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Kontrast
Gegensatz; Unterschied

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Kon|trast [kɔn'trast], der; -[e]s, -e:
starker Gegensatz, auffallender Unterschied:
die Farben bilden einen auffallenden Kontrast.
Zus.: Farbkontrast.

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Kon|trạst 〈m. 1
1. Gegensatz, auffallender Unterschied
2. 〈Fot.〉 Helligkeitsunterschied
● ein schreiender \Kontrast zwischen ...; ein Bild mit starken \Kontrasten 〈Fot.〉 [<ital. contrasto <lat. contra „gegen“ + stare „stehen“]
Die Buchstabenfolge kon|tr... kann in Fremdwörtern auch kont|r... getrennt werden. Davon ausgenommen sind Zusammensetzungen, in denen die fremdsprachigen bzw. sprachhistorischen Bestandteile deutlich als solche erkennbar sind, z. B. -trahieren, -tribuieren (→a. subtrahieren, distribuieren).

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Kon|t|rạst , der; -[e]s, -e [ital. contrasto, zu: contrastare = entgegenstellen < mlat. contrastare, aus: lat. contra = gegen u. stare = stehen]:
1. starker, ins Auge springender Gegensatz:
der K. zwischen Alt und Neu, Hell und Dunkel;
etw. steht im/in K. zu etw.
2. (Fotogr., Film, Fernsehen) Unterschied in der Helligkeit der hellen u. dunklen Partien eines Bildes:
der K. ist zu groß;
den K. beim Fernsehbild regulieren.

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I
Kontrast,
 
Ausprägung des Helligkeitsunterschieds zwischen Werten derselben Farbe oder zwischen Grauwerten, jeweils innerhalb desselben Bildes. Vereinfacht gesagt bedeutet ein starker Kontrast, dass derselbe Farbton sowohl mit sehr hohem als auch mit sehr geringem Helligkeits- oder Weißanteil vorkommt. Der stärkste Kontrast besteht zwischen einem rein schwarzen und einem rein weißen Punkt. Wie ausgeprägt der Kontrast ist, lässt sich messen und als Kontrastverhältnis angeben. Bei Bildschirmen ist das maximal darstellbare Kontrastverhältnis ein Qualitätsmerkmal; als akzeptable Werte gelten Verhältnisse, die besser sind als 150 : 1.
 
 
TIPP:
 
Bei LCD-/TFT-Bildschirmen (LCD) sollte das Kontrastverhältnis (Helligkeitsunterschied zwischen dunkelstem und hellstem Punkt) mindestens bei 200 : 1 liegen. Andernfalls lässt die relativ starke Hintergrundbeleuchtung alle schwarzen Punkte durchscheinen und grau aussehen.
II
Kontrạst
 
[italienisch, zu lateinisch-italienisch contrastare »entgegenstellen«] der, -(e)s/-e,  
 1) allgemein: starker Gegensatz, auffallender Unterschied.
 
 2) Fotografie: im Allgemeinen Verhältnis (logarithmisch: Differenz) zwischen den Lichtwerten der hellsten und dunkelsten Stelle im Objekt (Objektkontrast, Motivkontrast) beziehungsweise Differenz zwischen der zugeordneten optischen Dichte in einer bildmäßigen Übertragung des Objektes. Der bei der Aufnahme maßgeblichen Gesamtkontrast (zwischen den hellsten Lichtern und den tiefsten Schatten) ist das Produkt von Eigenkontrast des Motivs und Beleuchtungskontrast. Die Kontrastwiedergabe lässt sich wesentlich durch die Steuerung der Gradation beeinflussen.
 
 3) Optik: Sammelbezeichnung für photometrisch bewertete Helligkeits- und Farbunterschiede zwischen leuchtenden Stellen des Gesichtsfeldes. Leuchten zwei Stellen mit der Leuchtdichte L1 beziehungsweise L2, so ist ihr photometrischer Helligkeitskontrast K die auf die Leuchtdichte der einen Stelle bezogene Leuchtdichtedifferenz beider Stellen:
 
 
Der photometrische Farbkontrast ist analog festgelegt; es ist lediglich jede Leuchtdichte mit einem Faktor zu multiplizieren, der von der Farbe der leuchtenden Stelle abhängt.
 
 4) Wahrnehmungspsychologie: als Wahrnehmungskontrast das Sich-voneinander-Abheben zweier gleichartiger Wahrnehmungsinhalte, verbunden mit einer gegenseitigen Beeinflussung der Sinnesempfindungen bei gleichzeitiger Reizung benachbarter Sinneszellen (Simultankontrast) oder bei kurz aufeinander folgender Reizung derselben Sinneszellen (Sukzessivkontrast) durch Reize unterschiedlicher Qualität oder Quantität (z. B. Lichtreiz unterschiedlicher Farbe beziehungsweise Helligkeit), wobei diese Beeinflussung zum Wahrnehmen oder Erleben von tatsächlich nicht vorhandenen Erscheinungen führen kann (Kontrasttäuschungen).
 
Die Beeinflussung verläuft stets in gegensinniger Weise zur beeinflussenden Empfindung, wobei größere Reizflächen ein Übergewicht über kleinere erlangen: Ein grauer Fleck erscheint in einer dunklen Umgebung heller, in einer hellen Umgebung dagegen dunkler, als es seiner tatsächlichen Helligkeit entspricht; in farbiger Umgebung nimmt er den Farbton der Gegenfarbe an. Ferner kommt es besonders in den Grenzbereichen kontrastierender Flächen zu gegenseitigen, als Grenz- oder Randkontrast bezeichneten Kontrasttäuschungen.

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Kon|trạst, der; -[e]s, -e [ital. contrasto, zu: contrastare = entgegenstellen < mlat. contrastare, aus: lat. contra = gegen u. stare = stehen]: 1. starker, ins Auge springender Gegensatz: der K. zwischen Alt und Neu, Hell und Dunkel, Arm u. Reich; etw. steht im/in K. zu etw.; Gerade im K. zur blutrünstigen Düsterkeit der faschistischen Welt ... wirkte das Milieu des WPA-Theaters besonders hell, intelligent, menschenfreundlich, gesittet (K. Mann, Wendepunkt 313). 2. (Fot., Film, Fernsehen) Unterschied in der Helligkeit der hellen u. dunklen Partien eines Bildes: der K. ist zu groß; den K. beim Fernsehbild regulieren.

Universal-Lexikon. 2012.