Staats|par|tei 〈f. 18〉 regierende Partei eines Staates, die die Staatsgewalt allein ausübt u. alle wichtigen Staatsorgane kontrolliert (bes. in Staaten mit einem Einparteiensystem)
* * *
Staats|par|tei, die:
(bes. in Staaten mit Einparteiensystem) Partei, die die Herrschaft im Staat allein ausübt, die alle wichtigen Staatsorgane u. weite Bereiche des öffentlichen Lebens kontrolliert.
* * *
Staatspartei,
in diktatorischen oder totalitären Staaten die allein zugelassene Partei mit monopolartiger Stellung in Staat und Gesellschaft, übt v. a. die alleinige Verfügungsgewalt über alle Staatsorgane aus. Bei Unterdrückung von Meinungs- und Organisationsfreiheit sowie jeglicher Opposition erhebt sie den Anspruch, die Interessen aller Bürger zu vertreten. (Einheitspartei, Einparteiensystem)
* * *
Staats|par|tei, die: (bes. in Staaten mit Einparteiensystem) Partei, die die Herrschaft im Staat allein ausübt, die alle wichtigen Staatsorgane u. weite Bereiche des öffentlichen Lebens kontrolliert.
Universal-Lexikon. 2012.