Einziehung
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Ein|be|ru|fung 〈f. 20〉
1. das Einberufen
2. das Einberufenwerden
● die \Einberufung des Parlamentes; er erhielt seine \Einberufung zum Wehrdienst
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Ein|be|ru|fung, die; -, -en:
das Einberufen; das Einberufenwerden.
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Einberufung,
Heranziehung eines ungedienten oder gedienten Wehrpflichtigen zum Wehrdienst aufgrund des Wehrpflichtgesetzes; erfolgt durch das zuständige Kreiswehrersatzamt mittels eines schriftlichen Einberufungsbescheides (Verwaltungsakt).
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Ein|be|ru|fung, die; -, -en: das Einberufen.
Universal-Lexikon. 2012.