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Südafrika
Republik Südafrika

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Süd|af|ri|ka; -s:
1. südlicher Teil Afrikas.
2. Staat im Süden Afrikas.

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I
Süd|afrika
 
südliches Afrika, i. e. Südafrika das Gebiet südlich der Kunene-Sambesi-Linie; i. w. Südafrika Afrika südlich der höchsten Teile der Lundaschwelle; umfasst somit auch Angola, Sambia, Malawi und Moçambique südlich des Sambesi.
II
Süd|afrika,
 
 
Kurzinformation:
 
Fläche: 1 219 090 km2
 
Einwohner: (2000) 43,69 Mio.
 
Hauptstadt: Pretoria
 
Amtssprachen: Englisch, Afrikaans und 9 Bantusprachen
 
Nationalfeiertag: 27. 4.
 
Währung: 1 Rand (R) = 100 Cent (c)
 
Zeitzone: 1300 Pretoria = 1200 MEZ
 
amtliche Namen: englisch Republic of South Africa [rɪ'pʌblɪk əv saʊθ 'æfrɪkə], afrikaans Republiek van Suid-Ạfrika [- van sœjd -], deutsch Republik Südafrika, Staat im äußersten Süden von Afrika, mit 1 219 090 km2 mehr als dreimal so groß wie Deutschland und (2000) 43,69 Mio. Einwohner. Südafrika grenzt im Westen an den Atlantischen Ozean, im Süden und Südosten an den Indischen Ozean und hat Grenzen im Nordwesten mit Namibia, im Norden mit Botswana und Simbabwe, im Nordosten mit Moçambique und Swasiland. Lesotho ist ganz vom Gebiet der Republik Südafrika umschlossen. Zu Südafrika gehören die Prince Edward Islands (Marion Island u. a.) im Südatlantik. Hauptstadt ist Pretoria (Sitz der Regierung); Kapstadt ist Sitz des Parlaments, Bloemfontein des Obersten Gerichtshofs. Amtssprachen sind Englisch, Afrikaans und die neun Bantusprachen Ndebele, Pedi, Sotho, Swasi, Tsonga, Tswana, Venda, Xhosa und Zulu. Währung: 1 Rand (R) = 100 Cent (c). Zeitzone: Osteuropäische Zeit (1300 Pretoria = 1200 MEZ).
 
 Staat und Recht:
 
Verfassung:
 
Nach der am 4. 2. 1997 in Kraft getretenen Verfassung ist Südafrika eine Republik im Commonwealth. Die Verfassung verankert wesentliche rechtsstaatliche Prinzipien (Grund- und Menschenrechte, Gewaltenteilung, Mehrparteiensystem). Staatsoberhaupt mit dominierender Stellung, Oberbefehlshaber der Streitkräfte und Regierungschef ist der Präs., der von der Nationalversammlung auf fünf Jahre gewählt wird. Er ernennt die Minister und Botschafter und hat das Recht, den Verteidigungszustand beziehungsweise den Krieg zu erklären. Er wird vom Vize-Präs. vertreten. Die Zusammensetzung des Kabinetts ist abhängig vom Parteienproporz des Parlaments. Die Legislative liegt beim Zweikammerparlament, bestehend aus der Nationalversammlung (400 für fünf Jahre im Verhältniswahlsystem gewählte Abgeordnete) und dem Nationalrat der Provinz (90 durch die Parlamente der Provinzen entsandte Mitglieder). An der Gesetzgebung sind beide Kammern gleichberechtigt beteiligt.
 
Im Februar 1995 wurde ein Verfassungsgerichtshof gebildet, dessen elf Mitglieder vom Präs. in Abstimmung mit dem Kabinett ernannt werden. Er kann Gesetze am neuen Grundrechtskatalog messen und für nichtig erklären; seiner Judikatur, für die die Rechtsprechung des deutschen Bundesverfassungsgerichts Vorbildcharakter besitzt, ist im Grundsatz das gesamte staatliche Handeln unterworfen.
 
Parteien:
 
Das breit gefächerte Parteienspektrum wird v. a. geprägt durch den African National Congress (ANC, gegründet 1912), Inkatha Freedom Party (IFP, reorganisiert 1990 als politische Partei), die Vryheidsfront/Freedom Front (VF/FF, gegründet 1994), den Pan-Africanist Congress of Azania (PAC, gegründet 1959) und die African Christian Democratic Party (ACDP, gegründet 1993). Die New National Party (NNP, 1999 hervorgegangen aus der 1912 gegründeten National Party, NP) und die Democratic Party (DP, gegründet 1989) schlossen sich 2000 zur Democratic Alliance (DA) zusammen.
 
Gewerkschaften:
 
Gewerkschaftliche Tätigkeit, v. a. der schwarzen und nichtrassischen Gewerkschaften war durch Rassendiskriminierung und politische Verfolgung stark beeinträchtigt. Behinderungen erfolgten u. a. durch die »Arbeitsplatzreservierung«, geringere Entlohnung, Ausbildungsbeschränkungen, institutionelle und rechtliche Benachteiligung (z. B. durch den Industrial Conciliation Act von 1924, der institutionalisierte Tarifbeziehungen bei eingeschränktem Streikrecht und den Ausschluss »schwarzer« Gewerkschaften bei Tarifverhandlungen einführte; 1987 aufgehoben). Exklusive Gewerkschaften für weiße Arbeitnehmer waren seit 1881 entstanden; sie widersetzten sich mehrmals mit militanten Streiks (erstmals 1907) den Versuchen, weiße Fachkräfte durch gering entlohnte schwarze Wanderarbeiter zu ersetzen. Die erste »schwarze« Gewerkschaft, die African Commercial Workers Union (ACWU), entstand 1919. Erst seit Ende der 70er-Jahre wurden gesetzliche Voraussetzungen für die Neugründung und eine (multirassische) Ausweitung der Gewerkschaften geschaffen, die in den 80er-Jahren angesichts des Fehlens einer legalen politischen Opposition auch gesellschaftspolitische Funktionen übernahmen. - 1997 gab es in Südafrika 248 registrierte Gewerkschaften mit 3,4 Mio. Mitgliedern und 54 nicht registrierte Gewerkschaften mit rd. 260 000 Mitgliedern Größter Dachverband ist der Congress of South African Trade Unions (COSATU, gegründet 1985), dem 19 Einzelgewerkschaften mit 1,6 Mio. Mitgliedern angeschlossen sind. COSATU kooperiert mit dem ANC und der Südafrikanischen Kommunistischen Partei (SACP). Der National Council of Trade Unions (NACTU, gegründet 1986) repräsentiert 22, v. a. dem PAC nahe stehende Einzelgewerkschaften mit rd. 220 000 Mitgliedern Die United Workers' Union of South Africa (UWUSA, gegründet 1986) wird von der IFP kontrolliert und beansprucht die Vertretung der Zulu-Arbeitnehmer.
 
Wappen:
 
Im seit 1910 verwendeten und europäisch beeinflussten Wappen symbolisierten die Felder des gevierten Schildes die ehemaligen vier Provinzen (Kapprovinz, Natal, Oranje-Freistaat, Transvaal). Die Schildteilungslinie im Wellenschnitt symbolisierte den Oranjefluss. Das Oberwappen zeigte einen mit Helmdecken versehenen Stechhelm und einen roten (britischen) Löwen, der ein blauweißes Stabbündel hält. Als Schildhalter dienten ein Springbock (rechts) und eine Oryxantilope. Schild und Schildhalter standen auf einer mit Proteablüten besetzten Rasenfläche, der ein Spruchband mit dem Motto »Ex unitate vires« (»Einigkeit macht stark«) aufgelegt war. Am 27. 4. 2000 wurde ein neues Staatswappen vorgestellt, das als zwei sich überschneidende Kreise stärker von den eigenen kulturellen Traditionen geprägt erscheint. Das Schild, das an eine afrikanische Trommel denken lässt, zeigt zwei Menschen aus den Khoisan-Zeichnungen auf dem Linton-Fels. Über dem Schild kreuzen sich traditionelle Waffen: Speer und Knobkierie (Keule). Schildhalter existieren nicht; das Schild ist umrahmt von jeweils einem Paar Elefantenstosszähnen als Sinnbild für Weisheit und Ewigkeit sowie einer Weizenähre als Symbol für Fruchtbarkeit. Sie werden verbunden durch den Wahlspruch »!ke e: /xarra //ke« (ausgestorbene San-Sprache:»Unterschiedliche Menschen vereinen sich«). Das Oberwappen zeigt die ausgebreiteten Schwingen des Sekretärs, der als Himmelsbote gilt und die Strahlen der Sonne, die ihn und das Wappen krönen, an die Erde weiterleitet.
 
