Fakt; Faktum; Gegebenheit; Umstand; Sachverhalt; Rahmenbedingung; Randbedingung; Eigenschaft; Faktor
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Tat|sa|che ['ta:tzaxə], die; -, -n:etwas, was geschehen oder vorhanden ist, gegebener Umstand:
eine bekannte Tatsache; nackte Tatsachen; du musst dich mit den Tatsachen abfinden.
Zus.: Erfahrungstatsache, Grundtatsache.
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Tat|sa|che 〈f. 19〉
1. etwas Geschehenes
2. etwas Feststehendes, etwas, woran nicht zu zweifeln ist
3. wirkl. Sachverhalt
● \Tatsache! 〈umg.〉 wirklich! ● auf dem Boden der \Tatsachen bleiben sachlich bleiben ● der Bericht, die Behauptung entspricht nicht den \Tatsachen; sein: \Tatsache ist, dass ...; die \Tatsachen verdrehen ● Vorspiegelung falscher \Tatsachen, 〈richtiger〉 V. von falschen \Tatsachen; das sind die nackten \Tatsachen; eine unbestrittene, unwiderlegbare \Tatsache ● sich mit einer \Tatsache, mit den \Tatsachen abfinden; jmdn. vor vollendete \Tatsachen stellen ihm eine Sache erst mitteilen, wenn sie schon geschehen, erledigt ist
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Tat|sa|che , die [nach engl. matter of fact]:
wirklicher, gegebener Umstand; Faktum:
eine historische, unleugbare, unabänderliche, traurige, bedauerliche T.;
es ist [eine] T., dass er trinkt;
T.! (ugs.; wirklich!, das ist wahr!);
die -n verdrehen, entstellen, verfälschen;
das entspricht [nicht] den -n (der Wahrheit);
eine Vorspiegelung, Vortäuschung falscher -n;
☆ vollendete -n schaffen (nicht mehr rückgängig zu machende Umstände herbeiführen);
den -n ins Auge sehen (die gegebenen Umstände nicht ignorieren);
jmdn. vor die vollendete T. /vor vollendete -n stellen (jmdn. mit einem eigenmächtig geschaffenen Sachverhalt konfrontieren);
vor vollendeten -n stehen (sich mit einem Sachverhalt konfrontiert sehen, den ein anderer eigenmächtig geschaffen hat).
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Tatsache,
lateinisch Fạctum, Philosophie: das Vorhandene, Geschehene oder gegenwärtig Geschehende, das durch äußere oder innere Wahrnehmung erfasst und als real seiend erkannt wird, im Unterschied zu Fiktion und Fantasie. Den durch die äußeren Sinne erfassten Tatsachen entspricht eine empirische, intersubjektiv gültige Wirklichkeit.
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Tat|sa|che, die [nach engl. matter of fact]: wirklicher, gegebener Umstand; Faktum: eine bedauernswerte, unbestreitbare, unleugbare, unabänderliche, traurige, bedauerliche T.; Die Schlacht fand statt, sie ist eine historische T. (Th. Mann, Tod u. a. Erzählungen 214); es ist [eine] T., dass ...; T.! (ugs.; wirklich!, das ist wahr!); Der ... russische Meister Wladimir Woloschin ... riss kurz vor dem Ziel ... aus der Vorhut aus und ließ den 16. russischen Etappensieg seit 1971 T. werden (NZZ 26. 8. 83, 39); die -n verdrehen, entstellen, verfälschen; dass es ... recht und billig gewesen wäre, dieser T. Rechnung zu tragen, indem man jenen Staaten einen stärkeren Anteil im Apparat der UN einräumt (Dönhoff, Ära 177); das entspricht [nicht] den -n (der Wahrheit); sich auf den Boden der -n stellen; jmdn. auf den Boden der -n zurückholen (gegen jmds. Illusionen angehen); eine Vorspiegelung, Vortäuschung falscher -n; auf -n beruhen; Dann gab mir ein Brief so klaren Aufschluss, dass mir nichts anderes übrig blieb, als mich mit der T. abzufinden (Niekisch, Leben 290); *nackte -n (1. unbeschönigte Fakten. 2. scherzh.; ein nackter Körper[teil] ); vollendete -n schaffen (indem man einen anderen übergeht od. ihm zuvorkommt, Umstände herbeiführen, die der andere nicht rückgängig machen kann); den -n ins Auge sehen (Schwierigkeiten o. Ä. nicht ignorieren, sondern sie sehen u. in die Überlegungen usw. mit einbeziehen); jmdn. vor die vollendete T./vor vollendete -n stellen (jmdn. mit einem eigenmächtig geschaffenen Sachverhalt konfrontieren); vor vollendeten -n stehen (sich mit einem Sachverhalt konfrontiert sehen, den ein anderer eigenmächtig geschaffen hat).
Universal-Lexikon. 2012.