* * *
Pro|vinz [pro'vɪnts̮], die; -, -en:1. Verwaltungseinheit [in bestimmten Ländern]:
das Land ist in Provinzen eingeteilt.
2. <ohne Plural>
a) ländliche Gegend im Unterschied zur Großstadt:
sie wohnt in der, stammt aus der Provinz.
b) (abwertend) (im Vergleich zu den großen Städten, besonders zur Hauptstadt) kulturell rückständiges Gebiet:
was das kulturelle Angebot angeht, ist diese Stadt hinterste Provinz.
* * *
Pro|vinz 〈[ -vı̣nts] f. 20〉
1. Landesteil, Verwaltungsbezirk
2. 〈fig.; meist abwertend〉 ländl. (u. meist etwas rückständige) Gegend
● aus der \Provinz kommen, stammen 〈fig.〉; wir leben hier wie in der \Provinz 〈fig.〉 [<lat. provincia „Herrschaftsbereich, unter röm. Oberherrschaft u. Verwaltung stehendes erobertes Gebiet außerhalb Italiens“, dann „Gegend, Bereich“]
* * *
Pro|vịnz, die; -, -en [spätmhd. provincie < spätlat. provincia = Gegend, Bereich < lat. provincia = Geschäfts-, Herrschaftsbereich; unter römischer Verwaltung stehendes, erobertes Gebiet außerhalb Italiens]:
1. größeres Gebiet, das eine staatliche od. kirchliche Verwaltungseinheit bildet (Abk.: Prov.):
das Land ist in -en gegliedert.
2. <o. Pl.> (oft abwertend) Gegend, in der (mit großstädtischem Maßstab gemessen) in kultureller, gesellschaftlicher Hinsicht im Allgemeinen wenig geboten wird:
er kommt aus der P.;
in der P. leben.
* * *
Provịnz
die, -/-en,
1) antikes Rom: lateinisch Provịncia, der Aufgabenbereich eines Magistrats (z. B. die Leitung der Rechtsprechung für den römischen Bürger durch den Stadtprätor), seit dem Erwerb außeritalischer Gebiete (227 v. Chr. Einrichtung der Provinz Sizilien) das abgegrenzte Untertanengebiet, das von römischen Statthaltern verwaltet wurde. 27 v. Chr. wurde das Reich in kaiserlichen und senatorischen Provinzen geteilt (Römisches Reich).
2) Biogeographie: regionale, kleinere tier- oder pflanzengeographische Einheit.
3) katholisches Kirchenrecht: 1) Kirchenprovinz; 2) Ordensprovinz, regionaler Zusammenschluss mehrerer Niederlassungen eines Ordens unter einem Provinzial.
4) Staatsrecht: nach römischem Vorbild in zahlreichen Staaten Bezeichnung für eine staatliche Verwaltungseinheit mit gewisser (oft auf ethnischen Gesichtspunkten basierender) Eigenständigkeit, aber ohne politische Autonomie. - In Preußen wurden die Provinzen im Zuge der preußischen Reformen und der Gebietszuwächse nach dem Wiener Kongress 1815 neu gegliedert, in die zehn Provinzen Ostpreußen, Westpreußen, Posen, Schlesien, Pommern, Brandenburg, Sachsen, Westfalen, Jülich-Kleve-Berg und Niederrhein (Rheinland). Nach der Zusammenlegung der beiden letztgenannten Provinzen zur Provinz Rheinland (1822), der Vereinigung von Ost- und Westpreußen zur Provinz Preußen (1824), dem Hinzuerwerb der Provinzen Schleswig-Holstein, Hannover und Hessen-Nassau (1866) sowie der erneuten Aufteilung der Provinz Preußen in Ost- und Westpreußen (1878) waren es bis 1918 zwölf, anschließend elf Provinzen und (seit 1922) eine diesen gleichgestellte »Grenzmark Posen-Westpreußen«; außerhalb der Provinzeinteilung standen Berlin und der Regierungsbezirk Hohenzollern. Obwohl die Provinzverfassung von 1823, die einen Hauptbestandteil der hardenbergschen Staatsreform bildete, stark besitzständische Züge trug, wurde sie erst 1875-88 durch die Provinzialordnungen ersetzt, die dem auf H. F. K. vom und zum Stein zurückgehenden Gedanken der Selbstverwaltung stärker Rechnung trugen. Danach blieben die Provinzen zwar in Regierungsbezirke und Kreise untergliederte, staatliche Verwaltungseinheiten, die Stadt- und Landkreise einer Provinz hingegen wurden zu Selbstverwaltungskörperschaften (Provinzialverbänden) zusammengeschlossen. An der Spitze der staatlichen Verwaltung stand der Oberpräsident als Vertreter der Staatsregierung; Beschlussbehörde für bestimmte staatliche Aufgaben war der Provinzialrat. Organe der Provinzialverbände waren: 1) der Provinziallandtag als Legislativorgan, dessen Abgeordneten von den Stadt- und Landkreisen, seit 1925 unmittelbar vom Volk gewählt wurden; 2) der aus seiner Mitte gewählte Provinzialausschuss als Exekutivorgan; 3) der vom Provinziallandtag auf 6-12 Jahre gewählte Landesdirektor oder Landeshauptmann, dem die laufenden Geschäfte und die Vertretung des Provinzialverbandes oblagen. Die Selbstverwaltungsaufgaben der Provinzialverbände nahmen nach 1918 zu. Unter dem Nationalsozialismus wurden 1933 die Organe der Provinzialverbände aufgelöst; der Oberpräsident wurde zugleich Leiter der Selbstverwaltung, der Landeshauptmann sein ständiger Vertreter, der Provinzialrat beratendes Organ. Die Provinzialverbände bestanden ohne eigene Bedeutung fort, bis sie nach 1945 beseitigt wurden. Den preußischen Provinzen entsprechende Gebietskörperschaften gab es in den übrigen deutschen Ländern nur in Hessen. - In den Ländern der Bundesrepublik Deutschland gibt es keine Provinzen; die Selbstverwaltungsaufgaben früherer Provinzen werden von den Regierungsbezirken wahrgenommen.
5) übertragene Bedeutung: ohne Plural, meist abwertende Bezeichnung für eine Gegend, in der (nach großstädtischen Maßstäben) in kultureller, gesellschaftlicher Hinsicht - vermeintlich - wenig geboten wird.
* * *
Pro|vịnz, die; -, -en [spätmhd. provincie < spätlat. provincia = Gegend, Bereich < lat. provincia = Geschäfts-, Herrschaftsbereich; unter römischer Verwaltung stehendes, erobertes Gebiet außerhalb Italiens]: 1. größeres Gebiet, das eine staatliche od. kirchliche Verwaltungseinheit bildet: die frühere P. Sachsen-Anhalt; die spanischen, kanadischen -en; das Land ist in -en eingeteilt, gegliedert; Ü ... werde ich ... in Gedanken mit Mutscha eine lange Reise machen, durch alle -en (Bereiche) der Liebe (Ziegler, Labyrinth 73); Abk.: Prov. 2. <o. Pl.> (oft abwertend) Gegend, in der (mit großstädtischem Maßstab gemessen) in kultureller, gesellschaftlicher Hinsicht im Allgemeinen wenig geboten wird: diese Stadt ist finsterste, hinterste P.; diese Aufführung, dieser Vortrag ist P. (von niedrigem künstlerischem Niveau); er kommt aus der P.; in der P. leben; er plagt sich nicht im Geschäft, ist oft unterwegs, so hält er es aus in der tiefen P. (Fels, Kanakenfauna 56).
Universal-Lexikon. 2012.