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Diktatur
Willkürherrschaft; Tyrannis; Absolutismus; Despotie; Terror; Tyrannei; Zwangsherrschaft; Despotismus; Schreckensherrschaft; Gewaltherrschaft

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Dik|ta|tur [dɪkta'tu:ɐ̯], die; -, -en:
1. <ohne Plural> unumschränkte, andere gesellschaftliche Kräfte mit Gewalt unterdrückende Ausübung der Herrschaft durch eine bestimmte Person, gesellschaftliche Gruppierung, Partei o. Ä.:
nach dem Bürgerkrieg wurde eine Diktatur errichtet.
2. Staat, in dem Diktatur (1) herrscht:
in einer Diktatur leben müssen.
Syn.: totalitärer Staat.
Zus.: Militärdiktatur.

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Dik|ta|tur 〈f. 20Herrschaft eines Diktators, unbeschränkte Gewalt ● \Diktatur des Proletariats; unter einer \Diktatur leben, stehen [<lat. dictatura „Diktatur, Würde eines Diktators“]

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Dik|ta|tur , die; -, -en [lat. dictatura]:
1. (meist abwertend)
a) <o. Pl.> unumschränkte, andere gesellschaftliche Kräfte mit Gewalt unterdrückende Ausübung der Herrschaft durch eine bestimmte Person, gesellschaftliche Gruppierung, Partei o. Ä. in einem Staat:
die D. der Militärs;
die D. des Proletariats (marx.; die politische Herrschaft der Arbeiterklasse im Übergangsstadium zwischen der kapitalistischen u. der klassenlosen Gesellschaftsform);
eine D. errichten, stürzen;
b) Staat, in dem Diktatur (1) herrscht:
in einer D. leben.
2. <o. Pl.> (abwertend) autoritärer Zwang, den eine Einzelperson, eine Gruppe od. Institution auf andere ausübt:
die D. Hollywoods;
unter jmds. D. zu leiden haben.
3. (Geschichte) Amt u. Amtszeit eines ↑ Diktators (2).

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Diktatur
 
die, -/-en, eine auf unbegrenzte oder unbestimmte Dauer angelegte, besonders als Gegensatz zur Demokratie begriffene Herrschaftsform. Sie steht, je nach dem Grad des Autoritarismus, in enger Verwandtschaft zum autoritären Staat beziehungsweise zum totalitären Staat.
 
Die konkreten Erscheinungsformen der Diktatur sind sehr vielfältig, besitzen jedoch heute mehrere gemeinsame Strukturmerkmale: 1) die Monopolisierung der Staatsgewalt bei einer Person (»Diktator«) oder Gruppe (Partei, Militär, Klasse); 2) die Unterdrückung der Opposition; 3) die Aufhebung der Gewaltenteilung; 4) die Gleichschaltung beziehungsweise Kontrolle von autonomen Teilgewalten zugunsten der Zentralgewalt; 5) die Unterdrückung beziehungsweise Begrenzung des politischen und gesellschaftlichen Pluralismus; 6) die gänzliche oder weitgehende Einschränkung der Menschen- und Bürgerrechte; 7) die Ausschaltung oder weitgehende Behinderung der Öffentlichkeit bei der Kontrolle politischer Macht; 8) die Ersetzung des Rechtsstaates durch den Polizeistaat; 9) die Instrumentalisierung der Bürokratie zur Kontrolle des Einzelnen und der Gesellschaft im Ganzen. Über diese Strukturelemente hinaus sucht die totalitäre Diktatur (Totalitarismus) den einzelnen Menschen wie die gesamte Gesellschaft auf der Grundlage einer bestimmten, für alle verpflichtenden Ideologie zu »erfassen« und zu »manipulieren«. Dabei bedroht sie permanent jeden im Falle einer ideologischen Abweichung oder Opposition mit der Anwendung psychischer oder physischer Gewalt (Terror).
 
Im Hinblick auf ihre konkreten Erscheinungsformen zeigt sich die Diktatur als Einparteiensystem, als »Führerstaat« (Führerprinzip) oder elitär bestimmter Staat auf der Basis einer weltanschaulichen, ethnischen, rassischen oder religiösen Minderheit.
 
Was die sozialen Ursachen bei der Bildung einer Diktatur betrifft, kann zwischen einer Beharrungsdiktatur und einer Entwicklungsdiktatur unterschieden werden. Erstere möchte den bestehenden gesellschaftlichen Zustand, den Status quo, bewahren oder einen früheren Zustand, den Status quo ante, wiederherstellen; Letztere schafft mit gewaltsamen Mitteln neue gesellschaftlichen und politischen Strukturen (Revolutionierung von Staat und Gesellschaft) und sichert sie gegen eine Wiedereinführung (»Restauration«) beseitigter politischer und gesellschaftlicher Ordnungen.
 
Von der in ihrer Machtausübung zeitlich und inhaltlich unbeschränkten Diktatur, der Diktatur im eigentlichen Sinn, ist die Diktatur auf Zeit zu unterscheiden. Sie tritt meist in Gestalt der Notstandsdiktatur in Erscheinung, in der einem Staatsorgan kraft Verfassung Befugnisse bestimmten Inhalts und Umfangs eingeräumt werden, um bei einer Störung der inneren und äußeren Sicherheit Abwehrmaßnahmen treffen zu können (z. B. Ausrufung des Belagerungszustands, des Ausnahmezustands oder Einschränkung der Grundrechte).
 