Nationalfeiertage:
 
Nationalfeiertag ist der 27. 4., der als Tag der Freiheit an die ersten demokratischen Wahlen 1994 unter Beteiligung aller Südafrikaner erinnert.
 
Verwaltung:
 
Nach der Verfassung von 1994 ist Südafrika in neun Provinzen gegliedert. Diese können sich eigene Verfassung geben, die allerdings mit der Landesverfassung übereinstimmen müssen. Jede Provinz verfügt über ein eigenes Parlament (je nach Größe 30-80 Abgeordnete), das den jeweiligen Regierungschef (Premierminister) wählt und über Gesetzgebungsbefugnisse (u. a. in den Bereichen Landwirtschaft, Kultur, Gesundheitswesen, Umwelt- und Naturschutz, Regionalplanung und -entwicklung, Tourismus, Handel- und Industrieförderung) verfügt.
 
Recht:
 
Das Rechtswesen basiert im Wesentlichen auf römisch-holländischem Recht, ist jedoch in einzelnen Landesteilen und in Bezug auf einzelne Materien (besonders im Prozessrecht) angelsächsisch beeinflusst.
 
An der Spitze der Gerichtsorganisation steht der Supreme Court (Oberster Gerichtshof) in Bloemfontein, dessen Abteilungen (Spruchkörper) unterschiedliche regionale Zuständigkeiten aufweisen. Jede Provinz ist ferner in Gerichtsdistrikte mit jeweils erstinstanzlichen Gerichten untergliedert.
 
Streitkräfte:
 
Die 1994 neu formierten Streitkräfte (South African National Defence Force, Abkürzung SANDF) wurden gebildet aus Soldaten der ehemaligen südafrikanischen Streitkräfte (South African Defence Force, Abkürzung SADF, rd. 85 000 Mann) und der vier Homelandarmeen (rd. 10 000 Mann) sowie unter der schrittweisen Integration von insgesamt etwa 30 000 ehemaligen Kämpfern der bewaffneten Flügel des African National Congress und des Pan-African Congress. Die Gesamtstärke der seit 1993/94 bestehenden Berufsarmee stieg dadurch auf zunächst über 120 000 Mann; eine Reduzierung auf etwa 75 000 Mann ist bis 2000 geplant. Bis zur Einführung der Berufsarmee betrug die Dauer des Grundwehrdienstes (»National Service«, nur für Weiße) 12 Monate. Nach Ableistung des aktiven Dienstes gehörten die Wehrpflichtigen für mindestens 12 Jahre zur milizartig organisierten Citizen Force (CF), die mit ihren Verbänden und zusätzlichen territorialen Truppenteilen die eigentliche Streitmacht des Landes darstellte. Daneben dienten zahlreiche Schwarze, Coloureds und Asiaten als Freiwillige.
 
Die SANDF ist gegliedert in Heer (rd. 90 000 Soldaten), Luftwaffe (rd. 8 000 Soldaten) und Marine (rd. 5 000 Soldaten); völlig eigenständig ist der medizinische Dienst (rd. 9 000 Angehörige). Die paramilitär. Einheiten (Miliz und Teilzeitsoldaten) verfügen über etwa 600 000 Mann. Die Ausrüstung (zum Teil veraltet) besteht im Wesentlichen aus etwa 250 Kampfpanzern, 80 Kampfflugzeugen, drei U-Booten und neun größeren Schnellbooten. Zur Modernisierung der Streitkräfte ist u. a. die Beschaffung von Kampfpanzern, Kampfflugzeugen, U-Booten und Korvetten vorgesehen.
 
 Landesnatur und Bevölkerung:
 
Landschaft:
 
Die Republik Südafrika umfasst den südlichen Teil des afrikanischen Kontinents, begrenzt im Westen vom Atlantik, im Süden und Südosten vom Indischen Ozean. Die fast 3 000 km lange, nur durch wenige Buchten gegliederte Küste wird von zwei wichtigen Meeresströmungen begleitet, dem warmen, aus Äquatornähe stammenden Agulhasstrom im Osten und dem kalten, aus der Antarktis nordwärts ziehenden Benguelastrom im W. Südlichster Punkt des Landes (und des Kontinents) ist Kap Agulhas (34º 52').
 
Den größten Teil des Landes nehmen weite ebene oder wellige Hochflächen ein, im zentralen Hochland (Hochveld) 1 200-1 800 m über M., im Nordwesten 900-1 200 m über M. Sie senken sich im Osten der Provinz Nord-Kap und im Westen der Provinz Nord-West allmählich nach Norden zum Kalaharibecken, einem größtenteils mit rotem Sand bedeckten Trockengebiet mit geringem Relief. Im Westen, Süden und Osten werden sie begrenzt von der Großen Randstufe, die am eindrucksvollsten in den Drakensbergen ausgeprägt ist (Champagne Castle 3 376 m über M.). Das sich zur Küste anschließende Randgebiet wird im Osten vom Tiefland (Lowveld) Mpumalangas und vom Hügelland KwaZulu/Natals (Natal Midlands) eingenommen, im Süden und Westen von den Kapketten beherrscht. Eine ausgedehnte Küstenebene mit Strandseen findet sich nur im Nordosten. Der Oranje, der etwa die Hälfte des Landes zum Atlantik entwässert, wird, wie sein größter Nebenfluss, der Vaal, intensiv zur Bewässerung genutzt. Das Gleiche gilt für den Tugela, der wie der Limpopo, der Grenzfluss im Norden, in den Indischen Ozean mündet, und für viele kleinere, wasserreiche, vom Hochveld die Große Randstufe durchbrechenden Flüsse.
 
Geologisch ist Südafrika Teil eines sehr alten, stabilen Blocks der Erdkruste; bei Barberton (Mpumalanga) gefundene Schichten zählen zu den ältesten bekannten der Erde. Im Präkambrium entstanden auch die bedeutenden Lagerstätten des Witwatersrand (v. a. Gold, Uran), des Buschveld-Komplexes (v. a. Platin, Mangan, Chrom, Vanadium), bei Phalaborwa (v. a. Kupfer, Phosphat) sowie der Provinz Nord-Kap (Eisen, Mangan, Kupfer). In den Sedimenten der Karru-Serie, die seit der Mitte des Paläozoikums fast zwei Drittel des südlichen Afrika überzogen, finden sich in der Ecca-Gruppe (Perm) große Kohlevorkommen. Im Mesozoikum (Kreide) bildeten sich die Kimberlit-Intrusionen, denen Südafrika seinen Diamantreichtum verdankt (v. a. bei Kimberley).
 
Klima:
 
Die Lage südlich des südlichen Wendekreises, die Höhenlage des Binnenlandes und die angrenzenden Meere bestimmen das Klima, das im größten Teil des Landes warmgemäßigt ist; der Küstengürtel KwaZulu/Natals hat subtropisches, die südwestliche Provinz West-Kap mediterranes Klima. Die mittlere Jahrestemperatur des näher zum Wendekreis gelegenen Pretoria (1 370 m über M.) liegt mit 17,5 ºC nur wenig über der von Kapstadt (17 ºC). Im Binnenland können im Sommer 30-40 ºC erreicht werden, im Winter kann es auch Frost geben. Das Land ist niederschlagsarm; 65 % der Fläche erhalten weniger als 500 mm Niederschlag im Jahr. Die feuchtwarmen Luftmassen des Indischen Ozeans und der vorherrschende Südostpassat bringen dem Küstengebiet von KwaZulu/Natal und der östlichen Großen Randstufe die höchsten Niederschlagsmengen (Durban 1 018 mm Jahresmittel); sie werden nach Westen und Norden immer geringer (Upington 195 mm). Die meisten Niederschläge fallen im Sommer, nur im Südwesten im Winter. Da Niederschläge manchmal ganz ausbleiben, kommt es immer wieder zu Dürrekatastrophen.
 
