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Re|zep|ti|on [rets̮ɛp'ts̮i̯o:n], die; -, -en:1. Empfangsraum im Foyer eines Hotels:
an der Rezeption nach dem Schlüssel fragen; bitte bei der Rezeption melden!
Syn.: ↑ Anmeldung.
2. verstehende Aufnahme eines Kunstwerks, Textes o. Ä. durch den Betrachter, Leser o. Ä.:
die Rezeption der aristotelischen Schriften.
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Re|zep|ti|on 〈f. 20〉
1. Annahme, Aufnahme, Übernahme
2. = Empfang (4)
3. 〈Kunst; Lit.; Film〉 die Aufnahme, das Verstehen von Kunstwerken, bes. von literar. Werken, beim Publikum bzw. Leser
● die \Rezeption eines Gastes im Hotel, eines Kranken im Krankenhaus, eines Studenten in einer Verbindung, eines Rechts in einem Land (z. B. des röm. Rechts in Deutschland) [<lat. receptio „Aufnahme, Annahme“; zu recipere „aufnehmen“]
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1. (bildungsspr.) Auf-, Übernahme fremden Gedanken-, Kulturguts:
die R. des römischen Rechts.
2. (bildungsspr.) verstehende Aufnahme eines Kunstwerks, Textes durch den Betrachtenden, Lesenden od. Hörenden.
3. [frz. réception < lat. receptio] Aufnahme[raum], Empfangsbüro im Foyer eines Hotels.
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Rezeption
[lateinisch »Aufnahme«] die, -/-en,
1) bildungssprachlich für: Auf-, Übernahme fremden Gedanken- und Kulturguts.
2) Hotellerie: Empfangsbüro, -schalter im Foyer eines Hotels.
3) Kunst-, Literatur- und Musikgeschichte: im engeren Sinn ein seit der Mitte der 1960er-Jahre in der Literatur-, Kunst- und Musikwissenschaft gebräuchlicher Begriff, der Vorgang und Probleme der kommunikativen Aneignung von Literatur, Kunst sowie Musik durch den Rezipienten (Leser, Betrachter, Hörer) bezeichnet. Die rezeptionsästhetische Fragestellung geht davon aus, dass Sinn und Bedeutung eines Kunstwerks nicht von vornherein festliegen, sondern grundsätzlich offen sind und sich erst durch Verschmelzung mit dem Erwartungshorizont sowie der Verständnisbereitschaft des Rezipienten, die z. B. von seiner Bildung, von seinem Geschmack abhängig sind, konkret ausformen. Die Rezeptionsästhetik beschäftigt sich daher mit der Erforschung der Wirkungsgeschichte eines Werkes, der geschichtlichen Veränderungen der Erwartungshaltungen des Publikums (Geschmackswandel mit dem Wandel der Zeit), der verschiedenen Empfänglichkeit sozialer Schichten, der Steuerung der Leseinteressen durch Organisationsformen (Buchhandel, Buchgemeinschaften) und Werbestrategien der Medien.
Die Rezeption von Musik, die Vielfalt ihrer Aufnahme beziehungsweise Auffassung, beruht, sofern sie sich im Rahmen der Sinnintentionen einer Musik bewegt, auf der Offenheit ihres Angebots an Verstehensmöglichkeiten. Auf sie reagiert der Rezipient je nach Veranlagung, Herkunft und Bildung, gesellschaftlicher und geschichtlicher Einbindung. Diese Reaktionen sind vielfältig dokumentiert: bei dem Hörer durch verbale Äußerungen, bei dem Interpreten durch die Werkauffassung, bei den Komponisten z. B. durch Werkbearbeitungen, in der Musikwissenschaft v. a. durch Werkanalysen; auch poetische und bildnerische Auffassungen treten hinzu. Die Rezeptionsforschung sammelt und untersucht diese Dokumentationen, um empirisch die Wirkungen der Musik zu ergründen, die Aussagen erlauben einerseits über das Subjekt der Rezeption als Person oder Gruppe, andererseits über die Musik, die als Objekt der Rezeption die Wirkungen hervorbringt. In der Geschichte der Rezeption eines Musikwerks erscheint dessen unveränderliche Identität mit sich selbst in gleichartig wiederkehrenden Verstehensfeldern, und in der Verschiedenheit der Rezeption spiegeln sich die in dem Werk selbst angelegten Verstehensmöglichkeiten.
