Wịrt|schafts|ge|biet, das (Wirtsch.):
Gebiet einer einheitlichen Wirtschaft:
sich zu einem gemeinsamen W. zusammenschließen.
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Wirtschaftsgebiet,
Geltungsbereich des Außenwirtschaftsgesetzen (§ 4 AWG); die österreichischen Gebiete Jungholz/Tirol und Mittelberg/Kleinwalsertal gelten als Teil des Wirtschaftsgebiets. Alle Gebiete außerhalb des Wirtschaftsgebiets gelten als fremde Wirtschaftsgebiete; für das Verbringen von Sachen und Elektrizität gilt die deutsche Gemeinde Büsingen am Hochrhein als Teil fremder Wirtschaftsgebiete. Das Zollgebiet der EG (Zoll) gilt als Gemeinschaftsgebiet; alle Gebiete außerhalb des Gemeinschaftsgebietes haben den Status von Drittländern.
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Wịrt|schafts|ge|biet, das (Wirtsch.): Gebiet einer einheitlichen Wirtschaft: sich zu einem gemeinsamen W. zusammenschließen.
Universal-Lexikon. 2012.