Vegetation:
 
Dem geringen Niederschlag entsprechend, wird der Nordwesten etwa bis zum 25. Längengrad überwiegend von Halbwüsten und Trockensavannen eingenommen (Kalahari, Große Karru). Östlich davon schließen sich Savannen unterschiedlicher Ausprägung an. Der vom Südostpassat beeinflusste südöstliche Küstenbereich ist durch feuchte subtropische Waldabschnitte gekennzeichnet. Eine Sonderstellung nimmt der äußerste Südwesten ein. Im Winterregenklima dominiert hier eine überaus artenreiche und derart eigenständige Hartlaubvegetation, dass diesem Gebiet der Rang eines eigenen Florenreiches (Capensis) zukommt.
 
Tierwelt:
 
Die Reste der früher reichen Tierwelt (Antilopen, Zebra, Giraffe, Elefant, Nashorn, Nilpferd u. a.) sind heute in zahlreichen Nationalparks (deren größter der Krüger-Nationalpark ist), Natur- und Wildschutzgebieten geschützt.
 
Bevölkerung:
 
Die große Mehrheit der Bevölkerung bilden die Schwarzen, deren Anteil (1996) auf 77 % geschätzt wird. Sie gehören zu neun sprachlich und kulturell unterschiedlichen Völkern, die ihrerseits in zahlreiche Stämme aufgegliedert sind. Ihre Sprachen, aus der Familie der Bantusprachen, sind Zulu (22 %), Xhosa (17,5 %), Pedi (9,8 %), Tswana (7,2 %), Sotho (6,9 %), Tsonga (4,2 %), Swasi (2,6 %), Venda (1,7 %) und Ndebele (1,5 %). Die Weißen, rd. 12 % der Bevölkerung, sprechen Afrikaans (das auch von 15,1 % der Gesamtbevölkerung gesprochen wird); sie stammen v. a. von Niederländern, aber auch von Deutschen und Franzosen ab, die sich seit 1652 in Südafrika niedergelassen haben. Englisch (9,1 %) sprechen v. a. die Nachkommen der Briten, die seit 1795 im Zuge der britischen Kolonialherrschaft nach Südafrika kamen. Die Gruppe der Coloureds (Mischlinge) hat einen Anteil von 8,5 %, die der Asiaten (Kapmalaien) von 2,5 %, v. a. Inder.
 
Die meisten Südafrikaner leben im Osten des Landes, wo es mehr Wasser, bessere Böden und reiche Bodenschätze gibt. Die Bevölkerungsdichte beträgt im Landesdurchschnitt 38 Einwohner/km2, in der Provinz Gauteng leben 421 Einwohner/km2, in der Provinz Nord-Kap nur 2 Einwohner/km2. Die durchschnittliche jährliche Wachstumsrate der Bevölkerung beträgt (1990-96) 1,7 %. Die Verstädterung, im Landesdurchschnitt (1996) 55 %, ist am höchsten in den Provinzen Gauteng (99,6 %) und West-Kap (95,1 %). Die Aufhebung der durch die Apartheidgesetze bedingten Beschränkung der Wohnmöglichkeiten für die nichtweiße Bevölkerung hat seither zu einer verstärkten Landflucht aus den rückständigen ländlichen Gebieten geführt. Seit 1994 übersteigt die Zahl der Auswanderer die der Einwanderer. Kaum zu erfassen ist die Zahl der illegalen Einwanderer aus den Nachbarländern (besonders aus Moçambique), auf die Südafrika eine große Anziehungskraft ausübt.
 
Religion:
 
Die Verfassung garantiert die Religionsfreiheit. Alle Religionsgemeinschaften sind rechtlich gleichgestellt. Grundlage der Religionsgesetzgebung ist das Prinzip der Trennung von Staat und Religion. Die Regelung der Beziehungen an den Schnittstellen zwischen Staat und Religionsgemeinschaften (z. B. im Schulwesen) erfolgt nach den Grundsätzen gleichberechtigter Zusammenarbeit. - Etwa 70-80 % der Bevölkerung gehören christlichen Kirchen und Gemeinschaften an: über 30 % protestantischen Kirchen (Reformierte, Methodisten, Lutheraner, Pfingstler, Brüdergemeine, Baptisten u. a.), rd. 8,8 % der katholischen Kirche, rd. 4,8 % der anglikanischen Kirche der Provinz Südafrika, die übrigen unabhängigen Kirchen (rd. 4 000 Denominationen). Die größte protestantische Kirche ist mit rd. 3,2 Mio. Mitgliedern die »Nederduitse Gereformeerde Kerk« (»Niederländische Reformierte Kirche«), die infolge der kirchlichen Übernahme der Apartheiddoktrin bis 1996 aus drei nach »Rassen« (Weiße, Schwarzafrikaner und Farbige [Coloureds], Inder) getrennten reformierten Kirchen bestand; größte unabhängige afrikanische Kirche ist die »Zion Christian Church« (rd. 4 Mio. Mitglieder). - Minderheiten bilden die Hindus (rd. 650 000), Muslime (rd. 350 000), Juden (rd. 114 000) und Bahais (rd. 11 000). Die meisten Hindus leben in KwaZulu/Natal; größte Gruppe innerhalb der muslimischen Minderheit sind die Kapmalaien; die Juden gehören mehrheitlich orthodoxen Gemeinden an. - Traditionellen afrikanischen Religionen werden 4-5 Mio. Einwohner zugerechnet.
 
Bildungswesen:
 
Nach der Anpassung, Öffnung und Integration aller Schulen für Schüler aller Rassen wurde 1996 erstmals von Schülern aller Rassen das gleiche Abschlussexamen abgelegt. Zuvor (1994) integrierte man die nach Rassen getrennten Erziehungsministerien in ein einheitliches Bildungsministerium. Die bislang »weiße« Geschichtsschreibung wurde in neuen Lehrplänen berichtigt. Während die Privatschulen seit Anfang der 1980er-Jahre bereits allen Rassen offen standen (praktisch nur den Begüterten), begann die Öffnung in den staatlichen Schulen 1991. Allgemeine Schulpflicht besteht vom 7. bis 16. Lebensjahr; der Unterricht erfolgt unentgeltlich. Es wird in Englisch oder Afrikaans unterrichtet. Die Primary Education beginnt mit dem siebenten Lebensjahr und dauert sechs Jahre, daran schließt sich die ebenfalls sechsjährige Secondary Education an. Die Analphabetenquote beträgt 16 %. Es bestehen 21 Universitäten, u. a. die bedeutende Fernuniversität UNISA (gegründet 1951) in Pretoria, die heute allen ethnischen Gruppen offen stehen.
 
Publizistik:
 
Seit 1993 besteht Pressefreiheit. Parallel zum politischen Machtwechsel änderten sich die Eigentümerstrukturen im Zeitungswesen. Die auflagenstärksten englischsprachigen Tageszeitungen sind (1996) der überwiegend von der schwarzen Bevölkerung gelesene »Sowetan« (erschien bis 1981 wöchentlich; Auflage 211 000), »The Star« (gegründet 1887; 163 000) und »The Citizen« (gegründet 1976; 136 000; alle Johannesburg) sowie die in KwaZulu/Natal erscheinende »The Daily News« (85 000) und »The Argus« (gegründet 1857; 82 000; Kapstadt). Die wichtigsten afrikaanssprachigen Zeitungen sind »Beeld« (110 000; Johannesburg) und »Die Burger« (100 000; Kapstadt). - Nachrichtenagentur: »South African Press Association« (SAPA, gegründet 1938), getragen von den Zeitungsverlagen. - Rundfunk: Die 1936 gegründete staatliche Rundfunkgesellschaft »South African Broadcasting Corporation« (SABC) ist seit 1993 öffentlich-rechtlich organisiert und finanziert sich aus Lizenzgebühren und Werbung. Ein unabhängiger Rundfunkrat vergab 1993 rd. 75 Lizenzen für lokale und regionale private Hörfunksender. »SABC Television«, gegründet 1976, veranstaltet drei nationale Fernsehprogramme. Ferner kann seit 1996 Satellitenfernsehen und das Pay-TV »M-Net« (Sport und Spielfilme) empfangen werden.
 
