Be|sạt|zungs|zo|ne 〈f. 19〉
1. von ausländ. Truppen besetztes Gebiet eines Staates
2. 〈i. e. S.〉 jedes der 1945 in Dtschl. u. Österreich von den Alliierten eingerichteten Verwaltungsgebiete
* * *
Be|sạt|zungs|zo|ne, die (Militär):
von ausländischen Truppen besetzter Bereich eines Staates.
* * *
Besatzungszone,
von ausländischen Truppen besetztes Territorium eines Staates, in dem die fremde Staatsmacht - eingeschränkt oder vollständig - die Gebietshoheit ausübt. - Mit dem Versailler Vertrag (1919) entstanden auf dem Territorium des Deutschen Reichs im Rheinland Besatzungszonen (bis 1926/30). Im Zuge ihres militärischen Siegs über das nationalsozialistische Deutschland teilten die Siegermächte des Zweiten Weltkrieges (Alliierte) das um seine Ostgebiete verkleinerte Deutsche Reich (deutsche Geschichte) zur Verwaltung in drei Besatzungszonen auf (ab Juli 1945 vier Besatzungszonen; Londoner Protokolle, September/November 1944, mit der Festlegung der Zonengrenzen); die Besatzung endete in der SBZ (ab 1949 DDR) im März 1954, in den westlichen Besatzungszonen (ab 1949 Bundesrepublik Deutschland) im Mai 1955 (Besatzungsstatut). Österreich war nach dem Londoner Abkommen vom 4. 7. 1945 ebenfalls bis Juli 1955 (In-Kraft-Treten des Staatsvertrages) in vier Besatzungszonen geteilt.
Hier finden Sie in Überblicksartikeln weiterführende Informationen:
Deutschland nach 1945: Die Besatzungspolitik der Siegermächte
* * *
Be|sạt|zungs|zo|ne, die (Milit.): von ausländischen Truppen besetzter Bereich eines Staates: Deutschland war aufgeteilt in -n (Lentz, Muckefuck 290).
Universal-Lexikon. 2012.