Mạr|schall 〈m. 1u〉
1. 〈urspr.〉 Pferdeknecht, Reitknecht
2. 〈dann〉 hoher Hofbeamter
3. 〈seit dem 15./17. Jh.〉
3.1 höchster militärischer Dienstgrad
3.2 Offizier in diesem Rang
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Mạr|schall, der; -s, Marschälle [frz. maréchal, aus dem Fränk., vgl. mhd. marschalc, ahd. marahscalc = Pferdeknecht; zu mhd. marc(h), ahd. marah = Pferd (vgl. ↑ 1Mähre) u. mhd. schalc, ahd. scalc, ↑ Schalk] (früher):
1. hoher höfischer Beamter; Hofmarschall.
2.
a) <o. Pl.> hoher militärischer Dienstgrad;
b) Offizier des Dienstgrades Marschall (2 a).
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Mạrschall
[althochdeutsch marahscalc »Pferdeknecht«, zu marah »Pferd« und scalc, ursprünglich »Knecht«], früher auch Mạrschalk, Inhaber eines der vier germanischen Hausämter, zuständig für die Stallungen und die Versorgung der Pferde bei den wechselnden Aufenthalten des Hofes; später mit der Quartierbeschaffung für den gesamten Hofstaat (Hofmarschall) und (mit dem Aufkommen der Ritterheere) mit dem Oberbefehl im Krieg betraut (später Feldmarschall). Das Marschallamt folgt der Entwicklung der Hausämter zu Erzämtern, ministerialischen Hofämtern und kaiserlichen Haushofämtern. Als Erzmarschall erscheint seit dem Ende des 12. Jahrhunderts der Herzog von Sachsen (seit 1356 von Sachsen-Wittenberg). Unter den Reichserbämtern (Erbämter) hat das des Erbmarschalls die größte Bedeutung erlangt; bis zum Ende des Heiligen Römischen Reiches (1806) lag es in den Händen der Familie von Pappenheim. - Der Landmarschall (Landerbmarschall) war Führer der Ritterschaft bei den Ständetagungen. - Bei den geistlichen Ritterorden war der Ordensmarschall Befehlshaber des Ordensheeres. - Im Mittelalter gehörte es zu den Riten der Kaiserkrönung durch den Papst, dass der Kaiser ihm Strator- und Marschalldienst tat, indem er dem Papst das Pferd am Zügel führte und ihm die Steigbügel hielt.
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Mạr|schall, der; -s, Marschälle [frz. maréchal, aus dem Fränk., vgl. mhd. marschalc, ahd. marahscalc = Pferdeknecht; zu mhd. marc(h), ahd. marah = Pferd (vgl. Mähre) u. mhd. schalc, ahd. scalc, ↑Schalk] (früher): 1. hoher höfischer Beamter; Hofmarschall. 2. a) <o. Pl.> hoher militärischer Dienstgrad: die Nationale Volksarmee ... führt den bombastischen Titel des -s ein (Spiegel 16, 1982, 138); b) Offizier des Dienstgrades ↑Marschall (2 a): er gehört zu den Marschällen der Armee; Ü Lambsdorff war aber keineswegs immer ... der ... M. Vorwärts (nach der volkstümlichen Bez. für den preußischen Feldmarschall Fürst Blücher; Spiegel 9, 1983, 45).
Universal-Lexikon. 2012.