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Ịn|nen|mi|nis|te|ri|um 〈n.; -s, -ri|en〉 Ministerium für die Angelegenheiten innerhalb des Staates, Bundeslandes o. Ä.
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Ịn|nen|mi|nis|te|ri|um , das:
Ministerium für innere Angelegenheiten.
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Innenministerium,
oberste Behörde der »allgemeinen inneren Verwaltung« eines Staates. Das Innenministerium ist grundsätzlich für alle Angelegenheiten der inneren Politik und Verwaltung, insbesondere für die innere Sicherheit (Polizei) zuständig. Sein Aufgabenkreis hängt davon ab, für welche Materien der Innenverwaltung besondere Ministerien gebildet werden (Bundesministerium, innere Verwaltung). Die Bezeichnung des Innenministeriums lautet in Deutschland: Bundesministerium des Innern, in Österreich: Bundesministerium für Inneres, in der Schweiz: Departement des Innern.
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Ịn|nen|mi|nis|te|ri|um, das: Ministerium für innere Angelegenheiten.
Universal-Lexikon. 2012.