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Markgraf
Grenzgraf

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Mạrk|graf 〈m. 16
1. 〈urspr.〉 Verwalter einer Grenzmark
2. Adelstitel zw. Graf u. Herzog
3. Träger dieses Titels

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Mạrk|graf, der:
1. [mhd. markgrāve] königlicher Amtsträger in den Grenzlanden; Befehlshaber einer 2Mark.
2.
a) <o. Pl.> Adelstitel eines Fürsten im Rang zwischen 3Graf (1) u. Herzog (1 b);
b) Träger des Titels Markgraf (2 a).

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Markgraf
 
[mittelhochdeutsch markgrave, von mittellateinisch marchio], im Fränkischen Reich seit Karl dem Großen ein mit gräflichen Befugnissen ausgestatteter militärischer Befehlshaber in einer Grenzmark (Mark 1). Als königlicher Beamte besaßen Markgrafen mehr Selbstständigkeit und Gewalt als andere Grafen, in größeren Marken hatten sie fast Herzogsgewalt. Die Markgrafschaften der Karolingerzeit verschmolzen zum Teil mit dem Stammesherzogtum, zum Teil gingen sie unter. In den im (werdenden) Heiligen Römischen Reich unter den Liudolfingern (919-1024) neu gegründeten Markgrafschaften (z. B. im Norden dänische Mark, im Osten Marken Meißen und Lausitz, im Südosten Steiermark und bayerische Ostmark, aus der das Herzogtum Österreich hervorging) wuchs mit der Feudalisierung der Ämter die Selbstständigkeit der Markgrafen gegenüber dem König, sie errangen Landesherrschaft. Seit dem 12. Jahrhundert stiegen die Markgrafen von Brandenburg, Meißen, der Lausitz, Mähren, Namur zu Reichsfürsten (die von Brandenburg und die Wettiner in Meißen später zugleich zu Kurfürsten) auf. Die Markgrafen von Baden leiteten ihren Titel von der Mark Verona ab. Im 19. Jahrhundert war keiner der deutschen Territorialstaaten noch Markgrafschaft.
 

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Mạrk|graf, der [1: mhd. markgrāve]: 1. königlicher Amtsträger in den Grenzlanden; Befehlshaber einer 2Mark. 2. a) <o. Pl.> Adelstitel eines Fürsten im Rang zwischen 3Graf (1) u. ↑Herzog (1 b): bei den Zähringern vererbte sich der Titel M. von Baden; b) Träger des Titels ↑Markgraf (2 a).

Universal-Lexikon. 2012.