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Nachrichtenagentur
Nach|rich|ten|agen|tur 〈f. 20gewerbl. Unternehmen, das Nachrichten sammelt u. an Zeitungen usw. vermittelt; Sy Nachrichtenbüro

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Nach|rich|ten|agen|tur, die:
Unternehmen, das Nachrichten (bes. aus der Politik) sammelt u. an Presse, Funk u. Fernsehen weiterleitet.

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Nachrichten|agentur,
 
Nachrichtenbüro, ein publizistisches Unternehmen, das Nachrichten und Berichte in Wort, Bild oder Film sammelt, aufzeichnet, bearbeitet und gegen Entgelt an Medieneinrichtungen weitergibt, manchmal auch an Behörden, Verbände oder nichtpublizistische Unternehmen. Die Nachrichtenagentur ist in manchen Ländern als staatliche Behörde oder Staatsunternehmen (besonders in autoritär regierten Staaten), in anderen als Genossenschaft von Medienunternehmen (in Deutschland: dpa, in den USA: AP), als Privatunternehmen (in Deutschland: ddp, in Frankreich: AFP) organisiert. Die Nachrichtenagentur sortiert ihr Nachrichtenangebot zeitlich (»Basisdienste« rund um die Uhr), räumlich (regionale oder »Landesdienste«), themenspezifisch (»Sonderdienste« für verschiedene Ereignis- oder Stoffgebiete), medienspezifisch (»Bilderdienste«, »Audiodienste« mit Hörfunknachrichten auf Tonträgern, »Videodienste« mit Fernsehnachrichten auf Film- oder Videokassette, »Grafikdienste«), ferner Hintergrund-, Archiv- und Chronikdienste. Besondere Nachrichtenagenturen arbeiten für bestimmte Themenbereiche (Sport- oder Wirtschaftsagenturen), bestimmte Medien (Hörfunk- oder Fernsehagenturen), bestimmte Organisationen (kirchliche Nachrichtenagenturen). Dem Umfang ihrer publizistischen Dienstleistung entsprechend unterhält eine Nachrichtenagentur mehrere inländische und ausländische Zweigbüros in Hauptstädten, Großstädten, am Sitz wichtiger Organisationen, daneben einzelne feste oder freie Mitarbeiter (Korrespondenten). Das Nachrichtenmaterial wird fernmündlich oder fernschriftlich, über Ton- oder Bildkanäle (eigene oder angemietete Leitungen, Funkstrecken) an die Zentral- oder Hauptredaktion übermittelt, dort geordnet, redigiert, manchmal übersetzt und überprüft, Fotos, Tonträger, Film- und Videoaufzeichnungen aufbereitet; das bearbeitete Material wird an die Bezieher heute hauptsächlich über Satellit übermittelt.
 
Geschichte:
 
Botensysteme zur organisierten Nachrichtenübermittlung waren in China seit der Han-Dynastie (202 v. Chr. bis 220 n. Chr.), im Perserreich, im Römischen Reich bei der Zivil- und Militärverwaltung und im Mittelalter im weltlichen und kirchlichen Bereich üblich. Sie bestanden auch noch neben der taxisschen Postorganisation weiter, die sich seit dem 16. Jahrhundert ausbildete. Zur selben Zeit entstand die Einrichtung des Korrespondenten und Nachrichtenagenten im Dienst eines Fürsten oder Handelshauses. Um die Mitte des 19. Jahrhunderts führte die Entwicklung der Telegrafie in Europa und in den USA zur Gründung von Nachrichtenagenturen (»Telegraphenbureaus«): 1835 durch C.-L. Havas in Frankreich, 1848 durch New-Yorker Verleger (»Associated Press«) in den USA, 1849 durch B. Wolff in Deutschland, 1851 durch P. J. Reuter in Großbritannien; ferner u. a. in Italien (1853), Österreich (1859), Dänemark (1866), Schweiz (1894), Russland (1904). In Deutschland wurden »Wolff's Telegraphische Bureau« (W. T. B.) und die 1913 gegründete »Telegraphen-Union« (T. U.) 1933 zwangsvereinigt zum »Deutschen Nachrichtenbüro« (DNB), das 1945 aufgelöst wurde. Aus den Büros der Alliierten in ihren Besatzungszonen ging in der Bundesrepublik Deutschland 1949 die »Deutsche Presse-Agentur« (dpa) hervor; in der DDR war schon 1946 der »Allgemeine Deutsche Nachrichtendienst« (ADN) entstanden, der 1992 mit dem 1971 gegründeten »Deutschen Depeschen Dienst« (ddp) vereinigt wurde.
 
Literatur:
 
W. Riepl: Das Nachrichtenwesen des Altertums (1913, Nachdr. 1972);
 J. Kleinpaul: Das Nachrichtenwesen der dt. Fürsten im 16. u. 17. Jh. (1930);
 H. Höhne: Report über N. (21984);
 J. Fenby: The international news services (New York 1986);
 J. Wilke u. B. Rosenberger: Die Nachrichten-Macher. Eine Unters. zu Strukturen u. Arbeitsweisen von N. am Beispiel von AP u. dpa (1991);
 
Agenturen im Nachrichtenmarkt, hg. v. J. Wilke (1993);
 
Von der Agentur zur Redaktion. Wie Nachrichten gemacht, bewertet u. verwendet werden, hg. v. J. Wilke: (2000).

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Nach|rich|ten|agen|tur, die: Unternehmen, das Nachrichten (bes. aus der Politik) sammelt u. an Presse, Funk u. Fernsehen weiterleitet: er berichtete weiter, die Unterzeichner hätten den Text einer westeuropäischen N. übergeben (Rolf Schneider, November 144).

Universal-Lexikon. 2012.