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Ge|rịchts|hof 〈m. 1u; Rechtsw.〉 aus mehreren Mitgliedern bestehendes Gericht ● oberster \Gerichtshof höchste Berufungsinstanz
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Ge|rịchts|hof, der:
der Europäische G.
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Gerichtshof,
Bezeichnung für bestimmte höhere Kollegialgerichte, insbesondere die obersten Gerichtshöfe des Bundes und die Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshöfe der Länder, ferner für die supranationalen Gerichte der Europäischen Gemeinschaften und des Europarats sowie den Internationalen Gerichtshof der Vereinten Nationen.
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Universal-Lexikon. 2012.