Akademik

Merkantilismus
Mer|kan|ti|lịs|mus 〈m.; -; unz.〉 wirtschaftl. System des Absolutismus im 16. bis 18. Jh., das die Förderung des Außenhandels u. daher auch der Industrie erstrebte; Sy Merkantilsystem

* * *

Mer|kan|ti|lịs|mus, der; - [frz. mercantilisme]:
(in der Zeit des Absolutismus) Wirtschaftspolitik, die bes. den Außenhandel u. die Industrie fördert, um Finanzkraft u. Macht der jeweiligen Staatsmacht zu stärken.

* * *

I
Merkantilismus
 
Als Merkantilismus bezeichnet man die auf die Steigerung der staatlichen Macht ausgerichtete Wirtschaftspolitk der absolutistischen Staaten Europas seit der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts. Ziel merkantilistischer Politk war die Sanierung der Staatsfinanzen durch eine aktive Handelsbilanz; zu diesem Zweck empfahlen die Theoretiker und Praktiker des Merkantilismus eine Reihe von Maßnahmen, die die wirtschaftliche Kraft eines Landes auf Kosten der anderen Staaten stärken sollten. Der Merkantilismus war keine geschlossene Wirtschaftstheorie. Jean-Baptist Colbert (1619-83), der seit 1661 als Generalkontrolleur Ludwigs XIV. die Wirtschaftspolitik Frankreichs bestimmte, hat dieses System am konsequentesten vertreten (Colbertismus).
 
Die aktive Handelsbilanz sollte durch eine entsprechende protektionistische Zollpolitik erreicht werden. So erhöhte Colbert die Einfuhrzölle, während er die Ausfuhr mit allen Mitteln zu fördern suchte. Dazu diente auch der Aufbau einer französischen Handelsflotte; die Kolonien wurden in dieses Wirtschaftssystem einbezogen. Ein weiteres Mittel sah Colbert in der Förderung der heimischen Produktion durch Qualitätskontrollen, Schutzmaßnahmen und staatliche Zuschüsse.
 
Vor allem die Luxusindustrie sollte gefördert werden. Manufakturarbeitern wurde die Auswanderung bei Todesstrafe verboten, während ausländische Arbeiter und Unternehmer angeworben wurden, so Metallarbeiter aus Deutschland, Tuch- und Gobelinhersteller aus den Niederlanden und Fachleute für die Spiegelherstellung aus Italien. Ferner wurde eine regelrechte Gewerbespionage betrieben. Durch Straßen- und Kanalbauten sollte das Verkehrswesen verbessert werden. Auch die Inlandsnachfrage sollte zur Förderung der Produktion gesteigert werden. Dem König (und dem Hof) wurde dabei eine Vorreiterrolle zugeschrieben. Durch seinen Luxus sollte er die Produzenten zu gesteigerter Leistung anregen, und französische Waren und französische Mode wurden bestimmend in weiten Teilen Europas. Der Steigerung der Nachfrage diente auch eine Politik zur Vermehrung der Einwohnerzahlen (Peuplierungspolitik).
 
Dem Zustrom französischer Waren versuchte man im Reich gleichfalls mit merkantilistischen Maßnahmen zu begegnen (Reichsmerkantilismus). Die Kleinterritorien, aber auch Preußen, bedienten sich einer merkantilistischen Wirtschaftspolitik noch bis zum Ende des 18. Jahrhunderts.
II
Merkantilịsmus
 
[französisch, zu lateinisch mercari »Handel treiben«] der, -, zusammenfassende Bezeichnung für die zwischen dem 16. und 18. Jahrhundert durch Interventionismus und Dirigismus geprägten Eingriffe des Staates in den Wirtschaftsprozess sowie für bestimmte, in sich nicht geschlossene wirtschaftstheoretische und -politische Konzeptionen. Den von A. Smith in der 2. Hälfte des 18. Jahrhunderts geprägten Begriff übernahmen spätere Autoren; heute ist umstritten, ob von einer eigenständigen merkantilistischen Wirtschaftspolitik ausgegangen werden kann.
 
