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Einparteiensystem
Ein|par|tei|en|sys|tem 〈n. 11; Pol.〉 autoritäre zentralistische Herrschaftsform mit nur einer zugelassenen Partei, die im Besitz der politischen Führung ist

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Ein|par|tei|en|sys|tem, Einparteisystem, das (Politik):
von nur einer Partei bestimmtes politisches System.

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Einparteiensystem,
 
im Unterschied zum Zweiparteiensystem und zum Mehrparteiensystem eine Regierungsform, in der nur eine Partei den Willen des Staates formuliert und trägt. Im Gegensatz zu demokratisch-parlamentarisch fundierten Staaten, in denen zwei oder mehr Parteien in freier politischer Entfaltung um die Macht im Staate ringen, werden Diktaturen oft von Einparteiensystemen getragen (Einparteienstaaten), in denen es entweder nur eine Partei gibt oder früher unabhängige Parteien als Satellitenorganisationen dem Herrschaftswillen der allein bestimmenden Staatspartei unterworfen sind. (Einheitspartei)

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Ein|par|tei|en|sys|tem, Einparteisystem, das (Politik): von nur einer Partei bestimmtes politisches System.

Universal-Lexikon. 2012.