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Generalsekretär
Ge|ne|ral|se|kre|tär 〈m. 1Geschäftsführer einer großen Partei, Organisation o. Ä. ● der \Generalsekretär der Regierungspartei

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Ge|ne|ral|se|kre|tär, der:
oberster Geschäftsführer einer Partei, eines wirtschaftlichen, wissenschaftlichen o. Ä. Verbandes od. einer internationalen Organisation.

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Generalsekretär,
 
der Hauptgeschäftsführer politischer Parteien, gewerkschaftlicher, genossenschaftlicher, wissenschaftlicher, industrieller Verbände sowie internationaler Organisationen (z. B. UNO, NATO, OAS, Arabische Liga, OAU u. a.).
 
Hier finden Sie in Überblicksartikeln weiterführende Informationen:
 
UN: Die Gründung der Vereinten Nationen
 

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Ge|ne|ral|se|kre|tär, der: oberster Geschäftsführer einer Partei, eines wirtschaftlichen, wissenschaftlichen o. ä. Verbandes od. einer internationalen Organisation.

Universal-Lexikon. 2012.