Ausgangspunkt wirtschaftlicher Umorientierung im 16./17. Jahrhundert war der vermehrte Finanzbedarf des absolutistischen Staates, der zur Finanzierung seiner Aufgaben (v. a. Hofhaltung, Heer und Beamtenschaft) bedeutender Geldmengen bedurfte. Mit dem Erstellen praktisch-politischer, v. a. wirtschaftspolitischer Regeln und Methoden sollte über die Steigerung des wirtschaftlichen Wohlstands des Landes eine Steigerung der Finanzkraft des Landesherrn erzielt werden. In ihren Ansätzen ging die merkantilistisch genannte Politik auf die Wirtschaftspolitik der Handelsstädte zurück, nur setzte sie an die Stelle des scholastisch begründeten mittelalterlichen Universalismus die Territorialstaaten moderner Ausprägung. Sie verband somit in der Theorie das Finanz- und Handelsbürgertum mit der Staatsverwaltung. Kernpunkt war die Förderung besonders des Außenhandels. Mit der Übertragung des kaufmännischen Bilanzbegriffs auf die Ein- und Ausfuhr der Staatswirtschaft, die dann von aktiver oder passiver Handelsbilanz je nach Überwiegen der Ein- oder Ausfuhren sprach, wurde der Staat einem Wirtschaftsunternehmen gleichgestellt und für ihn eine aktive Bilanz erstrebt, um möglichst viel Geld oder Edelmetall in das Land fließen zu sehen. Geld galt als ein Mittel, die Wohlfahrt des Staates sowie der Bürger zu steigern; einströmendes Geld sollte der Wirtschaft neue Impulse verleihen. Mit der Errichtung großgewerblicher Betriebsformen (Verlag, Manufaktur, Fabrik) sollte kostengünstig und in ausreichender Menge produziert werden, zugleich begründete der Staat in gewinnträchtigen Bereichen mit der Errichtung von Manufakturen seine Monopolstellung (z. B. Gründung von Porzellanmanufakturen in Sèvres, Meißen, Berlin) oder verteidigte eine bereits bestehende Vormachtstellung durch Maßnahmen des Protektionismus, Import- oder Exportverbote und entsprechenden Abnahmezwang (z. B. Wollausfuhrverbot für weite Teile Brandenburg-Preußens). Durch die Gründung von Handelskompanien sollten der Bezug von Rohstoffen, u. a. durch die koloniale Erschließung Afrikas, Asiens und Amerikas, gesichert und zugleich neue Absatzmärkte erschlossen werden. Innere Handelshemmnisse wie Binnenzölle wurden abgeschafft, das Maß-, Münz- und Gewichtssystem im Land vereinheitlicht. Außenhandelskontrollen (Ein- und Durchfuhrzölle, Einfuhrverbote) schützten die heimische Wirtschaft. Zu diesen nahezu allen Staaten eigenen Merkmalen traten je nach politischem und wirtschaftlichem Entwicklungsstand in den einzelnen europäischen Staaten weitere Charakteristika.
 
In England (Großbritannien) lag der Schwerpunkt auf der Ausweitung des Außen-(See-)Handels und der Kolonisierung, um die Zahlungsbilanz permanent zu aktivieren. Dabei bediente sich der Staat eines ausgeprägten Handelsprotektionismus (z. B. durch Importbeschränkung auf Rohstoffe, Förderung des Exports von Fertigwaren, Exportverbot für Edelmetalle, Devisenbewirtschaftung, Importzölle). Bei der Lenkung und Regulierung der Binnenwirtschaft hielt sich der Staat hingegen merklich zurück. Die britische Variante des Merkantilismus wird auch als Bullionismus bezeichnet.
 
