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Ausgaben,
1) Betriebswirtschaftslehre: monetäres Äquivalent der beschafften Menge an Gütern und Dienstleistungen. Ausgaben führen zu einer Abnahme des Geldvermögensbestandes, d. h. des Bestandes an liquiden Mitteln (Bargeld und Sichtguthaben) und Forderungen abzüglich des Bestandes an Verbindlichkeiten. Ausgaben können, müssen aber nicht mit einem unmittelbaren Abfluss von Zahlungsmitteln verbunden sein (Auszahlung). Bei Ratenkauf beziehungsweise Kauf auf Kredit entstehen Ausgaben (Verbindlichkeiten), die erst zu einem späteren Zeitpunkt durch Auszahlung getilgt werden. (Aufwand)
2) Finanzwissenschaft: öffentliche Ausgaben.
3) Einkommensteuerrecht: abzugsfähige Ausgaben, Abzug.
Universal-Lexikon. 2012.