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Staatspartei
Staats|par|tei 〈f. 18regierende Partei eines Staates, die die Staatsgewalt allein ausübt u. alle wichtigen Staatsorgane kontrolliert (bes. in Staaten mit einem Einparteiensystem)

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Staats|par|tei, die:
(bes. in Staaten mit Einparteiensystem) Partei, die die Herrschaft im Staat allein ausübt, die alle wichtigen Staatsorgane u. weite Bereiche des öffentlichen Lebens kontrolliert.

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Staatspartei,
 
in diktatorischen oder totalitären Staaten die allein zugelassene Partei mit monopolartiger Stellung in Staat und Gesellschaft, übt v. a. die alleinige Verfügungsgewalt über alle Staatsorgane aus. Bei Unterdrückung von Meinungs- und Organisationsfreiheit sowie jeglicher Opposition erhebt sie den Anspruch, die Interessen aller Bürger zu vertreten. (Einheitspartei, Einparteiensystem)

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Staats|par|tei, die: (bes. in Staaten mit Einparteiensystem) Partei, die die Herrschaft im Staat allein ausübt, die alle wichtigen Staatsorgane u. weite Bereiche des öffentlichen Lebens kontrolliert.

Universal-Lexikon. 2012.