Geschichtliches:
 
Die Erscheinungsformen der Diktatur sind sehr verschieden und oft über die historischen Epochen hinweg nur schwer vergleichbar. Neben der altgriechischen Tyrannis entstand im Altertum die orientalische Despotie. Der Begriff Diktatur selbst geht zurück auf die Bezeichnung Diktator im Verfassungsrecht der antiken Römischen Republik, der ein Beamter mit außerordentlichen Vollmachten für eine begrenzte Zeit war. Im 1. Jahrhundert v. Chr. entwickelte sich aus diesem Amt eine Herrschaftsform. Die Aristokratien der italienischen Stadtstaaten in der Zeit der Renaissance trugen starke Züge einer Diktatur. Die neuzeitliche Diktatur bildete ihre Strukturen seit den bürgerlichen Revolutionen in Europa aus, so in England unter O. Cromwell (17. Jahrhundert) oder in Frankreich unter der Herrschaft der »Jakobiner« und Kaiser Napoleons I. in Auswirkung der »Großen Revolution« von 1789. Im 19. und 20. Jahrhundert entstanden - im fließenden Übergang - autoritäre Staaten und Diktaturen. Nach dem Ersten Weltkrieg entwickelten sich im Zeichen sozialrevolutionärer oder nationalistisch-rassistischer Ideologien totalitäre Diktaturen, so in Russland im Zeichen des Kommunismus (seit 1917), dabei speziell die Phasen des Stalinismus, sowie in Italien (1922-43 /45) und Deutschland (1933-45) im Rahmen von Faschismus und Nationalsozialismus. Auch außerhalb Europas bildeten sich diktatorische Regierungssysteme (z. B. in Japan von etwa 1938 bis 1945). In zentralamerikanischen und südamerikanischen Ländern entstanden immer wieder im Wechsel mit demokratischen Regierungssystemen Diktaturen, die meist von Militärgruppen getragen wurden. Infolge der Ausweitung des sowjetischen Einflusses nach dem Zweiten Weltkrieg in Ost-, Südost- und Mitteleuropa sowie in Asien breitete sich dort als Herrschaftsform die Diktatur kommunistischer Prägung (Diktatur des Proletariats) aus. Im Zuge der Entkolonialisierung v. a. in Asien und Afrika errichteten einheimische Eliten (unterschiedlicher politischer Richtung) Diktaturen; diese Führungsgruppen sahen in der »Entwicklungs«- oder »Erziehungs«-Diktatur die wirksamste Möglichkeit, die wirtschaftlichen und sozialen Gegebenheiten ihrer Länder zu verbessern und die auseinander strebenden Kräfte zu bündeln. Allerdings kam es im Zuge der weiteren Entwicklung im Anschluss an längere Transformationsprozesse seit Mitte der 1970er-Jahre in zahlreichen Ländern zu einer mehr oder minder tief gehenden Öffnung diktatorischer Herrschaftssysteme, zunächst v. a. in Lateinamerika, später auch in Asien, Ost- und Mitteleuropa sowie Afrika. Diese Prozesse dauern zum Teil noch an, häufig wurden zunächst Schritte in Richtung eines Parteienpluralismus unternommen; die zum Teil immensen wirtschaftlichen und sozialen Probleme in den genannten Ländern lassen jedoch offen, inwiefern die Abkehr von diktatorischen Herrschaft dauerhaft sein wird.
 
Literatur:
 
H. Heller: Rechtsstaat oder D.? (1930);
 C. J. Friedrich: Totalitäre D. (a. d. Amerikan., 1957);
 H. Buchheim: Totalitäre Herrschaft. Wesen u. Merkmale (1962);
 H. Arendt: Elemente u. Ursprünge totaler Herrschaft, 3 Bde. (a. d. Amerikan., Neuausg. 1975);
 
Moderne D., hg. v. P. Haungs (1985);
 
Totalitäre D., hg. v. B. Sutor (1985);
 M. Wüstemeyer: Demokrat. D. Zum polit. System des Bonapartismus (1986);
 A. Siegel: Die Dynamik des Terrors im Stalinismus (1992);
 K. D. Bracher: Die dt. D. (71993);
 Carl Schmitt: Die D. (61994).

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Dik|ta|tur, die; -, -en [lat. dictatura]: 1. (meist abwertend) a) <o. Pl.> unumschränkte, andere gesellschaftliche Kräfte mit Gewalt unterdrückende Ausübung der Herrschaft durch eine bestimmte Person, gesellschaftliche Gruppierung, Partei o. Ä. in einem Staat: die D. der Militärs; die D. des Proletariats (marx.; die politische Herrschaft der Arbeiterklasse im Übergangsstadium zwischen der kapitalistischen u. der klassenlosen Gesellschaftsform); in diesem Land herrscht D.; eine D. errichten, stürzen; b) Staat, in dem ↑Diktatur (1) herrscht: -en sind nur von innen aufzubrechen (Hochhuth, Stellvertreter 64); in einer D. leben. 2. <o. Pl.> (abwertend) autoritärer Zwang, den eine Einzelperson, eine Gruppe od. Institution auf andere ausübt: unter jmds. D. zu leiden haben; Wie schwer es in den dreißiger Jahren war, unter der D. der großen Hollywood-Studios frei zu arbeiten ..., verspürte selbst der berühmte Fritz Lang (Augsburger Allgemeine 11./12. 2. 78, 20); Ü die D. des Zeitgeistes; Dazu die D. des Windkanals - da müssen sich die Autos zwangsläufig immer ähnlicher sehen (ADAC-Motorwelt 1, 1982, 36). 3. (hist.) Amt u. Amtszeit eines Diktators (2).

Universal-Lexikon. 2012.