Wagnisse,
Risiken und Verlustgefahren, die sich aus unternehmerischen Tätigkeit ergeben. Das allgemeine Unternehmerwagnis (z. B. Rezessionsgefahr, Nachfrageverschiebung) wird durch die Aussicht auf Gewinn abgegolten. Einzelwagnisse, die mit der Leistungserstellung verbunden sind (z. B. Gewährleistungsrisiko, Forderungsausfälle und Lagerrisiko), werden durch Abschluss von Versicherungsverträgen fremdversichert (die Wagniskosten damit als Aufwand erfasst) oder im Rahmen der kalkulatorischen Kosten berücksichtigt. Für die Höhe der kalkulatorischen Wagnisse wählt man den Durchschnitt der eingetretenen Wagnisverluste der letzten fünf Jahre. Die entsprechenden Wagniszuschläge sind so zu bemessen, dass sie die tatsächlichen, zufallsbedingt schwankenden Belastungen langfristig ausgleichen.
Universal-Lexikon. 2012.