Akademik

Kodifikation
Ko|di|fi|ka|ti|on 〈f. 20〉 = Kodifizierung

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Ko|di|fi|ka|ti|on, die; -, -en [zu kodifizieren]:
das Kodifizieren (1, 2).

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Kodifikation
 
[zu Codex und lateinisch facere, in Zusammensetzungen -ficere »machen«, »bewirken«] die, -/-en, nach Plan und Regelungsabsicht des Gesetzgebers neu gestaltete, die Rechtsfragen grundsätzlich abschließend regelnde Gesamtdarstellung einzelner oder mehrerer Rechtsgebiete in einheitlichen Gesetzbüchern, im Unterschied zur bloßen Zusammenfassung bereits bestehender Regeln und zu den (nur einzelne Rechtsverhältnisse regelnden) Einzel- oder Gelegenheitsgesetzen. Das Zeitalter der Kodifikation war die Zeit des späten Naturrechts (Preußisches Allgemeines Landrecht, 1794; französisch Code civil, 1804; österreichisch Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch, 1811).
 

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Ko|di|fi|ka|ti|on, die; -, -en [zu ↑kodifizieren]: 1. das Kodifizieren (1, 2). 2. Gesetzessammlung, die das gesamte Recht od. einzelne Gebiete des Rechts systematisch erfasst.

Universal-Lexikon. 2012.