Akademik

Präsidium
Leitung; Ägide; Schirmherrschaft; Obhut; leitendes Gremium

* * *

Prä|si|di|um [prɛ'zi:di̯ʊm], das; -s, Präsidien [prɛ'zi:di̯ən]:
1. <ohne Plural>: [Versammlungs]leitung, Vorsitz:
er übernahm das Präsidium des Vereins.
Syn.: Führung, Leitung, Management.
2. leitendes Gremium einer Versammlung, einer Organisation, einer Partei o. Ä.:
die Mitglieder wählten ein neues Präsidium.
Syn.: Direktorium, Führung, Leitung, Vorstand.
Zus.: Parteipräsidium.
3. Gebäude, in dem ein Präsident (besonders der Polizei) mit seinem Amt untergebracht ist:
er muss sich auf dem Präsidium melden.
Zus.: Polizeipräsidium.

* * *

Prä|si|di|um 〈n.; -s, -di|en〉
1. Vorsitz, Leitung
2. Amtsgebäude eines Polizeipräsidenten (Polizei\Präsidium)
[<lat. praesidium „Vorsitz“; zu sedere „sitzen“]

* * *

Prä|si|di|um <Pl. selten> [lat. praesidium = Vorsitz]:
1.
a) leitendes Gremium einer Versammlung, einer Organisation o. Ä.:
ein neues P. wählen;
im P. sitzen;
b) Vorsitz, Leitung:
das P. übernehmen, führen.
2. Amtsgebäude eines [Polizei]präsidenten, einer [Polizei]präsidentin.

* * *

Präsidium
 
[lateinisch »Vorsitz«] das, -s/...di |en,  
 1) allgemein: 1) leitendes Gremium (einer Versammlung oder Ähnlichen); 2) Vorsitz, Leitung (einer Konferenz oder Ähnlichen); 3) Amtsgebäude eines (Polizei-, Regierungs-)Präsidenten.
 
 2) Recht: das aus mehreren Personen bestehende, den Vorsitz innehabende Kollegialorgan. - Im Gerichtsverfassungsrecht ein unabhängiges gerichtliches Selbstverwaltungsorgan zur Geschäftsverteilung und Besetzung der Spruchkörper (Einzelrichter, Kammern, Senate). Es muss bei jedem Gericht gebildet werden (§§ 21 a ff. Gerichtsverfassungsgesetz) und besteht aus einem Präsidenten sowie gewählten Richtern.

* * *

Prä|si|di|um, das; -s, ...ien [lat. praesidium = Vorsitz] <Pl. selten>: 1. a) leitendes Gremium einer Versammlung, einer Organisation o. Ä.: Erst muss das P. Beschluss fassen, dann kann das Plenum einberufen werden (Dönhoff, Ära 223); ein neues P. wählen; im P. sitzen; bei einer der üblichen Feiern im Lehrerinstitut wählte man mich sogar in das P. des Lehrerinstituts (Leonhard, Revolution 133); Man muss nicht Visionär sein, um vorauszusagen, dass die Bundesliga nicht mehr von den Präsidien, sondern von ihren Sponsoren regiert werden wird (Woche 1. 11. 97, 1); b) Vorsitz, Leitung: das P. übernehmen, führen, abgeben. 2. Amtsgebäude eines [Polizei]präsidenten.

Universal-Lexikon. 2012.