1. gehen:
sich an seinen Platz, nach Hause begeben; sie hatte sich auf eine längere Reise begeben; ich werde mich wegen dieses Leidens in ärztliche Behandlung begeben (mich ärztlich behandeln lassen).
2. sich ereignen, sich zutragen:
er erzählte, was sich begeben hatte.
Syn.: ↑ ablaufen, ↑ eintreten, ↑ erfolgen, ↑ geschehen, ↑ kommen, ↑ passieren, ↑ stattfinden, ↑ vonstattengehen, vor sich gehen, ↑ vorfallen, ↑ vorgehen, ↑ vorkommen.
3. <mit Gen.> auf etwas verzichten, sich um etwas bringen:
sich eines Anspruchs, eines Vorteils begeben.
Syn.: ↑ aufgeben, ↑ einbüßen, ↑ entsagen (geh.), fallen lassen, kommen um, ↑ preisgeben, sich bringen um, ↑ verlieren, verlustig gehen, verzichten auf.
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be|ge|ben 〈V. 143; hat〉
I 〈V. tr.; Kaufmannsspr.〉
1. ausgeben, in Umlauf setzen, weitergeben
II 〈V. refl.〉
II.I 〈persönl.〉
1. sich \begeben gehen, hingehen
2. sich einer Sache \begeben auf eine S. verzichten, sie hingeben
● damit hat er sich seines Anrechts, dieses Vorteils \begeben; sich an die Arbeit \begeben mit der A. beginnen; sich auf Reisen \begeben; sich nach Hause \begeben; sich zu jmdm. \begeben; sich zur Ruhe \begeben sich schlafen legen
II.II 〈unpersönl.〉 geschehen, sich ereignen ● es begab sich aber zu der Zeit, ... (Lukas 2,1); da begab es sich, dass ... (formalhafte Wendung in Märchen u. a. Erzählungen)
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1. <b. + sich>
a) (Papierdt., oft auch geh.) an einen bestimmten Ort, irgendwohin gehen, fahren (häufig verblasst):
sich ins Hotel b.;
sich in Klausur b.;
sich auf die Suche b. (zu suchen anfangen);
sich zu Bett b. (sich schlafen legen);
sich in ärztliche Behandlung b. (sich ärztlich behandeln lassen);
b) (geh.) mit etw. beginnen:
sich an die Arbeit b.
2. <b. + sich> (geh.) sich um etw. bringen, auf etw. verzichten:
sich eines Rechts, einer Möglichkeit b.;
sich jedes politischen Einflusses b.
3. <b. + sich> (geh.) geschehen, sich zutragen, ereignen:
dann begab sich etw. Erstaunliches;
es begab sich, dass der König krank ward.
4. (Bankw.) Wertpapiere o. Ä. ausgeben, in Umlauf setzen, emittieren.
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Begeben,
die Ausgabe neuer Wertpapiere (Emission); im Wechselverkehr jede Weitergabe des Wechsels durch den Aussteller oder einen folgenden Wechselnehmer.
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be|ge|ben <st. V.; hat [mhd. begeben, ahd. bigeban = aufgeben; unterlassen]: 1. <b. + sich> a) (Papierdt., oft auch geh.) an einen bestimmten Ort, irgendwohin gehen, fahren (häufig verblasst): sich ins Hotel b.; Zu Hause angelangt, begab ich mich im Überzieher auf mein Zimmer (Th. Mann, Krull 57); Begeben Sie sich in die Bibliothek (Hacks, Stücke 272); Er begab sich, nahezu im Laufschritt, zum Café Asch (Kirst, 08/15, 392); er möge nur still, ganz privat sich nach Prag b. (St. Zweig, Fouché 221); Sind Zebras und Löwen es wirklich wert, sich in Lebensgefahr zu b.? (Grzimek, Serengeti 155); sich in Klausur b.; sich auf die Suche b. (zu suchen anfangen); sich zu Bett b. (sich schlafen legen); sich in ärztliche Behandlung b. (sich ärztlich behandeln lassen); b) (geh.) mit etw. beginnen: sich an die Arbeit b. 2. <b. + sich> (geh.) sich um etw. bringen, auf etw. verzichten: sich eines Rechts, einer Möglichkeit b.; sich jedes politischen Einflusses b.; Sobald sich der Mensch seiner Herrschaft über die Technik begibt, ... (Menzel, Herren 62); Solcher Empfindungen hatte Hans Castorp sich nun ... fast ganz begeben (Th. Mann, Zauberberg 319). 3. <b. + sich> (geh.) geschehen, sich zutragen, ereignen: dann begab sich etw. Erstaunliches; es begab sich, dass ...; Ihm ist weinerlich-glücklich zumut, als habe sich etwas Großes und Wichtiges begeben (Fallada, Mann 206). 4. (Bankw.) Wertpapiere o. Ä. ausgeben, in Umlauf setzen, in den Verkehr bringen, emittieren: Neuseeland beabsichtigt, am schweizerischen Kapitalmarkt eine weitere Anleihe zu b. (NZZ 16. 10. 81, 18).
Universal-Lexikon. 2012.