 Wirtschaft und Verkehr:
 
Wirtschaft:
 
Südafrika ist das am stärksten industrialisierte Land Afrikas. Schwerpunkte der exportorientierten Wirtschaft sind verarbeitende Industrie und Bergbau. Aufbauend auf zahlreich vorhandenen Bodenschätzen, besonders nach der Entdeckung von Diamanten (1866, 1869/70) und Gold (erste Funde: 1871 bei Pietersburg, 1886 bei Johannesburg am Witwatersrand), vollzog sich schon seit den 1920er-Jahren eine industrielle Entwicklung, die inzwischen fast alle Industriezweige umfasst. Seit Abschaffung der Apartheid und Aufhebung der Wirtschaftssanktionen 1992/93 gehören zu den wichtigsten Aufgaben der Wirtschaftspolitik die Bekämpfung der hohen Arbeitslosigkeit, besonders unter den Schwarzen (1997: fast 33 %), die Verbesserung der beruflichen Ausbildung, die Förderung des Wohnungsbaus sowie der Ausbau der Wasser- und Stromversorgung. Außerdem bietet Südafrika durch eine Reihe von staatlichen Maßnahmen gute Voraussetzungen für verstärkte Auslandsinvestitionen. Die Inflationsrate, die 1985-95 durchschnittlich jährlich bei 13 % lag, konnte 1996 auf 7,4 % gesenkt werden. Auch die südafrikanische Währung Rand, die 1996 auf den internationalen Finanzmärkten stark unter Druck geraten war und um 20 % abgewertet werden musste, hat sich seitdem wieder erholt.
 
Die regionalen Unterschiede sind sehr groß. Die meisten Regionen Südafrikas werden von der Landwirtschaft geprägt. Die Industrie ist auf mehrere Kernräume konzentriert. Der Bergbau ist - entsprechend der Lage der Bodenschätze - stärker gestreut und hat seine Schwerpunkte in den Provinzen Gauteng, Mpumalanga, Freistaat, Nord-Kap, Nord-Provinz, Nord-West und KwaZulu/Natal. Gemessen am Bruttosozialprodukt je Einwohner von (1995) 3 160 US-$ ist Südafrika nach Gabun das zweitreichste Land Afrikas, doch neben den regionalen sind die sozialen Unterschiede sehr groß.
 
Landwirtschaft:
 
Im Agrarsektor erwirtschaften (1996) 10 % der Erwerbstätigen 4 % des Bruttoinlandsprodukts (BIP). Landwirtschaftlich nutzbar sind (1996) 80 % der Landesfläche, davon 15 % als Ackerland und Dauerkulturen, die restlichen 85 % als Wiesen und Weiden. Als Folge der bis 1991 gültigen Landbesitzgesetz (der schwarzen Bevölkerung war der Erwerb von Boden außerhalb ihrer Homelands verboten) existieren zwei Ausprägungen der Landwirtschaft: Den relativ wenigen modernen Farmen der Weißen und heute auch Schwarzen, die marktorientiert arbeiten und den Großteil der landwirtschaftlichen Wertschöpfung erwirtschaften, steht eine Vielzahl kleinbäuerlicher Betriebe der Schwarzen gegenüber, die großenteils nur Subsistenzwirtschaft betreiben.
 
Das für den Export wichtige Zuckerrohr (Erntemenge 1996: 16,7 Mio. t) wird im Küstengebiet der Provinz KwaZulu/Natal angebaut, das Hauptnahrungsmittel Mais (9,96 Mio. t) v. a. im »Maisdreieck« des Hochvelds in den Provinzen Nord-West und Freistaat, Weizen (2 Mio. t) traditionell im Winterregengebiet der Provinz West-Kap, neuerdings verstärkt in Sommerregengebieten der Provinz Freistaat. Äpfel, Birnen, Pfirsiche, Aprikosen (insgesamt 1,27 Mio. t), ferner Zitrusfrüchte, Blumen und Weintrauben (2 Mio. t, Weinbauzentrum ist Paarl; Kapweine) kommen v. a. aus den Bewässerungsgebieten der Provinz West-Kap, dem Lowveld Mpumalangas und aus KwaZulu/Natal. Von großer wirtschaftlicher Bedeutung sind Schaf- und Ziegenhaltung. Die wichtigsten Schafrassen sind Merino- und Karakulschafe, bei den Ziegen entfallen 60 % auf die Mohärwolle liefernden Angoraziegen; Wollerzeugung insgesamt (1995) 70 000 t. Es werden 28,8 Mio. Schafe, 6,5 Mio. Ziegen und 13 Mio. Rinder gehalten.
 
Forstwirtschaft:
 
Die Forstwirtschaft hat sich erst in neuerer Zeit stärker entwickelt. Südafrika ist arm an geschlossenen Wäldern. Die »echten« Wälder entlang der Küstenzone und der Großen Randstufe wurden im 19. Jahrhundert stark ausgebeutet oder gerodet; der Großteil der heutigen Wälder sind Aufforstungen, überwiegend mit schnell wachsenden Nadelhölzern und Eukalyptus. Als Wald ausgewiesen sind (1995) 1,7 Mio. ha. Knapp zwei Drittel des Holzeinschlags von (1995) 17,1 Mio. m3 entfällt auf Nutzholz.
 
Fischerei:
 
Die Küsten- und Hochseefischerei findet an der Westküste Südafrikas dank der kalten, nährstoffreichen Auftriebswasser des Benguelastroms günstige Voraussetzungen. Jedoch hat wegen Überfischung durch Fangflotten anderer Länder die Bedeutung der Fischerei seit Ende der 1960er-Jahre abgenommen. Seither verringerte sich die Fangmenge (90 % aus dem Atlantik) von 1,9 Mio. t auf (1995) 579 000 t.
 
Bodenschätze:
 
Südafrika zählt zu den führenden Bergbauländern der Erde, bei mehreren Bodenschätzen zu den Hauptförderländern. Der größte Teil (1996: 76 %) der Verkaufserlöse von Bergbauerzeugnissen stammt aus dem Export (bei Gold und Platin 99 %, bei Eisenerz 76 %, Mangan 68 %, Nickel 67 %, Kohle 53 %, Chrom 51 %). — Zu den wichtigsten Bergbauregionen gehört der Norden der Provinz Freistaat mit seinen Gold- und Uranlagerstätten, die sich in einem 480 km langen Bogen (»Goldener Bogen«) im Bereich des geologischen Witwatersrandbeckens finden. Das Gold wird aus Tiefen bis 3 466 m gewonnen und in Germiston raffiniert. Die Urangewinnung setzte in größerem Maße Mitte der 1950er-Jahre ein. Platin (größter Abbau bei Rustenburg und Brits, Provinz Nord-West) findet sich mit Chrom, Titan und Vanadium v. a. im Buschveld-Komplex (Nord-Provinz). Wichtigste Förderzentren für Eisen sind Thabazimbi und Sishen, für Mangan Postmasburg, für Diamanten Kimberley und das Namaqualand, für Blei, Zink und Silber Aggeneys (Provinz Nord-Kap), für Kupfer Phalaborwa und das Namaqualand. Steinkohle wird v. a. in der Provinz Mpumalanga (bei Witbank) sowie im Nordwesten von KwaZulu/Natal und in der Provinz Freistaat abgebaut.
 
Energiewirtschaft:
 
Aufgrund umfangreicher Steinkohlevorräte werden über 90 % des Energiebedarfs durch diesen Energieträger gedeckt. Auch der Treibstoffbedarf wird weitgehend durch die Verflüssigung von Kohle gedeckt. Als eines der größten Kraftwerke ist seit 1994 in der Nähe von Witbank das Kraftwerk Kendal in Betrieb mit einer Gesamtleistung von 4 116 MW. Wasserkraft und Kernenergie (seit 1984 ist das bisher einzige Kernkraftwerk Koeberg bei Kapstadt in Betrieb) spielen eine untergeordnete Rolle. Geringe Erdöl- und Erdgasvorkommen vor der Küste bei Mossel Bay werden genutzt; eine Konversionsanlage wurde 1992 in Betrieb genommen. Wegen der Wasserknappheit spielt die Wasserwirtschaft für Industrie, Landwirtschaft und Wasserversorgung der Bevölkerung eine wichtige Rolle (Oranje, Tugela, Vaal). Über ein Verbundsystem mit Lesotho soll im Rahmen des »Lesotho Highlands Water Projects« Wasser nach Südafrika in das Einzugsgebiet des Vaal geleitet werden.
 
