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Diktator
Tyrann; Alleinherrscher; Autokrat; Despot; Absolutist; Gewaltherrscher; uneingeschränkter Machthaber

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Dik|ta|tor [dɪk'ta:to:ɐ̯], der; -s, Diktatoren [dɪkta'to:rən], Dik|ta|to|rin [dɪkta'to:rɪn], die; -, -nen:
Person, die ihre Herrschaft mit Gewalt und Zwang ausübt:
einen Diktator stürzen.
Syn.: Despot, Despotin, Tyrann, Tyrannin.

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Dik|ta|tor 〈m. 23
1. 〈im antiken Rom〉 in Notzeiten für sechs Monate eingesetztes Regierungsoberhaupt mit höchster Gewalt
2. 〈allg.〉 Herrscher mit unbeschränkter Gewalt
[<lat. dictator]

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Dik|ta|tor, der; -s, …oren [lat. dictator]:
1. (abwertend) unumschränkter Machthaber in einem Staat; Gewaltherrscher:
einen D. stürzen.
2. (abwertend) herrischer, despotischer Mensch.
3. (Geschichte) in Notzeiten vorübergehend mit der Gesamtleitung des Staates betrauter römischer Beamter.

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Diktator
 
[zu lateinisch dictare »(wiederholt) vorsagen«, »befehlen«] der, -s/...'toren,
 
 1) lateinisch Dictator, ursprünglich Magịster pọpuli, im republikanischen Rom ein außerordentlicher, besonders in Notzeiten von einem Obermagistrat ernannter Beamter mit unbeschränkten Befugnissen, der mit seinem Gehilfen (Magister equitum) nach Erfüllung seines Auftrages, spätestens jedoch nach sechs Monaten, abtreten musste. Nach 202 v. Chr. wurde kein Diktator mehr eingesetzt. Sulla benutzte die Diktatur dann zur Neuordnung des Staates, Caesar als Dictator perpetuus (Diktator auf Lebenszeit) zum Ausbau seiner Alleinherrschaft.
 
Literatur:
 
U. Wilcken: Zur Entwicklung der röm. Diktatur (1940);
 J. Jahn: Interregnum u. Wahldiktatur (1970);
 J. Bleicken: Die Verf. der Röm. Rep. (71995).
 
 2) in der Neuzeit der Inhaber unumschränkter Macht im Staat (Diktatur).
 

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Dik|ta|tor, der; -s, ...oren [lat. dictator]: 1. (abwertend) unumschränkter Machthaber in einem Staat; Gewaltherrscher: Hitler war ein Zivilist und doch ein militaristischer D. (Fraenkel, Staat 196); einen D. stürzen; Die Folge ist, dass die Sehnsucht nach echter Führung wächst und viele Augen bewundernd auf den neuen D. in Syrien gerichtet sind (Dönhoff, Ära 164); Ü er spielt sich in seiner Familie als D. auf. 2. (hist.) in Notzeiten vorübergehend mit der Gesamtleitung des Staates betrauter römischer Beamter: Der römische D. des 3. Jh. v. Chr. war eine verfassungsmäßige Einrichtung zur Abwehr äußerer und innerer Krisenlagen (Fraenkel, Staat 79).

Universal-Lexikon. 2012.