Vọlks|de|mo|kra|tie 〈f. 19; veraltet〉 sozialistische Staatsform mit Resten von Privateigentum an Produktionsmitteln u. Diktatur des Proletariats
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Vọlks|de|mo|kra|tie, die:
1. [nach russ. narodnaja demokratija] sozialistisches, an die Herrschaft der kommunistischen Partei gebundenes Regierungssystem mit einer von der Partei bestimmten Volksvertretung.
2. Staat mit volksdemokratischem Regierungssystem.
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Volksdemokratie,
in der marxistisch-leninistischen Theorie eine Variante der Diktatur des Proletariats, ein auf dem »Bündnis von Arbeitern und Bauern« beruhendes »revolutionär-demokratisches« Regierungssystem eines »klassenmäßig noch uneinheitlichen Staates«, die unter Führung der kommunistischen Partei in einer ersten Phase den »Übergang vom Kapitalismus zum Sozialismus« sowie in einer zweiten den »Aufbau des Sozialismus« sichert. Bei formalem Weiterbestehen des Parteienpluralismus garantiert das Blocksystem das Führungsmonopol der kommunistischen Partei, der »Avantgarde« des Proletariats, und schaltet eine selbstständige Opposition aus (z. B. im Rahmen der Nationalen Front der DDR). - Der Begriff Volksdemokratie, sprachlich ein Pleonasmus, wurde von G. Dimitrow theoretisch entwickelt und nach dem Zweiten Weltkrieg in allen mittel-, ost- und südosteuropäischen Gebieten, die unter sowjetischer Herrschaft standen, umgesetzt (Ostblock).
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Vọlks|de|mo|kra|tie, die [1: nach russ. narodnaja demokratija]: 1. sozialistisches, an die Herrschaft der kommunistischen Partei gebundenes Regierungssystem mit einer von der Partei bestimmten Volksvertretung: Der Begriff „Volksdemokratie“ wurde nach 1945 innerhalb des sowjetischen Machtbereichs für die neuen staatlichen Ordnungen in den von sowjetischen Truppen besetzten Ländern Ost-, Mittel- und Südeuropas geprägt (Fraenkel, Staat 349). 2. Staat mit volksdemokratischem Regierungssystem.
Universal-Lexikon. 2012.