Festlegung; Deklaration; Spezifikation; Übereinkommen; Übereinkunft; Konvention; Abkommen; Abmachung; Einigung; Vergleich
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Ver|ein|ba|rung [fɛɐ̯'|ai̮nba:rʊŋ], die; -, -en:1. das Vereinbaren von etwas:
die Vereinbarung einer Zusammenkunft; eine Vereinbarung [mit jmdm.] treffen.
2. etwas Vereinbartes:
sich an eine Vereinbarung halten.
Syn.: ↑ Abkommen, ↑ Abmachung, ↑ Absprache, ↑ Arrangement, ↑ Kontrakt, ↑ Pakt, ↑ Übereinkunft, ↑ Verabredung, ↑ Vertrag.
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Ver|ein|ba|rung 〈f. 20〉 Verabredung, Abmachung ● eine \Vereinbarung treffen etwas vereinbaren; Preis laut \Vereinbarung; Sprechstunde nach (vorheriger) \Vereinbarung
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Ver|ein|ba|rung, die; -, -en:
die V. eines Treffpunkts;
eine V., -en [mit jmdm.] treffen.
2. Abmachung, Übereinkommen:
eine schriftliche, mündliche V.;
eine V. einhalten, verletzen, aufheben, für ungültig erklären;
er hielt sich [nicht] an die V.;
Sprechstunde [nur] nach V. (vorheriger Absprache).
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Ver|einbarung,
Informatik: die Deklaration.
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Ver|ein|ba|rung, die; -, -en: 1. <Pl. selten> das Vereinbaren (1): die V. eines Treffpunkts; eine V., -en [mit jmdm.] treffen. 2. Abmachung, Übereinkommen: eine schriftliche, mündliche V.; Das „Du“ war V. zwischen Klaus Heinrich und den Korpsbrüdern (Th. Mann, Hoheit 81); eine V. einhalten, verletzen, aufheben, für ungültig erklären; er hielt sich [nicht] an die V.; Und nun plötzlich will man diese V. umstoßen! (Nossack, Begegnung 273); Sprechstunde [nur] nach V. (vorheriger Absprache).
Universal-Lexikon. 2012.