W. Ruf: Die R. von Mozarts »Le nozze di Figaro« bei den Zeitgenossen (1977);
B. Zimmermann: Literatur-R. im histor. Prozeß (1977);
H. Link: R.-Forschung (21980);
W. Reese: Literar. R. (1980);
M. Bockemühl: Die Wirklichkeit des Bildes. Bild-R. als Bildproduktion. Rothko, Newman, Rembrandt, Raphael (1985);
Antiken-R. im Hochbarock, hg. v. H. Beck u. a. (1989);
K. S. Guthke: Das dt. bürgerl. Trauerspiel (51994);
H. H. Eggebrecht: Zur Gesch. der Beethoven-R. (21994);
W. Iser: Der Akt des Lesens. Theorie ästhet. Wirkung (41994);
A. C. Lehmann: Habituelle u. situative Rezeptionsweisen beim Musikhören (1994);
R.-Ästhetik. Theorie u. Praxis, hg. v. R. Warning (41994);
Kunstgesch. Eine Einf., hg. v. H. Belting u. a. (51996).
4) Rechtsgeschichte: die Übernahme eines Rechts oder einer Rechtseinrichtung (z. B. im Mittelalter deutsches Stadt- und Landrecht im slawischen Osten, nach 1806 der Code Napoléon in Teilen Deutschlands); im Besonderen das Eindringen des römischen Privatrechts (v. a. des Corpus Iuris Civilis), aber auch der spätmittelalterlichen gelehrten römisch-italischen Strafrechtslehre (Carolina) in Deutschland (14.-16. Jahrhundert). Die Rezeption vollzog sich durch gewohnheitsrechtliche Anwendung des römischen Rechts als Juristenrecht. Sie verlief nicht in ganz Deutschland gleichförmig und erfasste die einzelnen Rechtsgebiete in unterschiedlichem Maß. Die Ursachen der Rezeption waren: 1) die Geistesströmungen des Humanismus und der Renaissance; 2) das Studium Deutscher an den das römische Recht pflegenden italienischen Rechtsschulen; 3) die mittelalterliche Vorstellung, dass das Deutsche Reich die Fortsetzung des Römischen Reichs sei; 4) die Zersplitterung des einheimischen Rechts. Die einheimischen Sonderrechte gingen dem römischen (gemeinen) Recht jedoch vor (»Stadtrecht bricht Landrecht, Landrecht bricht gemeines Recht«). Seit dem 18. Jahrhundert kamen unter dem Einfluss der Naturrechtsschule und der aufblühenden rechtsgeschichtlichen Forschung die deutschrechtlichen Gedanken wieder stärker zur Geltung. Eine Nachrezeption bewirkte die Romanistik der historischen Rechtsschule. Mit der Einführung des BGB traten zwar die römischen Rechtsquellen außer Kraft, ihre Sätze aber wurden vielfach übernommen, besonders im Schuld- und Erbrecht. Der Versuch, die Rezeption vorrangig als Verwissenschaftlichung zu verstehen, versperrt den Zugang zu wesentlichen Fragestellungen und kann daher als überholt angesehen werden.
H. Conrad: Dt. Rechtsgesch., Bd. 2 (1966);
P. Koschaker: Europa u. das röm. Recht (41966);
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Re|zep|ti|on, die; -, -en [lat. receptio = Aufnahme, zu: recipere, ↑rezipieren; 3: frz. réception < lat. receptio]: 1. Auf-, Übernahme fremden Gedanken-, Kulturguts: die R. des römischen Rechts. 2. verstehende Aufnahme eines Kunstwerks, Textes durch den Betrachter, Leser od. Hörer: Der Roman erlaubt die am meisten isolierende, extrem private und individuelle R. von Literatur (Greiner, Trivialroman 21); Mit der R. der aristotelischen Schriften ... erhält die Lehre der Politik an den europäischen Universitäten seit dem 13. Jh. ihre feste Form (Fraenkel, Staat 264). 3. Aufnahme[raum], Empfangsbüro im Foyer eines Hotels: die R. ist im Augenblick nicht besetzt; sie meldete den Verlust des Schlüssels der R.; an der R. nach einem Zimmer fragen; bitte bei der R. melden!
Universal-Lexikon. 2012.