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Verband
Kolonne; Schar; Gruppe; Kommando; Abteilung; Geschwader; Rotte; Interessengemeinschaft; Union; Verein; Vereinigung; Gesellschaft; Interessengruppe; Seilschaft (umgangssprachlich); Interessenverband; Verbindung; Lobby; Bandage; Umschlag; Kompresse; Verbund; Zusammenschluss

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Ver|band [fɛɐ̯'bant], der; -[e]s, Verbände [fɛɐ̯'bɛndə]:
1. zum Schutz einer Wunde o. Ä., zur Ruhigstellung dienende in mehreren Lagen um einen Körperteil gewickelte Binde o. Ä.:
die Krankenschwester legte ihm einen Verband an, wechselte den Verband.
Syn.: Bandage.
Zus.: Kopfverband, Schutzverband, Stützverband, Wundverband.
2. größere Vereinigung, die (zur Durchsetzung gemeinsamer Interessen) durch Zusammenschluss von Vereinen oder Gruppen entsteht:
politische Verbände; einen Verband gründen; einem Verband angehören.
Syn.: 1Bund, Genossenschaft, Klub, Organisation, Ring, Union, Verein.
Zus.: Arbeitgeberverband, Bauernverband, Einzelhandelsverband, Großhandelsverband, Journalistenverband, Jugendverband, Nachbarschaftsverband, Sportverband, Unternehmerverband.
3. Zusammenschluss mehrerer kleinerer, militärischer Einheiten:
starke motorisierte Verbände.
Syn.: Abteilung, Armee, Einheit, Trupp, Truppe.
Zus.: Flottenverband, Panzerverband, Truppenverband.

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Ver|bạnd 〈m. 1u
1. Binde um eine Wunde od. erkrankte Körperstelle
2. Bund, Zusammenschluss, z. B. von Vereinen, Körperschaften, Angehörigen eines Berufes (Schriftsteller\Verband, Ärzte\Verband)
3. organisatorische od. zeitlich begrenzte Zusammenfassung mehrerer militärischer Einheiten (Truppen\Verband)
4. regelmäßige, gruppenweise Anpflanzung (von Pflanzen, Obstbäumen usw.)
5. Verbindung, Ineinandergreifen (von Hölzern od. Mauersteinen)
● \Verband Deutscher Elektrotechniker 〈Abk.: VDE〉; \Verband für Arbeitsstudien und Betriebsorganisation e.V. 〈Abk.: REFA〉; einen \Verband anlegen, abnehmen, erneuern, wechseln; einem \Verband beitreten; einen \Verband gründen; im \Verband fahren (von Kriegsschiffen); im \Verband fliegen (Flugzeuge)

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Ver|bạnd , der; -[e]s, Verbände [zu verbinden]:
1. zum Schutz einer Wunde o. Ä., zur Ruhigstellung (z. B. eines gebrochenen Knochens) dienende, in mehreren Lagen um einen Körperteil gewickelte Binde o. Ä.:
der V. rutscht, ist zu fest;
[jmdm.] einen V. anlegen, den V. abnehmen, wechseln;
er hatte einen dicken V. um den Kopf.
2. von mehreren kleineren Vereinigungen, Vereinen, Klubs o. Ä. od. von vielen einzelnen Personen zur Durchsetzung gemeinsamer Interessen gebildeter größerer Zusammenschluss:
politische, kulturelle, karitative Verbände;
einen V. gründen;
sich zu einem V. zusammenschließen.
3. (Militär)
a) größerer Zusammenschluss mehrerer kleinerer Einheiten:
starke motorisierte Verbände;
ein feindlicher V.;
b) Anzahl von gemeinsam operierenden Fahrzeugen, Flugzeugen:
ein V. von 15 Bombern.
4. aus vielen [gleichartigen] Elementen zusammengesetztes Ganzes, aus vielen Individuen [einer Art] bestehende, eine Einheit bildende Gruppe:
der V. der Familie;
das einzelne Tier findet im V. der Herde Schutz;
im V. (gemeinsam, als Gruppe [u. in Formation]: im V. fliegen).

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Verband,
 
1) Bautechnik: bei Holzverbindungen die Verbindung sich kreuzender Hölzer; beim Mauerwerk die Arten des Ineinandergreifens der Mauersteine; bei Brücken und Hochbauten Verbindung von Stäben der Hauptträger oder Binder durch Diagonalen und Pfosten zu einem Fachwerkträger (Wind-, Quer-, Schlinger-, Bremsverband u. a.).
 
