◆ Kon|trọll|kom|mis|si|on 〈f. 20〉 Kommission, die eine Kontrolle ausübt
◆ Die Buchstabenfolge kon|tr... kann in Fremdwörtern auch kont|r... getrennt werden. Davon ausgenommen sind Zusammensetzungen, in denen die fremdsprachigen bzw. sprachhistorischen Bestandteile deutlich als solche erkennbar sind, z. B. -trahieren, -tribuieren (→a. subtrahieren, distribuieren).
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Kon|t|rọll|kom|mis|si|on, die:
vgl. ↑ Kontrollorgan.
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Kontrọllkommission,
1) -27 der Ausschuss der Siegermächte des Ersten Weltkrieges zur Überwachung der Entmilitarisierung der besiegten Staaten (z. B. des Deutschen Reiches) beziehungsweise ihrer Nachfolgestaaten.
2) Sowjetische Kontrollkommission, Abkürzung SKK, die nach Gründung der DDR 1949 eingesetzte sowjetische Besatzungsbehörde (Sitz: Berlin-Karlshorst), wurde 1953 in die Hohe Kommission umgewandelt.
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Kon|trọll|kom|mis|si|on, die: vgl. ↑Kontrollorgan.
Universal-Lexikon. 2012.