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bün|deln ['bʏndl̩n] <tr.; hat:zu einem Bündel zusammenschnüren:
alte Zeitungen bündeln.
Syn.: ↑ zusammenbinden.
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bụ̈n|deln 〈V. tr.; hat〉
1. in Bündel zusammenschnüren
2. 〈fig.〉 zusammenführen
3. 〈veraltet〉 sich verschwören
● sie bündelten ihre Kräfte 〈fig.〉; gebündelte Energie 〈fig.〉; gebündelte Karotten; gebündelte Versicherung 〈fig.〉 Versicherung, bei der verschiedene Risiken durch mehrere Verträge abgedeckt werden u. deren Dokumentation auf einem gemeinsamen Versicherungsschein erfolgt; Ggs kombinierte Versicherung
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bụ̈n|deln <sw. V.; hat:
zu einem Bündel zusammenfassen, zusammenschnüren:
alte Zeitungen b.;
gebündelte Banknoten;
Ü seine Kräfte b.
Dazu:
Bụ̈n|de|lung, die; -, -en.
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Bündeln,
Buchbinderei: das Einpressen der gefalzten Buchbinderbogen mittels Bündelpresse. Das Bündeln hat den Zweck, die Luft aus den gefalzten Bogen herauszupressen, wodurch eine einwandfreie Weiterverarbeitung ermöglicht wird.
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bụ̈n|deln <sw. V.; hat: zu einem Bündel zusammenfassen, zusammenschnüren: alte Zeitungen, Stroh b.; gebündelte Banknoten; Ü Der folgende Typus bündelt seine Aktivität zum kollektiven Ereignis (Enzensberger, Einzelheiten I, 115).
Universal-Lexikon. 2012.