Im absolutistischen Frankreich entfaltete die Staatsverwaltung ungleich mehr Unternehmungsgeist in der Binnenorganisation der Wirtschaft, v. a. bei der Begründung und Förderung königlicher beziehungsweise privilegierter Manufakturen zur Herstellung von ausführbaren Luxusgütern, beim Straßen- und Kanalbau, der Zollvereinheitlichung und in der Zunftpolitik. Dieses nach seinem Schöpfer J.-B. Colbert auch als Colbertismus bezeichnete System war Vorbild der kontinentalen Staatsbeamten. Als Theoretiker waren J. Bodin und A. de Montchrétien bedeutender als Colbert.
 
In Deutschland fehlte es an einem hinreichend großen Nationalstaat. Die Zerstörungen des Dreißigjährigen Krieges (1618-48) setzten den Territorialstaaten einen Handlungsrahmen. Staatliche Wirtschaftspolitik war in hohem Maße Wiederaufbautätigkeit. Weil in den einzelnen Staaten kaum eine wirksame Außenhandelspolitik getrieben werden konnte, hatte hier die Zahlungsbilanzpolitik einen geringeren Stellenwert als etwa in England. Die deutschen Ratgeber der Fürsten richteten sich besonders nach dem fürstlichen Finanzbedarf (Kameralismus). Um die ständig wachsenden Aufgaben des Staates finanzieren zu können, genügten die alten Abgabensysteme nicht mehr. Die Steigerung des Geldbedarfs setzte aber die pflegliche Behandlung der Besteuerten voraus, und daraus ergab sich v. a. eine Förderung des Handels und Gewerbes. In den zurückgebliebenen deutschen Territorien spielten auch die Pflege der Landwirtschaft und die nicht nur hier erwünschte, als Peuplierungspolitik bezeichnete, den Menschen als wichtigen Produktionsfaktor betrachtende Steigerung der Bevölkerungszahl (z. B. durch Begünstigung von Einwanderungen) eine wichtige Rolle.
 
Die merkantilistische Politik der Privilegierung und Monopole wurde langfristig zu einem Hindernis der wirtschaftlichen Entwicklung. Sie förderte die Bestechlichkeit der Beamten (Ämterkauf, Privilegienhandel) und schwächte den Innovationsgeist und die Risikobereitschaft, indem sie mit Subventionen und Einfuhrverboten oder -hindernissen den Unternehmern Risiken abnahm. In Auseinandersetzungen mit diesen Missbräuchen entwickelte sich die klassische Nationalökonomie. Der Liberalismus löste den Merkantilismus ab. - Gegen Ende des 19. Jahrhunderts griff der Staat erneut in den wirtschaftlichen Bereich ein. Die bis zur Weltwirtschaftskrise betriebene interventionistische Wirtschaftspolitik wird wegen der Ähnlichkeit ihres Maßnahmenkatalogs zum Merkantilismus auch als Neomerkantilismus bezeichnet. Er war v. a. gekennzeichnet durch die Abkehr vom freien Warenverkehr auf der Basis der Goldwährung, verbunden mit der Errichtung wirksamer Handelshemmnisse über die bestehenden Zölle hinaus (im Deutschen Reich 1879 Wiedereinführung von Schutzzöllen) sowie der staatlichen Lenkung der Wirtschaftsabläufe, v. a. des Außenhandels.
 
Literatur:
 
F. Blaich: Die Epoche des M. (1973);
 
Europ. Wirtschaftsgesch., hg. v. C. M. Cipolla u. a., Bd. 2: Sechzehntes u. siebzehntes Jh. (a. d. Engl., Neuausg. 1983);
 
Städtewesen u. M. in Mitteleuropa, hg. v. V. Press (1983);
 I. Bog: Wirtschaften in geschichtl. Ordnungen (1986);
 R. Gömmel u. R. Klump: Merkantilisten u. Physiokraten in Frankreich (1994);
 R. Walter: Wirtschaftsgesch. Vom M. bis zur Gegenwart (1995).

* * *

Mer|kan|ti|lịs|mus, der; - [frz. mercantilisme]: Wirtschaftspolitik in der Zeit des Absolutismus, die bes. den Außenhandel u. die Industrie förderte, um Finanzkraft u. Macht der jeweiligen Staatsmacht zu stärken.

Universal-Lexikon. 2012.