Ent|flẹch|tung 〈f. 20; fig.〉 das Entflechten
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Ent|flẹch|tung, die; -, -en:
das Entflechten.
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Entflechtung,
die Auflösung von Konzernen oder die Aufhebung von Unternehmenszusammenschlüssen durch rechtliche und wirtschaftliche Verselbstständigung ihrer Teile, um ökonomische Machtstellungen abzubauen und einen funktionsfähigen Wettbewerb wiederherzustellen (Dekonzentration). In Deutschland ist Entflechtung nicht als Instrument der Wettbewerbspolitik vorgesehen. Ausnahme: Wird ein der Fusionskontrolle unterliegender Unternehmenszusammenschluss vor der Entscheidung des Bundeskartellamts vollzogen, so ist er aufzulösen, wenn das Bundeskartellamt eine Untersagung ausspricht (§ 41 Absatz 3 Gesetze gegen Wettbewerbsbeschränkungen, GWB). Die »Ministererlaubnis« nach § 42 GWB kann mit Auflagen zur Entflechtung verbunden werden (Wettbewerb). Bei der Übernahme der Messerschmitt-Bölkow-Blohm GmbH durch die Daimler-Benz AG (1989) wurde z. B. den Fusionspartnern die Verpflichtung auferlegt, sich von bestimmten Beteiligungen im Rüstungsbereich (Krauss-Maffei AG) zu trennen. - Das Wettbewerbsrecht der USA sieht dagegen die Möglichkeit der Entflechtung vor (sec. 2 Sherman Act, sec. 7 Clayton Act). Spektakuläre Fälle waren Standard Oil und American Tobacco (beide 1911), Alcoa (1945), United Shoe Machinery (1968).
Einen anderen Sachverhalt regelt das Vermögensgesetz (§ 6 b), wonach Unternehmen in den neuen Ländern zur Erfüllung eines oder mehrerer Rückgabeansprüche in rechtlich selbstständige Unternehmen oder Vermögensmassen (Betriebsstätten) ganz oder teilweise entflochten werden können.
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden in Deutschland durch die westlichen Besatzungsmächte entsprechend den Vereinbarungen im Potsdamer Abkommen Großunternehmen und Konzerne entflochten (Dekartellierung), um einen politischen Missbrauch der wirtschaftlichen Macht zu verhindern. Von Entflechtung betroffen waren: 1) Montanindustrie: Die Vereinigten Stahlwerke AG und 11 weitere Gesellschaften wurden in 28 Unternehmen aufgespalten; 2) chemische Industrie: Die IG Farbenindustrie AG wurde in die Nachfolgegesellschaften BASF AG, Bayer AG und Hoechst AG aufgeteilt; 3) Kreditwesen: Die drei Großbanken Deutsche Bank AG, Dresdner Bank AG und Commerzbank AG wurden in 30 Nachfolgeinstitute (ohne Berlin-West) entflochten; 4) Filmwirtschaft: Ufa. - Nach dem Ende des Besatzungsstatuts wurden diese Entflechtungsmaßnahmen zum Teil revidiert; im Bankensystem z. B. waren bereits 1957 die gesamten Entflechtungsmaßnahmen wieder rückgängig gemacht worden.
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Ent|flẹch|tung, die; -, -en: das Entflechten.
Universal-Lexikon. 2012.