Akademik

Nationalversammlung
Na|ti|o|nal|ver|samm|lung 〈f. 20zu besonderem Zweck (meist politische Umgestaltung, Beschluss über eine Verfassung) einberufene, gewählte Volksversammlung ● die Frankfurter \Nationalversammlung von 1848

* * *

Na|ti|o|nal|ver|samm|lung, die:
1. in einigen Staaten Bez. für: Parlament.
2. gewählte Volksvertretung, die über die Grundfragen einer Nation, vor allem über eine Verfassung, berät u. beschließt:
die Frankfurter N. von 1848/49.

* * *

Nationalversammlung,
 
Bezeichnung für die zur Beratung oder Beschlussfassung der Grundfragen einer Nation und ihres staatlichen Gemeinwesens, v. a. der Verfassunggebung, gewählte Volksvertretung. Die Bezeichnung entstand bei der Umprägung der ständischen Assemblée zur Nationalversammlung in der Französischen Revolution 1789; die Nationalversammlung wurde 1792 durch den Nationalkonvent abgelöst. - In der deutschen Geschichte erfolgte 1848/49 die Berufung der Frankfurter Nationalversammlung, in Preußen die einer verfassunggebenden Nationalversammlung (22. 5. bis 5. 12. 1848), 1919 die der Weimarer Nationalversammlung. Bei der Auflösung Österreich-Ungarns 1918 proklamierte eine provisorische deutsch-österreichische Nationalversammlung die Republik Deutschösterreich; 1919 wurde für die Republik Österreich eine österreichische Konstituierende Nationalversammlung gewählt. Im griechischen Freiheitskampf tagte 1821/22 und 1826 die Nationalversammlung von Epidauros. In der Zeit der französischen Dritten Republik (1870-1940) führten Deputiertenkammer und Senat als vereinigte Körperschaft den Namen Nationalversammlung. - Entsprechend dem französischen Vorbild der gesetzgebenden Nationalversammlung (1791/92) tragen auch heute noch zahlreiche Parlamente die Bezeichnung Nationalversammlung.
 

* * *

Na|ti|o|nal|ver|samm|lung, die: 1. Bez. für Parlament (in einigen Staaten): Die französischen Grünen waren nach der letzten Wahl 1997 nur dank einer Wahlallianz mit den Sozialisten überhaupt in der N. vertreten (Zeit 28. 1. 99, 2). 2. gewählte Volksvertretung, die über die Grundfragen einer Nation, vor allem über eine Verfassung, berät u. beschließt: die Frankfurter N. von 1848/49.

Universal-Lexikon. 2012.