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Kronkolonie
Kron|ko|lo|nie 〈f. 19brit. Kolonie mit einem von der Krone ernannten Gouverneur

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Kron|ko|lo|nie, die [nach engl. royal od. crown colony]:
durch einen Gouverneur verwaltete auswärtige Besitzung Großbritanniens.

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Kronkolonie,
 
englisch Crown-Colony ['kraʊn kɔlənɪ], im britischen Staatsrecht im Unterschied zu den Dominions die von der Krone durch einen Gouverneur verwalteten Besitzungen ohne voll ausgebildete Selbstverwaltung.

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Kron|ko|lo|nie, die [nach engl. royal od. crown colony]: durch einen Gouverneur verwaltete auswärtige Besitzung Großbritanniens: die ehemalige K. Hongkong; die Geschichte eines Polizisten, der sich in die Unterwelt der britischen K. einschleusen lässt (Spiegel 23, 1982, 224).

Universal-Lexikon. 2012.