Spruchkörper,
allgemeine Bezeichnung für das zur Entscheidung einer Sache berufene Gericht, dessen konkrete Besetzung vom Gerichtspräsidium bestimmt wird (§ 21e Gerichtsverfassungsgesetz).
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Sprụch|kör|per, der (Rechtsspr.): bei einem Gericht Recht sprechendes Richterkollegium od. Einzelrichter.
Universal-Lexikon. 2012.