Botschafter; Missionschef; Abgeordneter; Delegierter; Parlamentarier; Deputierter; Volksvertreter; Parteiarbeiter; Funktionär
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Re|prä|sen|tạnt 〈m. 16〉
1. jmd., der etwas repräsentiert
2. Vertreter
3. Volksvertreter, Abgeordneter
[<lat. repraesentans „darstellend“; Part. Präs. von repraesentare; → repräsentieren]
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1.
a) jmd., der eine größere Gruppe von Menschen od. eine bestimmte ↑ Richtung (2) nach außen, in der Öffentlichkeit als Exponent vertritt, für sie spricht:
-en des Volkes wählen;
b) Vertreter eines größeren Unternehmens.
2. Abgeordneter.
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Repräsentạnt
[französisch] der, -en/-en,
1) allgemein: 1) (offizieller) Vertreter, z. B. eines Volkes, einer Gruppe; 2) Vertreter eines größeren Unternehmens.
2) Mathematik: Äquivalenzklasse.
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Re|prä|sen|tạnt, der; -en, -en [frz. représentant]: 1. a) jmd., der eine größere Gruppe von Menschen od. eine bestimmte ↑Richtung (2) nach außen, in der Öffentlichkeit als Exponent vertritt, für sie spricht: ein einflussreicher, namhafter R. des gemäßigten Lagers sein; -en des Volkes wählen; er (= Gottfried Benn) galt schon damals als der neben Brecht wichtigste R. (Vertreter) der neuen deutschen Lyrik (Reich-Ranicki, Th. Mann 112); b) Vertreter eines größeren Unternehmens: Für unser breites Ventilatorenprogramm suchen wir für Bayern ... einen -en (CCI 9, 1986, 67). 2. Abgeordneter.
Universal-Lexikon. 2012.