Industrie:
 
Im industriellen Sektor (einschließlich Bergbau, Energie- und Bauwirtschaft) erwirtschaften (1996) 26 % der Erwerbstätigen 39 % des BIP. Das verarbeitende Gewerbe ist v. a. im Bergbaugebiet am Witwatersrand (Mittelpunkt Johannesburg) angesiedelt; hier finden sich Eisen- und Stahlindustrie (in Vereeniging, Vanderbijlpark und Pretoria) und chemische Industrie (Kohleverflüssigungsanlagen in Sasolburg und Secunda); Holz- und Papierindustrie in der Provinz Mpumalanga. Weitere Industriezentren liegen an der Küste: Durban (Erdölraffinerie, mit Produktenpipeline nach Johannesburg, Schiff- und Kraftfahrzeugbau, Textil- und Bekleidungsindustrie), Richards Bay (Aluminiumindustrie), Port Elizabeth (Kraftfahrzeugbau, Wollindustrie), East London (Kraftfahrzeugbau) sowie um Kapstadt (Textilindustrie).
 
Südafrika verfügt über die am weitesten entwickelte Industrie Afrikas. Die wichtigsten Industriezweige sind die Metall verarbeitende Industrie und der Fahrzeugbau, die Nahrungs- und Genussmittelindustrie, die chemische Industrie, die Eisen- und Stahlindustrie sowie Maschinenbau, das Textil- und Bekleidungsgewerbe.
 
Tourismus:
 
Der internationale Reiseverkehr gewinnt zunehmend an wirtschaftlicher Bedeutung. Die vielfältigen Landschaften, große Wildschutzgebiete (darunter der Krüger-Nationalpark), Gebirge, eine 3 000 km lange Küste mit Badestränden sowie Kapstadt und die Kap-Halbinsel sind die Hauptanziehungspunkte. Zunehmendes Gewicht wird auf Ökotourismus gelegt. Die Auslandsgäste (1996: 4,9 Mio.) kommen v. a. aus Europa (63 %, besonders aus Großbritannien und Deutschland) und Amerika (15,3 %). Die Deviseneinnahmen betrugen 1996 rd. 2,1 Mrd. US-$.
 
Außenwirtschaft:
 
Die von 1986 bis 1991 verhängten internationalen Handelssanktionen hatten zwar einzelne Wirtschaftszweige und Unternehmen hart getroffen, konnten den südafrikanischen Außenhandel insgesamt aber nicht zum Erliegen bringen. Die Handelsbilanz weist stets einen Exportüberschuss auf (1996: Einfuhrwert 25,3 Mrd. US-$, Ausfuhrwert 31,8 Mrd. US-$). Neben dem Hauptexportgut Gold (1996: 21,5 % der Exporterlöse) werden Platin, Diamanten, Mangan-, Uran- und Eisenerz, Kohle, Eisen- und Stahlerzeugnisse sowie seit 1980 verstärkt Obst, Gemüse und Blumen ausgeführt. 79 % der Exporterlöse stammen aus der Ausfuhr von Handelswaren. Haupthandelspartner sind Deutschland, Japan, Großbritannien, die USA.
 
Verkehr:
 
Südafrika hat das am besten ausgebaute Verkehrssystem Afrikas. Zwischen allen größeren städtischen Zentren und in die Nachbarländer gibt es gute Straßen- und Schienenverbindungen. Die wichtigsten Transporteinrichtungen werden von der 1990 gegründeten Aktiengesellschaft Transnet Ltd. verwaltet; es sind die Bereiche Eisenbahn, Straßentransport, Seetransport, Lufttransport (South African Airways) und Pipelines. Das Eisenbahnnetz (1997: 20 319 km; davon 83 % elektrifiziert) hat v. a. für die Beförderung von Massengütern wie Kohle und Eisenerz große Bedeutung. Der überwiegende Teil der schmalspurigen (Kapspurbahn) Strecken ist eingleisig. Das Straßennetz umfasst (1995) 360 500 km; 2 046 km sind Autobahnen; 31 % der Straßen sind asphaltiert. Bedeutendster Exporthafen ist Richards Bay; hier werden jährlich rd. 65 Mio. t Fracht umgeschlagen, v. a. Bergbauprodukte (Kohle). Wichtigster Einfuhr- und Containerhafen ist Durban (Güterumschlag jährlich rd. 25 Mio. t). Weitere Exporthäfen sind Saldanha Bay (v. a. Eisenerz), Port Elizabeth (v. a. Früchte, Wolle), Kapstadt (v. a. Wein, Obst) und East London (Getreide), für die Küstenschifffahrt neben Kapstadt und Durban noch Mossel Bayern. Neben dem größten Flughafen Johannesburg International gibt es auch bei Kapstadt, Durban, Port Elizabeth und Pietersburg internationale Flughäfen.
 
 
Seit dem 16. Jahrhundert sind Ackerbauern der Nguni- und Sotho-Sprachgruppen im Osten Südafrikas nachweisbar. Im westlichen Kapland lebten Hottentotten als Rinderzüchter sowie Buschleute als Jäger und Sammler. 1652 begann mit der Gründung von Kapstadt durch Jan van Riebeeck (* 1619, ✝ 1677) als Proviantstation der Niederländisch-Ostindischen Kompanie auf dem Seeweg nach Ostindien die Ansiedlung v. a. von Niederländern, Deutschen und Hugenotten, den späteren Buren (Afrikaander). Ab 1779 gerieten halbnomadische Gruppen der Buren (»Trekburen«) an der Ostküste im Gebiet des Großen Fischflusses in Konflikt mit dem Nguni-Volk der Xhosa, das seit dem 16. Jahrhundert von Norden her vorgedrungen war; die daraus resultierenden Kaffernkriege dauerten fast 100 Jahre und endeten mit der Unterwerfung der Xhosa. 1816-28 schuf der Nguni-Heerführer Chaka in Natal die Nation der Zulu. Seine Kriegszüge (Mfecane) verursachten große Bevölkerungsbewegungen. Im Bergland des heutigen Lesotho sammelte Moshoeshoe I. um 1820 Flüchtlinge, die vor den Zulu auswichen, und gründete ein Königreich (Lesotho, Geschichte).
 
1806 annektierte Großbritannien die niederländische Kapkolonie. Spannungen mit den Buren verschärften sich durch die Aufhebung der Sklaverei im britischen Weltreich 1834-38. Auf dem »Großen Treck« verließen ab 1835 etwa 5 000 Buren die Kolonie und gründeten die Republiken Natal (1839), Oranjefreistaat (1842) und Transvaal (1852). Die Briten annektierten 1843 Natal und 1848 vorübergehend den Oranjefreistaat, erkannten jedoch 1852 beziehungsweise 1854 die Unabhängigkeit Transvaals und des Oranjefreistaats an. Die Kapprovinz wurde an ihrer Ostgrenze schrittweise um Gebiete der Xhosa erweitert. 1868 erhielt das Gebiet des heutigen Lesotho britischen Schutz gegen Angriffe der Buren. 1877 versuchten die Briten Transvaal zu annektieren, mussten aber 1881 dessen Unabhängigkeit erneut anerkennen. 1879 unterwarf eine britische Armee das Zulu-Königreich in Natal. 1867/69 wurden im Grenzgebiet zwischen der Kapkolonie und den Burenstaaten Diamantenvorkommen entdeckt, die Großbritannien durch massiven Druck unter seine Kontrolle brachte (1871 Kronkolonie Griqualand West) und 1880 der Kapkolonie eingliederte. 1887 begann der Abbau von Gold am Witwatersrand. 1894 fiel der Rest des Xhosa-Gebiets an die Kapkolonie. C. Rhodes, 1890-96 Premierminister der Kapkolonie, provozierte durch weiträumige Expansionspolitik (Rhodesien, Betschuanaland) und den erneuten Versuch, Transvaal (1884-1902 amtlich als Südafrikanische Republik bezeichnet) unter britische Herrschaft zu bringen, den Burenkrieg, in dessen Folge die Burenstaaten 1902 britisch wurden.
 