 2) Mathematik: eine Menge M mit einer Ordnungsrelation ≦ auf M, sodass für je zwei Elemente x, y aus M deren Supremum xy und Infimum xy existiert. Die Supremumsbildung ∨ : MMM, (x, y) → xy und Infimumsbildung ∧ : MMM, (x, y) → xy heißen Verbandsoperationen auf M. Gilt darüber hinaus für alle x, y, zM eines, und damit sogar beide der folgenden Distributivgesetze (xy) ∧ z = (xz) ∨ (yz) und (xy) ∨ z = (xz) ∧ (yz), so heißt (M, ≦) distributiver Verband. Ein distributiver Verband, der ein kleinstes Element 0:inf M und ein größtes Element 1:sup M besitzt und in dem zu jedem xM ein xcM existiert, sodass xxc = 0 und xxc = 1, ist eine boolesche Algebra. Dieses zu x gehörige Element xc in einer booleschen Algebra heißt das zu x komplementäre Element und ist eindeutig bestimmt. Eine zur obigen ordnungstheoretischen Definition eines Verbands äquivalente algebraische Definition lautet: Ein Verband ist ein Tripel (M, °, *), bestehend aus einer Menge M und zwei Verknüpfungen ° und * von MM in M, sodass (M, °) und (M, *) abelsche Halbgruppen sind (d. h., ° und * sind assoziative und kommutative Abbildungen) und die beiden Assoziativgesetze x ° (y * x) = x und x * (y ° x) = x gelten. Ist die geordnete Menge (M, ≦) ein Verband, so ist das Tripel (M, ∨, ∧) dessen algebraische Darstellung, und ist (M, °, *) ein algebraisch definierter Verband, so definiert xy : ⇔ x ° y = x, oder gleichwertig xy : ⇔ x * y = y, eine Ordnungsrelation ≦auf M, bezüglich der die Verknüpfungen ° und * der Infimums- beziehungsweise Supremumsbildung entsprechen. Beispiele für Verbände sind (ℕ, ≦), (ℕ, ggT, kgV) und [ (M ), ∪, ∩], wobei ggT und kgV für den größten gemeinsamen Teiler beziehungsweise das kleinste gemeinsame Vielfache zweier natürlichen Zahlen stehen und (M) die Potenzmenge der Menge M ist.
 
 3) Medizin: Verbände.
 
 4) Militärwesen: Bezeichnung für die Truppenkörper in Größenordnung Bataillon und Regiment; in der Regel aus einer Truppengattung zusammengesetzt und auch örtlich geschlossen in einer Liegenschaft oder einem Standort friedensmäßig untergebracht. - Truppenkörper von der Brigade an aufwärts werden beim Heer als Großverbände bezeichnet.
 
 5) Recht: Vereinigung von Personen oder Personengesamtheiten zur Verfolgung gemeinsamer Zwecke. Neben nichtrechtsfähigen gibt es rechtsfähige Verbände, die als juristische Personen selbst Träger von Rechten und Pflichten sind. Sie können privatrechtliche Zusammenschlüsse (AG, Vereine u. a.) oder öffentlich-rechtlicher Körperschaften (Wasser- und Bodenverband, Sozialversicherungsträger u. a.) sein. Ihre Willensbildung erfolgt aufgrund einer Satzung.
 
 6) Schiffbau: alle die Festigkeit bestimmenden strukturellen Bauteile des Schiffskörpers. Man unterscheidet Längsverbände (längsschiff verlaufend, z. B. Außenhaut, Deck- und Bodenbeplattung, Längsspanten und -schotte, Stringer, Kiel), Querverbände (querschiffs angeordnet, z. B. Querspanten und -schotte, Rahmenspanten, Decksbalken) und Stützverbände (z. B. Deckstützen, Bordwände) und den Verband für örtliche Festigkeit (z. B. Verstärkung für Lukenöffnungen.
 
