Union; Bündnis; Allianz; Zusammenschluss; Konföderation; Staatenbund; Schulterschluss; Pakt; Föderation; Vereinigung; Bund
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Ko|a|li|ti|on [ko|ali'ts̮i̯o:n], die; -, -en:(zum Zweck der Durchsetzung gemeinsamer Ziele geschlossenes) Bündnis besonders von politischen Parteien:
eine Koalition mit jmdm. bilden, eingehen; eine große Koalition (Koalition der [beiden] zahlenmäßig stärksten Parteien in einem Parlament).
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Ko|a|li|ti|on 〈f. 20〉 Vereinigung, Bündnis, zweckbestimmte Verbindung (von Parteien od. Staaten) ● große/Große \Koalition; kleine/Kleine \Koalition [<frz. coalition „Bündnis“ <mlat. coalitio „Vereinigung, Zusammenkunft“] Siehe auch Info-Eintrag: Koalition - info!
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Ko|a|li|ti|on , die; -, -en [frz. coalition < engl. coalition < mlat. coalitio, eigtl. = das Zusammenwachsen, Sichvereinigen, zu lat. coalescere = zusammenwachsen, sich vereinigen]:
(zum Zweck der Durchsetzung gemeinsamer Ziele geschlossenes) Bündnis besonders von politischen Parteien:
eine K. mit jmdm. bilden, eingehen;
die an der K. gegen Irak beteiligten Staaten;
Große K. (Politik; Koalition der [beiden] meist zahlenmäßig stärksten Parteien in einem Parlament);
Kleine K. (Politik; Koalition von Parteien in einem Parlament, die zahlenmäßig nur einen geringfügigen Vorsprung gegenüber der Opposition hat).
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Koalition
[englisch-französisch, von mittellateinisch coalitio, eigentlich »das Sichvereinigen«] die, -/-en,
1) in den internationalen Beziehungen eine Verbindung mehrerer Staaten zur Durchsetzung gemeinsamer Interessen, v. a. zur gemeinsamen Durchführung eines Krieges (Koalitionskrieg). Ziel und Dauer der Koalition werden oft in einem Koalitionsvertrag festgelegt. - Der Begriff Koalition war v. a. im 17. und 18. Jahrhundert gebräuchlich; so wurden die Bündnisse zwischen Österreich, Russland und Preußen gegen Frankreich (zwischen 1792 und 1807) als Koalition, ihre verbündeten Armeen als Koalitionsarmee bezeichnet. Im 19. Jahrhundert wurde der Begriff der Koalition meist durch den der Allianz (Bündnis) ersetzt. - Im Hinblick auf das Bündnis zwischen Großbritannien, USA und UdSSR im Zweiten Weltkrieg gegen Deutschland wird oft von der »Anti-Hitler-Koalition« gesprochen.
2) Politik: in der Innenpolitik der parlamentarischen Demokratien die Verbindung selbstständiger Parteien zur Bildung einer gemeinsamen Regierung (Koalitionsregierung). Eine Koalitionsregierung dieser Art ist immer zeitlich begrenzt und kann jederzeit von jedem Koalitionspartner (Koalitionspartei) aufgekündigt werden. In Koalitionsvereinbarungen (Koalitionsabkommen), die von den maßgeblichen Parteigremien und den Parlamentsfraktionen der Koalitionspartner gebilligt werden müssen, verständigen sich die Koalitionspartner über gemeinsame sachliche Ziele und über die personelle Aufteilung der Ämter. Zur Koordinierung ihrer Politik und zur Beilegung eventueller Streitigkeiten bilden sie oft einen Koalitionsausschuss.
Der Zwang zur Bildung von Koalitionen besteht in der Regel in parlamentarischen Demokratien mit Mehrparteiensystem, da dort eine Partei bei Parlamentswahlen selten die zur Regierungsbildung notwendige absolute Mehrheit erringen kann. Die Allparteienkoalition umfasst alle im Parlament vertretenen Parteien; der von ihr gebildeten Regierung steht keine Opposition entgegen. Die große Koalition, meist von den beiden stärksten parlamentarischen Gruppierungen gebildet, weiß eine relativ hohe Mehrheit von Abgeordneten hinter sich; die von ihr getragene Regierung sieht sich nur mit einer schwachen Opposition konfrontiert. Die kleine Koalition stützt sich auf eine relativ schwache Mehrheit; die von ihr gebildete Regierung wird parlamentarisch von einer starken Opposition kontrolliert. In der parlamentarisch-demokratischen Praxis ist die kleine Koalition der Normalfall. Allparteienkoalition und große Koalition werden v. a. gebildet zur Bewältigung schwerer Krisen, zur Überwindung tief greifender (oft historisch bedingter) Gegensätze oder zur Lösung von Grundsatzfragen, die eines breiten Konsenses bedürfen.
3) Wirtschaft: die Vereinigung von Angehörigen einer bestimmten Berufsgruppe zur Wahrung ihrer Interessen (Koalitionsfreiheit).
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Ko|a|li|ti|on, die; -, -en [frz. coalition < engl. coalition < mlat. coalitio, eigtl. = das Zusammenwachsen, Sichvereinigen, zu lat. coalescere = zusammenwachsen, sich vereinigen]: (zum Zweck der Durchsetzung gemeinsamer Ziele geschlossenes) Bündnis bes. von politischen Parteien: eine K. mit jmdm. bilden, eingehen; eine K. auf Landes-, Bundesebene; Aus Parteipräferenzen erwachsen Vorlieben für -en (Wirtschaftswoche 41, 1994, 16); eine große K. (Politik; Koalition der [beiden] zahlenmäßig stärksten Parteien in einem Parlament); eine kleine K. (Politik; Koalition von Parteien in einem Parlament, die zahlenmäßig nur einen geringfügigen Vorsprung gegenüber der Opposition hat ); eine sozialliberale K. (Politik; Koalition zwischen einer sozialdemokratischen, sozialistischen u. einer liberalen Partei ); die christlich-liberale K. (Politik; Koalition zwischen CDU/CSU und FDP); die rot-grüne K. (Politik; Koalition zwischen SPD und 4Grünen); Ü Im alten Streit zwischen Aquarienfreunden und Artenschützern bröckeln die Fronten. Naturschutzverbände bilden sogar -en mit dem Zierfischhandel (natur 3, 1991, 57); eine weltweite K. der Vernunft und des Realismus (NNN 5. 7. 85, 2).
Universal-Lexikon. 2012.