 Die Südafrikanische Union
 
Die Entwicklung bis zu den Apartheidgesetzen (1910-48):
 
1906 räumte die britische Regierung Transvaal und 1907 dem Oranjefreistaat innere Selbstverwaltung ein; sie kam damit einer Zusage nach, die sie den Burenrepubliken im Frieden von Vereeniging (31. 5. 1902 gemacht hatte. Mit dem In-Kraft-Treten des »South Africa Act«, einer gemeinsamen Verfassung für die britische Kapkolonie, Natal, den Oranjefreistaat und Transvaal, entstand am 31. 5. 1910 die »Union of South Africa«. Von der Minderheit der weißen, aus Europa stammenden Siedler getragen, erhielt sie den Status eines sich innerhalb des britischen Empire selbst regierenden Dominions.
 
Unter den Weißen, die in ihrer Mehrheit von Anfang an der Auffassung waren, dass sie allein zur Führung des Landes berechtigt seien, bildeten sich zwei konkurrierende politische Lager: Die englandfreundliche »South African Party« (SAP) verfolgte eine Politik der burisch-britischen Aussöhnung und der Einbindung der Südafrikanischen Union in das britische Empire; die englandkritische, v. a. von Buren getragene »National Party« (NP) suchte den britischen Einfluss in Politik, Wirtschaft und Kultur zurückzudrängen; sie forderte die »nationale Befreiung« des »weißen Afrikanertums«.
 
Mit L. Botha stellte die SAP 1910-19, mit J. C. Smuts 1919-24 den Premierminister; Botha setzte die Teilnahme der Südafrikanischen Union am Ersten Weltkrieg (1914-18) auf britischer Seite durch. An den Friedenskonferenzen in Paris (1919) nahm die Südafrikanische Union als eigenständiges Völkerrechtssubjekt teil und erhielt 1920 als Mitglied des Völkerbundes das Mandat über das frühere Deutsch-Südwestafrika, das 1914/15 von südafrikanischen Truppen erobert worden war. Nach dem Wahlsieg der NP übernahm 1924 ihr Vorsitzender J. B. M. Hertzog die Führung der Regierung auf der Basis einer Koalition von NP und »Labour Party« (LP). 1925 erhob seine Regierung das Afrikaans neben dem Englischen zur zweiten Landessprache. Im Statut von Westminster (1931) erhielt die Südafrikanische Union die Unabhängigkeit im Rahmen des Commonwealth of Nations.
 
Mit der Bildung der Regierung Hertzog/Smuts 1933 und der Vereinigung von SAP und NP zur »United Party« (UP) 1934 unternahmen die führenden politischen Kräfte der Weißen den Versuch, v. a. angesichts der Weltwirtschaftskrise ihre Gegensätze zu überwinden. Unter Führung von D. F. Malan spaltete sich jedoch bereits 1934 eine burisch bestimmte Gruppe von der UP ab und gründete eine »gesäuberte« NP, die in Opposition zur Regierung trat. Nach Ausbruch des Zweiten Weltkrieges suchte Premierminister Hertzog in der Außenpolitik einen neutralen Kurs durchzusetzen, scheiterte damit jedoch am Widerstand der probritischen Kräfte um Smuts und musste zu dessen Gunsten zurücktreten. Als Premierminister (1939-48) setzte Smuts den Kriegseintritt (6. 9. 1939 der Südafrikanischen Union an der Seite Großbritanniens durch.
 
Von der Entstehung der Südafrikanischen Union an suchte die weiße Minderheit ihre gesellschaftlich und politisch beherrschende Rolle gegenüber der schwarzen Bevölkerungsmehrheit und den nichtweißen Minderheiten zu behaupten; bereits mit dem »Mines and Works Act« (1911) und dem »Native Land Act« (1913), der den Schwarzen nur 13 % des Grund und Bodens vorbehielt, wurden die Grundlagen einer die Bevölkerungsmehrheit der Schwarzen diskriminierenden Gesetzgebung gelegt. Unter dem Eindruck von Streiks armer Weißer gegen die Beschäftigung von Schwarzen, die in der »Randrevolte« (1922) gipfelten, richtete die Regierung getrennte Wohngebiete für die verschiedenen, als »Rassen« angesehenen Bevölkerungsgruppen ein und verschärfte den im Prinzip schon lange geltenden Passzwang für die Schwarzen. Mit dem Regierungsantritt Hertzogs verstärkte sich die Tendenz, den nichtweißen Bevölkerungsgruppen jede politische Gleichberechtigung zu verwehren. 1936 hob die Regierung das seit 1853 für die Schwarzen in der Kapprovinz bestehende direkte Wahlrecht auf und legte u. a. mit dem »Native Trust and Land Act« (1936) die Grundlagen der späteren Politik der Apartheid.
 
Gegen die Vorherrschaft der Weißen entwickelte sich bereits lange vor der Entstehung der Südafrikanischen Union eine friedliche politische Bewegung, zuerst in der Kapprovinz (»Native Education Association«, »Natal Native Congress«). Seit 1912 fasste der African National Congress (ANC) diese Bestrebungen zusammen. Nach dem Ersten Weltkrieg wurde die Gewerkschaftsorganisation »Industrial and Commercial Workers Union« zeitweilig Trägerin einer Massenprotestbewegung der Schwarzen. Im selben Zeitraum organisierte der ANC Mobilisierungskampagnen gegen die zunehmende Einschränkung der Bewegungsfreiheit der Schwarzen. Mit der Gründung des »Natal Indian Congress« (1894) organisierte M. K. Gandhi erstmals den Widerstand indischer Einwanderer in Südafrika gegen ihre Diskriminierung (z. B. die Vorenthaltung des Stimmrechts). Zwischen 1906 und 1913 entfaltete er eine Kampagne für die Anerkennung der bürgerlichen Rechte seiner indischen Landsleute in Transvaal und entwickelte dabei die Vorstellungen des gewaltfreien Widerstands.
 
Die Entwicklung bis zum Austritt aus dem Commonwealth (1948-61):
 
Seit ihrem Wahlsieg 1948 wurde die 1934 erneuerte NP von der Minderheit der weißen Bevölkerung immer wieder als Regierungspartei bestätigt. Die Regierung unter Malan (1948-54), J. E. Strijdom (1954-58) und H. F. Verwoerd (1958-66) schufen das gesetzliche Gerüst der Apartheid. Grundlage war der »Population Registration Act« (1950), nach dem jeder in der Südafrikanischen Union Lebende einer bestimmten »Rasse« zugeordnet wurde. »Rassen« im Sinne dieser Gesetzgebung waren: »Schwarze« (ursprünglich »Bantu«), »Weiße«, »Coloureds« und »Asiaten«; jeder musste sich jederzeit mit einer Identitätskarte, auf der die »Rasse« vermerkt war, ausweisen können. Die Passgesetzgebung wurde mit wachsender Härte v. a. gegenüber den nichtweißen Bevölkerungsteilen unter Einschränkung der Bewegungsfreiheit angewandt. Die Politik der »Rassentrennung« unterschied zwischen der »Großen« und der »Kleinen« Apartheid. Gestützt auf den »Group Areas Act« (1950 und 1966 ergänzt und verschärft), wiesen die Regierungen im Rahmen der »Großen Apartheid« jeder »Rasse« bestimmte, räumlich voneinander getrennte Wohngebiete zu; im Umkreis der großen Städte wurden Townships (bereits ab 1930 Soweto) besonders für jene Schwarze errichtet, die dort - z. B. als Industriearbeiter - lebten und arbeiteten. Die Gesetzgebung erlaubte die Zwangsumsiedlung von Schwarzen und Coloureds, die in Gebieten wohnten, die Weißen vorbehalten waren. Mit dem »Bantu Authorities Act« (1951) und dem »Bantu Self-Government Act« (1959) schufen die Regierung Homelands, die den in der Südafrikanischen Union lebenden schwarzen Völkern (u. a. Zulu, Xhosa) als Wohngebiete zugewiesen wurden, v. a. um die Schwarzen so aus dem Lebensraum der Weißen auszugrenzen. Die »Kleine Apartheid« griff tief in das persönliche Leben der Menschen ein; sie verbot unter Strafandrohung den Sexualverkehr von Angehörigen unterschiedlicher »Rassen« und führte die Rassentrennung u. a. in Schulen, Kirchen, Krankenhäusern und öffentlichen Einrichtungen ein.
 
