Sa|tel|li|ten|staat 〈m. 23〉 formalrechtlich unabhängiger, tatsächlich aber von einer Großmacht abhängiger Staat
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Sa|tel|li|ten|staat, der:
Staat, der (trotz formaler äußerer Unabhängigkeit) von einem anderen Staat (bes. von einer Großmacht) abhängig ist.
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Satellitenstaat,
meist kritisch gebrauchte Bezeichnung für einen Staat, der völkerrechtlich zwar unabhängig ist, aber sowohl hinsichtlich seiner außenpolitischen Orientierung als auch seiner inneren Struktur unter dem beherrschenden Einfluss einer Großmacht steht. - Historisch gesehen, gelten z. B. die Staaten als Satellitenstaaten, die im Zweiten Weltkrieg unter dem Einfluss des nationalsozialistischen Deutschland (u. a. Kroatien, Slowakei), 1945-89 /90 unter dem Einfluss der UdSSR standen.
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Universal-Lexikon. 2012.