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Luthertum
Lụ|ther|tum 〈n.; -s; unz.〉 der auf Luther gegründete Protestantismus

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Lụ|ther|tum, das; -s:
1. auf Luther gegründeter Protestantismus, evangelisch-lutherische Glaubenslehre:
das L. wurde dort die herrschende Konfession.
2. Wesen der auf Luther gegründeten Glaubenslehre, die davon geprägte Lebens- u. Geisteshaltung.

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Lụthertum,
 
zusammenfassender Begriff für die theologischen Auffassungen, die sich im Anschluss an die Lehre M. Luthers entwickelt haben, die von ihnen inspirierte Glaubens- und Lebenshaltung lutherischer Christen (Lutheraner) wie auch für die Gesamtheit der lutherischen Kirchen. Das Wort lutherisch stammt von dem ersten großen Gegner Luthers, J. Eck, der es 1520 in spöttisch-herabsetzendem Sinn gebrauchte. Luther selbst hat es abgelehnt, die Kirche der Reformation nach seinem Namen zu benennen; er und seine Zeitgenossen sprachen von »evangelisch« oder »Kirche der Augsburgischen Konfession«. Der Begriff Luthertum und lutherisch hat sich jedoch schnell durchgesetzt und ist zu einer Konfessionsbezeichnung geworden. Kennzeichnend für das Luthertum ist die Bindung an die Bibel als der höchsten Autorität (sola scriptura), das Verständnis des Glaubens als Rechtfertigung des Sünders, Nachfolge des Gekreuzigten und Befreiung zum vor Gott verantworteten freien Handeln in der Welt (sola fide; sola gratia), die Auffassung vom Priestertum aller Gläubigen und die Anerkennung der staatlichen Gewalt als der von Gott gewollten äußeren Ordnung der Welt (Zweireichelehre). Die organisatorische Grundlegung des Luthertums erfolgte durch die lutherischen Kirchenordnungen, seine konfessionelle Verfestigung v. a. durch die Theologen der lutherischen Orthodoxie.
 
Die nach Luthers Tod aufbrechenden lutherischen Lehrstreitigkeiten um sein authentisches theologisches Erbe wurden zwischen den Anhängern P. Melanchthons (Philippisten) und den unbedingten Anspruch auf das unverfälschte lutherische Erbe erhebenden Gnesiolutheranern geführt und fanden ihren Abschluss mit der Konkordienformel (1577), durch die sich das Luthertum vom Kalvinismus abgrenzte. Die Zusammenstellung der Bekenntnisse des Luthertums erfolgte im Konkordienbuch (1580).
 
Aufklärung und Pietismus ließen im 18. Jahrhundert die konfessionelle Fragestellung zurücktreten, erst mit der Romantik und der Erweckungsbewegung des 19. Jahrhunderts begann eine Erneuerung des Luthertums, die u. a. auf dem Boden der deutschen evangelischen Landeskirchen zur Bildung lutherischer Freikirchen (Altlutheraner) führte. Gegenüber dem Rationalismus der Aufklärung und dem Subjektivismus des 19. Jahrhunderts betonte das Neuluthertum die Objektivität der Bekenntnisse der Kirche, des Amtes und der Sakramente. Das Luthertum des 20. Jahrhunderts ist von der Wiederentdeckung der Theologie und Person Luthers sowie durch den Dialog mit anderen Konfessionen geprägt. (Luther, Lutherforschung)

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Lụ|ther|tum, das; -s: 1. auf Luther gegründeter Protestantismus, evangelisch-lutherische Glaubenslehre: Das L. wurde die herrschende Konfession im Norden und Osten Deutschlands (Fraenkel, Staat 153). 2. Wesen der auf Luther gegründeten Glaubenslehre, die davon geprägte Lebens- u. Geisteshaltung.

Universal-Lexikon. 2012.