Zu Beginn der 50er-Jahre versuchte der ANC, mit Massendemonstrationen den Widerstand gegen die Apartheidgesetze (»Missachtungskampagne«, 1952) zu aktivieren. Unter dem Einfluss der Jugendliga des ANC (N. Mandela) setzten sich innerhalb des ANC die militanten Gruppen immer stärker gegenüber denen durch, die eher den friedlichen Protest betonten (A. Luthuli). Im Bunde mit der südafrikanischen KP verkündete der ANC 1955 eine »Freiheits-Charta«. 1959 spaltete sich der Pan-African Congress (PAC) vom ANC ab. Nach der blutigen Unterdrückung von Demonstrationen gegen die Passgesetzgebung (Sharpeville) 1960 gingen ANC und PAC zu gewaltsamen Aktionen über. Mit administrativen und juristischen Mitteln suchte die Regierung dem politischen Widerstand und später den Guerillaaktionen des ANC und PAC, beide 1960 verboten, zu begegnen; ANC und PAC bildeten im Ausland Exilführungen, zahlreiche Mitglieder kamen in Haft.
 
Außenpolitisch löste die Apartheidpolitik wachsende internationale Kritik aus; besonders von Staaten der Dritten Welt wurde sie als Form eines »internen Kolonialismus« bezeichnet. Die asiatisch-afrikanischen Mitglieder des Commonwealth unter der Führung Indiens forderten den Ausschluss der Südafrikanischen Union. Bei einer Volksabstimmung am 5. 10. 1960 entschied sich die Mehrheit der weißen Wähler daraufhin für die Errichtung der Republik; am 31. 5. 1961 proklamierte die Regierung Verwoerd die Republik Südafrika und erklärte den Austritt aus dem Commonwealth.
 
 Die Republik Südafrika
 
Die Entwicklung bis zur Verfassungsreform (1961-84):
 
Gemäß der republikanischen Verfassung (in Kraft seit 31. 5. 1961) stand ein Staatspräs. an der Spitze des Staates; dieses Amt hatte aber bis 1984 nur repräsentative Funktionen. Premierminister war nach der Ermordung Verwoerds (1966) 1966-78 B. J. Vorster, 1978-84 P. W. Botha. Das erste Jahrzehnt der Republik verlief - bei hohem Wirtschaftswachstum und starkem wirtschaftlichem Strukturwandel - äußerlich ruhig. Im Rivonia-Prozess wurde jedoch der Führungsstab des »Umkonto we Sizwe« (»Speer der Nation«), der Militärorganisation des ANC, darunter Mandela und W. Sisulu, zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt. Die Pläne, das ehemalige Deutsch-Südwestafrika in das System der »Großen Apartheid« einzugliedern, führten dort zu Konflikten und außenpolitisch zu Spannungen mit der UNO, die Südafrika 1966 das Mandat über das Gebiet entzog (Namibia, Geschichte). Bei der Durchführung der »Großen Apartheid« in der Republik Südafrika selbst erklärte die Regierung bestimmte Homelands zu unabhängigen - doch international nicht anerkannten - Staaten: so 1977 Transkei und BophuthaTswana, 1979 Venda und 1981 Ciskei (zusammengefasst als »TBCV-Staaten«). Unter seinem Chefminister G. M. Buthelezi nahm KwaZulu die Unabhängigkeit nicht an; statt dessen organisierte Buthelezi seine Anhänger in der Inkatha.
 
1970 sammelten sich schwarze Gruppen in der Black-Consciousness-Bewegung. Mit den blutig unterdrückten Unruhen von Soweto (1976) verstärkte sich auch in Südafrika selbst ein militanter Widerstand gegen das Apartheidsystem. Die Regierung ging zu einer Verbindung von Repression und Entgegenkommen über: Sie verbot 1977 zahlreiche Organisationen der Schwarzen, erkannte aber 1979 die Tariffähigkeit unabhängiger schwarzer Gewerkschaften (1985 zum »Congress of South African Trade Unions«, COSATU, zusammengeschlossen) an. Angesichts ihrer Apartheidpolitik geriet die Republik Südafrika international immer stärker in die Isolation; 1972 wurde dem ANC und dem PAC ein Beobachterstatus bei der UNO eingeräumt; 1974 wurde sie aus der UN-Generalversammlung ausgeschlossen; 1977 verschärfte der UN-Sicherheitsrat das seit 1963 bestehende Waffenembargo.
 
Die Entwicklung bis zum Ende der Apartheid (1984-93):
 
Am 4. 9. 1984 trat eine (im November 1983 von der Mehrheit der weißen Bevölkerung gebilligte) neue Verfassung in Kraft, die das Präsidialsystem einführte und den Coloureds und Asiaten begrenzte Mitspracherechte (eigene Parlamentskammern) einräumte. Staatspräs. wurde P. W. Botha. Um der wachsenden Militanz der Antiapartheidbewegung (neben ANC und PAC seit 1983 besonders die »United Democratic Front«, UDF) und der zunehmenden Kritik am Apartheidsystem z. B. vonseiten der südafrikanischen Wirtschaftsverbände entgegenzuwirken, hob die Regierung Botha einzelne Apartheidbestimmungen auf (z. B. 1985 das Mischehenverbot, 1986 die Zuzugskontrollen für Schwarze). Im Kontrast zum allmählichen Abbau v. a. der »Kleinen Apartheid« standen die repressiven Maßnahmen: Ausrufung des Ausnahmezustands (1986), Versammlungs- und Tätigkeitsverbot für Organisationen der Antiapartheidbewegung, Verschärfung der Sicherheitsgesetze und Pressezensur. In Natal, später auch in anderen Teilen der Republik, kam es zu blutigen Kämpfen zwischen Anhängern der Inkathabewegung und des ANC.
 
Nach dem Rücktritt Bothas (1989) leitete sein Nachfolger F. de Klerk eine radikale Wende in der Innenpolitik ein. Neben der Legalisierung der verbotenen Organisationen (ANC, PAC, UDF u. a.; 1990), der Freilassung politischer Gefangener (u. a. Mandela; 1990), der Aufhebung des Ausnahmezustands (1990) setzte er 1991 die Grundpfeiler des Apartheidsystems (»Population Registration Act«, »Group Areas Act« und »Land Act«) sowie das Sicherheitsgesetz außer Kraft. Die für unabhängig erklärten Homelands durften sich wieder der Republik Südafrika anschließen. Nach Gesprächen zwischen Präs. de Klerk und Mandela (seit 1991 Präs. des ANC) trat im Dezember 1991 in Johannesburg ein »runder Tisch« (»Convention for a Democratic South Africa«, Abkürzung CODESA) zusammen, um über eine neue Verfassung zu beraten. Der allmähliche Abbau der Apartheid (seit etwa 1984) rief den Widerstand vieler Buren hervor; die NP, die in ihrer Mehrheit die Politik Bothas und de Klerks mittrug, konnte sich im politischen Spektrum der weißen Südafrikaner zwar als stärkste politische Kraft behaupten, sah sich aber mit steigenden Wahlerfolgen der 1983 von ihr abgespaltenen »Conservative Party« konfrontiert, die unter ihrem Vorsitzenden A. Treurnicht die Beibehaltung des Apartheidsystems forderte. Militante Verfechter der weißen Vorherrschaft organisierten sich u. a. in der »Afrikaner Weerstandsbeweging« unter Eugène Terre Blanche (* 1944). Nach der blutigen Unterdrückung von Unruhen im Township Boipaton (bei Johannesburg) durch die südafrikanische Polizei im Juni 1992 zog sich der ANC von den Verfassungs-Gesprächen zurück.
 
In ihrer Außenpolitik suchte sich die Republik Südafrika seit Mitte der 80er-Jahre durch Verträge v. a. vom Druck der Frontstaaten zu befreien. 1984 wurde ein Nichtangriffsvertrag mit Moçambique geschlossen, 1988 ein Waffenstillstand mit der SWAPO und Kuba, das die in Namibia operierenden Guerilla der SWAPO unterstützte; damit wurde der Weg für die Entlassung Namibias aus der Abhängigkeit von Südafrika geöffnet.
 
