationen durchzuführen und Priesterseminare einzurichten. Die Lehrdekrete gaben der Inquisition eine verbesserte Handhabe zum Vorgehen gegen Ketzer, wozu grundsätzlich auch die Protestanten zählten. In Deutschland verhinderte jedoch der Augsburger Religionsfriede die völlige Gleichbehandlung von Protestanten und Ketzern.
 
Dass trotz der rechtlichen Pattsituation zwischen den Konfessionen seit dem Religionsfrieden und der beträchtlichen Mehrheit der evangelischen Bevölkerung der Katholizismus bald wieder in großen Teilen des Reiches vordrang, wäre allerdings ohne die Förderung durch die katholischen Reichsfürsten nicht möglich gewesen. Ausgehend von Bayern, dem die geistlichen Fürstentümer und Österreich folgten, setzten die Vorkämpfer der Gegenreformation nicht nur staatliche Zwangsmaßnahmen ein, sondern sie bedienten sich auch der Hilfe des neuen Ordens der Jesuiten, die neben den alten Mönchsgelübden ein strenges Gehorsamsversprechen gegenüber dem Papst ablegten und sich vor allem der Seelsorge und dem Schulwesen widmeten. Reichsrechtlich stützte sich die Gegenreformation auf die Bestimmung des Augsburger Religionsfriedens, nach der das Bekenntnis der Untertanen dem des Landesherrn folgen sollte. Das war aber als Recht zur Einführung der Reformation, also als Zugeständnis an die Protestanten gemeint. Dadurch kam es natürlich zu Konflikten mit den evangelischen Ständen, die jedoch ihrerseits das Augsburgische Bekenntnis in ihren Gebieten gewissermaßen zur Staatsdoktrin erhoben. So bildete die Gegenreformation nur die eine Seite der allgemeinen »Konfessionalisierung« des politischen Lebens, die vor allem seit Kaiser Rudolf II. (1576-1612) den Gegensatz zwischen den Religionsparteien unüberbrückbar machte.
 
II
Gegenreformation,
 
in der historischen Forschung übliche Bezeichnung für die nach 1519 mithilfe staatlicher Machtmittel unternommenen Versuche, die protestantisch gewordenen Gebiete und Territorien wieder dem katholischen Glauben zuzuführen. Der Begriff Gegenreformation wurde 1776 von dem Staatsrechtslehrer Johann Stephan Pütter (* 1725, ✝ 1807) geprägt und 1889 von dem Historiker Moritz Ritter (* 1840, ✝ 1923) als Epochenbegriff der deutschen Geschichte für die Zeit vom Augsburger Religionsfrieden (1555) bis zum Westfälischen Frieden (1648) verwendet; er setzte sich allerdings rasch auch für alle Maßnahmen der Rekatholisierung in den übrigen europäischen Ländern durch. Als Periodisierungsbegriff verwendet die heutige Geschichtsschreibung auch den Begriff »Konfessionelles Zeitalter«. Die katholische Kirchengeschichtsschreibung betont die Korrelation zwischen Gegenreformation und katholischer Reform als deren innerer Voraussetzung. - Ausgehend von Bayern unter Herzog Albrecht V. erfasste sie seit dem Augsburger Religionsfrieden von 1555, gestützt auf das Jus reformandi aller weltlichen Landesherren (Cuius regio, eius religio) beziehungsweise auf den Geistlichen Vorbehalt (Reservatum ecclesiasticum) zunächst die geistlichen Fürstentümer des Heiligen Römischen Reiches. Gegen Ende des 16. Jahrhunderts waren Herzog Maximilian I. von Bayern und Ferdinand von Steiermark, der spätere Kaiser Ferdinand II., die Führer der gegenreformatorischen Bewegung. Die Gegenreformation war Teil der allgemeinen politischen Konfessionalisierung und erreichte ihren Höhepunkt im Dreißigjährigen Krieg, in dem jedoch durch das Eingreifen von Gustav II. Adolf von Schweden der Versuch scheiterte, mit dem Restitutionsedikt (1629) auch in Norddeutschland die Gegenreformation durchzuführen. - Im Westfälischen Frieden wurde die Gegenreformation durch die Besitzstandsgarantie des Normaljahres 1624 reichsrechtlich beendet. - Entscheidend für ihren Erfolg in Teilen Deutschlands und Europas (Spanien, Niederlande, Frankreich, Polen) waren die Beschlüsse des Konzils von Trient (1545-63) und die Wirksamkeit der Jesuiten. Die Gegenreformation scheiterte in England und Schweden.
 
Die Gegenreformation beeinflusste auch die Literatur (deutsche Literatur) und das Theater des Barock sowie das Kirchenlied; charakteristisch ist die Entwicklung des Jesuitentheaters. Auch Gebiete wie Erbauungsliteratur und Predigt zeigen die Einwirkungen der Gegenreformation.
 
Literatur:
 
K. Brandi: Reformation u. G. (51979);
 
G. u. Lit. Beitr. zur interdisziplinären Erforschung der kath. Reformbewegung, hg. v. J.-M. Valentin (Amsterdam 1979);
 
Hb. der Kirchengesch., hg. v. H. Jedin, (Bd. 4: Reformation, kath. Reform u. G. 31979);
 E. W. Zeeden: Das Zeitalter der G. Von 1555-1648 (1979);
 G. Droysen: Gesch. der G. (1983);
 M. Hroch u. A. Skýbová: Die Inquisition im Zeitalter der G. (a. d. Tschech., 1985);
 E. W. Zeeden: Konfessionsbildung. Studien zur Reformation, G. u. kath. Reform (1985);
 
Kath. Reform u. G. in Innerösterreich 1564-1628, hg. v. F. M. Dolinar u. a. (Klagenfurt 1994).
 
Hier finden Sie in Überblicksartikeln weiterführende Informationen:
 
 
Gegenreformation und Reform im Reich: Erneuerung des Alten
 
Dreißigjähriger Krieg: Um Religion und Macht
 

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Ge|gen|re|for|ma|ti|on, die [1776 von dem dt. Juristen u. Staatsrechtler J. St. Pütter (1725-1807) gebr. zur Bez. der gewaltsamen Rekatholisierung protestantisch gewordener Gebiete; seit 1889 von dem dt. Historiker M. Ritter (1840-1923) als Epochenbegriff für die dt. Geschichte verwendet] (hist.): (im 16. u. 17. Jh.) Gegenbewegung der katholischen Kirche gegen die Reformation.

Universal-Lexikon. 2012.