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Spruchkörper
Spruchkörper,
 
allgemeine Bezeichnung für das zur Entscheidung einer Sache berufene Gericht, dessen konkrete Besetzung vom Gerichtspräsidium bestimmt wird (§ 21e Gerichtsverfassungsgesetz).

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Sprụch|kör|per, der (Rechtsspr.): bei einem Gericht Recht sprechendes Richterkollegium od. Einzelrichter.

Universal-Lexikon. 2012.