Entsprechend einer Vereinbarung zwischen Präs. de Klerk und ANC-Vorsitzende Mandela (26. 9. 1992 nahmen am 1. 4. 1993 26 Parteien und Organisationen in Kempton Park bei Johannesburg die Verhandlungen über eine Verfassung für Südafrika wieder auf und setzten am 2. 7. 1993 den Termin für freie Wahlen auf den 27. 4. 1994 fest. Gewalttätigkeiten zwischen rivalisierenden Organisationen der Schwarzen (besonders zwischen Inkatha und ANC) sowie zwischen weißen und schwarzen Extremisten stellten den Erfolg der Verhandlungen immer wieder infrage. Am 10. 4. 1993 wurde der Generalsekretär der mit dem ANC zusammenarbeitenden KP, Martin Thembisile (»Chris«) Hani (* 1942), von einem Mitglied der extremistischen weißen Afrikanischen Widerstandsbewegung ermordet; es kam zu Streiks und Ausschreitungen. Nachdem die Verfassungs-Konferenz am 22. 9. 1993 eine auf der Gleichberechtigung aller Gruppen in der Republik Südafrika beruhende Verfassung paraphiert hatte, wurde diese gegen den erbitterten Widerstand rechtskonservativer und -extremer Kräfte am 18. 11. 1993 von Präs. de Klerk und 20 Organisationen, darunter dem ANC, unterzeichnet. Damit wurden zugleich alle Apartheidgesetze aufgehoben.
 
Die Entwicklung nach den Verfassungsgesprächen (ab 1993):
 
Die im Herbst 1993 beendeten Verfassungs-Gespräche ermöglichten den Weg zu einem demokratischen, nichtrassistischen und vereinten Staat. Am 7. 12. 1993 nahm ein (zur Kontrolle der Regierung de Klerk beauftragter) »Übergangsexekutivrat« die Arbeit auf, der zugleich die für den 27. 4. 1994 geplanten Parlamentswahlen vorbereitete. Radikale weiße Kräfte sowie konservativ-regionalistische schwarzafrikanische Gruppierungen (besonders die Inkatha-Bewegung), in der »Freiheitsallianz« zusammengeschlossen, lehnten die Übergangsverfassung ab und erklärten sich nur unter grundsätzlichem Vorbehalten bereit, an diesen Wahlen teilzunehmen. Stärkste politische Kraft wurde bei den Parlamentswahlen der ANC (62,7 %) unter Mandela, gefolgt von der National Party (NP, 20,4 %) unter de Klerk sowie der Inkatha Freedom Party (IFP, 10,5 %) unter Buthelezi. Diese drei Parteien bildeten gemäß der am 27. 4. 1994 in Kraft getretenen Übergangsverfassung eine »Regierung der Nationalen Einheit«. Am 9. 5. 1994 wählte das Parlament Mandela zum Staatspräs. sowie T. Mbeki (ANC) zum Ersten (faktisch Min.-Präs.) und de Klerk (NP; Rücktritt 1996) zum Zweiten Vize-Präs. Zur Aufarbeitung der Apartheidvergangenheit wurde am 2. 10. 1995 eine »Wahrheits- und Aussöhnungskommission« (Truth and Reconciliation Commission) unter Vorsitz von Erzbischof D. Tutu eingesetzt, die am 15. 4. 1996 mit Anhörungen begann und am 31. 7. 1998 ihre Arbeit einstellte; das Begnadigungskomitee setzte seine Tätigkeit jedoch vorerst fort. Nachdem das Verfassungsgericht die Übergangsverfassung geprüft hatte, wurde diese geändert und von Mandela am 10. 12. 1996 in Sharpeville unterzeichnet; sie trat am 4. 2. 1997 in Kraft. Zuvor hatte die NP (1999 umbenannt in NNP) ihre Beteiligung an der »Regierung der Nationalen Einheit« aufgegeben, um sich der Opposition zuzuwenden. Bei den Wahlen im Juni 1999, bei denen der ANC die Zweidrittelmehrheit nur um ein Mandat verfehlte, wurde Mbeki (seit Dezember 1997 ANC-Präsident) zum neuen Staatspräsidenten gewählt, da Mandela nicht mehr kandidierte. Um die politische Opposition zu stärken, schlossen sich im September 2000 die NNP und die DP zur »Democratic Alliance« (DA) zusammen.
 
Im Mittelpunkt der Innenpolitik steht v. a. die Bekämpfung von Armut, Arbeitslosigkeit und Aids, von illegaler Einwanderung, Kriminalität und Korruption sowie die Aussöhnung zwischen den gesellschaftlichen Gruppen und die Entwicklung der Wirtschaft.
 
Mit dem friedlichen politischen Umbruch trat Südafrika auch aus seiner außenpolitischen Isolierung heraus und konnte sich schrittweise als Führungsmacht im südlichen Afrika etablieren. Nachdem bereits seit Ende 1993 allmählich die Wirtschaftssanktionen seitens der OAU, der UNO sowie der Staaten der EU aufgehoben worden waren, erfolgte im Mai 1994 die Wiederaufnahme in die OAU und im Juni 1994 in das Commonwealth, am 23. 6. 1994 in die UNO sowie im Juli 1994 der Beitritt zur Südafrikanischen Entwicklungsgemeinschaft (SADC). Gleichzeitig bemühte sich Südafrika, durch Vermittlungsversuche in afrikanischen Krisenregionen (u. a. in der Demokratischen Republik Kongo und in Burundi) seine politische Bedeutung zu stärken.
 
 
The Oxford history of South Africa, hg. v. M. Wilson u. a., 2 Bde. (Oxford 1969-71, Nachdr. ebd. 1975-78);
 
Biogeography and ecology of Southern Africa, hg. v. M. J. A. Werger, 2 Bde. (Den Haag 1978);
 E. Klimm u. a.: Das südl. Afrika, Bd. 1: Rep. S. -Swasiland -Lesotho (1980);
 
Race relations in South Africa, 1929-1979, hg. v. E. Hellmann u. a. (Neuausg. London 1980);
 W. H. Thomas: S.s Coloured-Bev. Wirtschaftl., soziale u. polit. Entwicklung (1980);
 H. G. Steinberg: Die sozio-ökonom. Entwicklung der Rep. S., 2 Bde. (1982-87);
 
Economic history of South Africa, hg. v. F. L. Coleman (Pretoria 1983);
 K.-G. Schneider u. B. Wiese: Die Städte des südl. Afrika (1983);
 
Southern African prehistory and palaeoenvironments, hg. v. R. G. Klein (Rotterdam 1984);
 M. Lipton: Capitalism and apartheid. South Africa, 1910-1986 (Neuausg. Aldershot 1986);
 
The geomorphology of Southern Africa, hg. v. B. P. Moon u. a. (Johannesburg 1988);
 D. Mahncke: Konflikt in S. Die polit. Problematik S.s in ihren innen- u. außenpolit. Dimensionen (1989);
 J. Birkenhauer: The great escarpment of Southern Africa and its coastal forelands (München 1991);
 T. R. H. Davenport: South Africa, a modern history (Basingstoke 41991);
 J. Fisch: Gesch. S.s (21991);
 M. Fries: S. Reiseführer mit Landeskunde (71991, Nachdr. 1993);
 
Kap der kleinen Hoffnung. Das südl. Afrika nach der Apartheid, hg. v. M. Baiculescu u. J. Becker (Wien 1993);
 F. Ansprenger: S. Eine Gesch. von Freiheitskämpfen (1994);
 A. Sparks: Morgen ist ein anderes Land. S.s geheime Revolution (a. d. Engl., 1995);
 L. Thompson: A history of South Africa (Neuausg. New Haven, Conn., 1995);
 R. Musiker: South African bibliography. A survey of bibliographies and bibliographical work (London 31996);
 
Das neue S. - das Ende einer Illusion?, hg. v. U. Schumacher (1997).
 
Hier finden Sie in Überblicksartikeln weiterführende Informationen:
 
 
Südafrika zwischen Niederländern und Briten (1652 bis 1840): Europäer am Kap
 
Südafrika: Apartheid in Südafrika
 
Südafrika: Republik im Umbruch
 

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Süd|afri|ka; -s: 1. südlicher Teil Afrikas. 2. Republik im Süden Afrikas.

Universal-Lexikon. 2012.