leitendes Gremium an der Spitze eines Unternehmens o. Ä., leitende Behörde:
das vierköpfige Direktorium der Bank.
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1. aus mehreren Personen bestehender Vorstand eines Unternehmens, leitende Behörde
2. oberste französische Staatsbehörde von 1795 bis 1799
[→ Direktor]
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1. von mehreren Personen gebildetes leitendes Gremium an der Spitze eines Unternehmens, einer Organisation o. Ä.:
ein vierköpfiges D.;
in das D. eines Konzerns berufen werden.
2. (kath. Rel.) Anweisung für Messfeier u. Stundengebet für jeden Tag des Jahres.
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Direktorium
[lateinisch] das, -s/...ri|en,
1) allgemein: Gemeinschaft von mehreren Personen, die zur Leitung eines Unternehmens, einer Organisation oder Ähnlichen berufen sind.
2) ohne Plural, Geschichte: Directoire [dirɛk'twa:r, französisch], die oberste Regierungsbehörde in Frankreich nach der Verfassung vom 5. Fructidor des Jahres III (22. 8. 1795, bestand aus fünf Mitgliedern, die vom Rat der Alten aus einer vom Rat der 500 aufgestellten Liste gewählt wurden. Seine bekanntesten Mitglieder waren P. de Barras, J.-F. Reubell, E. Sieyès und L. Carnot. Das Direktorium suchte die bürgerliche Republik gegen Royalisten und Jakobiner zu sichern. Da es dabei weder die innere Lage zu stabilisieren noch eine starke Mittelpartei zu schaffen vermochte, kam es zu Krisen, Staatsstreichen und Terror, bis der Staatsstreich Bonapartes am 18. Brumaire des Jahres VIII (9. 11. 1799 das Direktorium durch die Konsulatsverfassung ersetzte (Französische Revolution).
G. Lefebvre: Le Directoire (ebd. 31958);
A. Soboul: Le Directoire et le Consulat, 1795-1804 (Neuausg. ebd. 1980).
Hier finden Sie in Überblicksartikeln weiterführende Informationen:
Französische Revolution von 1789: Vom dritten Stand zur Nation
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Di|rek|to|ri|um, das; -s, ...ien [zu ↑Direktor]: 1. von mehreren Personen gebildetes leitendes Gremium an der Spitze eines Unternehmens, einer Organisation o. Ä.: ein vierköpfiges D.; Er wollte festgelegt wissen, ... welche Männer das D. des erneuerten Reiches bilden sollten (Feuchtwanger, Erfolg 664); in das D. eines Konzerns berufen werden. 2. (kath. Rel.) Anweisung für Messfeier u. Stundengebet für jeden Tag des Jahres.
Universal-Lexikon. 2012.