 7) Soziologie: soziale Handlungseinheit im wirtschafts-, arbeits- und sozialpolitischen Bereich sowie in den Bereichen von Kultur, Wissenschaft und Freizeit mit dem Ziel der organisierten Interessenvertretung der Mitglieder. Die Interessenvertretung durch Verbände muss sowohl gegenüber dem Staat und den Gegenverbänden (Arbeitgeberverbände beziehungsweise Gewerkschaften) erfolgreich sein (Effektivität) als auch von den Mitgliedern gebilligt werden (Legitimität). Während die Effektivität der Interessenvertretung eine Zentralisation der Entscheidungen nahe legt, erfordert die Legitimität eine demokratische Willensbildung. Die reale Strukturbildung muss auf beide Anforderungen ausgerichtet sein. Dies gilt für die Strukturen der innerverbandlichen Willensbildung und des zwischenverbandlichen Interessenausgleichs (Tarifautonomie), für die Aufgabenteilung zwischen ehrenamtlicher und hauptamtlicher Verbandsleitung und für die Beziehung zwischen den Verbänden und dem politisch-administrativen System.
 
Literatur:
 
U. von Alemann: Organisierte Interessen in der Bundesrepublik Dtl. (21989);
 B. Keller: Einf. in die Arbeitspolitik. Arbeitsbeziehungen u. Arbeitsmarkt in sozialwiss. Perspektive (51997);
 
Verbände in vergleichender Perspektive, hg. v. U. von Alemann u. B. Wessels (1997).
 
 8) Sport: Zusammenschluss von Vereinen einer Sportart (Fachverband) oder von überfachlichen Vereinigungen und Gruppen (Dachverband) zur Interessenvertretung. Verbände bestehen auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene; sie haben eigene Statuten.
 
 9) Zoologie: Tiergesellschaft.

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Ver|bạnd, der; -[e]s, Verbände [zu ↑verbinden]: 1. a) zum Schutz einer Wunde o. Ä., zur Ruhigstellung (z. B. eines gebrochenen Knochens) dienende, in mehreren Lagen um einen Körperteil gewickelte Binde o. Ä.: der V. rutscht, ist zu fest; [jmdm.] einen V. anlegen, den V. abnehmen; den V. wechseln; er hatte einen dicken V. um den Kopf; bleich, staubig und mit blutdurchtränkten Verbänden hatten sie auf Wagen und Karren gelegen (Kühn, Zeit 14); ∙ b) <o. Pl.> das Verbinden (1 b): Ich fuhr während des -es fort, ihn mit Wein anzustreichen (Goethe, Lehrjahre VI, Schöne Seele). 2. von mehreren kleineren Vereinigungen, Vereinen, Klubs o. Ä. od. von vielen einzelnen Personen zur Durchsetzung gemeinsamer Interessen gebildeter größerer Zusammenschluss: politische, kulturelle, karitative Verbände; Verbände stützen die Parteien, Parteien nützen den Verbänden (Dönhoff, Ära 35); einen V. gründen; einem V. beitreten, angehören; in einem V. organisiert sein; sich zu einem V. zusammenschließen. 3. (Milit.) a) größerer Zusammenschluss mehrerer kleinerer Einheiten: starke motorisierte Verbände; ein feindlicher V. von Bataillonsstärke; b) Anzahl von gemeinsam operierenden Fahrzeugen, Flugzeugen: ein V. von 15 Bombern; Noch ehe die erwarteten Jäger einfielen, zog ein V. von Zerstörern durch (Gaiser, Jagd 12). 4. aus vielen [gleichartigen] Elementen zusammengesetztes Ganzes, aus vielen Individuen [einer Art] bestehende, eine Einheit bildende Gruppe: der V. der Familie; das einzelne Tier findet im V. der Herde Schutz; Es hat keinen Sinn auszumalen, wie es früher war: die Großväter und Großmütter im V. der Großfamilie (Sommerauer, Sonntag 81); *im V. (gemeinsam, als Gruppe [u. in Formation]): im V. fliegen; Die Natur rächt alles Unnatürliche. Alles hat nötigen Abstand und ist im V. und doch für sich (Molo, Frieden 67). 5. a) (Bauw.) Art u. Weise der Zusammenfügung von Mauersteinen zu einem Mauerwerk; b) (Bauw.) aus senkrechten od. diagonalen Verbindungen bestehende Konstruktion innerhalb eines Fachwerks (1 b); c) (Schiffbau) versteifendes, stützendes od. tragendes Bauteil eines Schiffes.

Universal-Lexikon. 2012.