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Beförderung
Versand; Nachsendung; Aufstieg; Verschiebung; Transport; Bewegung; Positionsänderung; Translokation; Spedition; Gütertransport

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Be|för|de|rung [bə'fœrdərʊŋ], die; -, -en:
1. das Befördern (1):
die Beförderung von Gütern mit dem / per Schiff.
Syn.: Transport, Überführung.
Zus.: Briefbeförderung, Gepäckbeförderung, Personenbeförderung.
2. das Aufrücken in eine höhere Stellung:
die Beförderung zum Abteilungsleiter.
Syn.: Aufstieg.

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Be|fọ̈r|de|rung 〈f. 20das Befördern, das Befördertwerden ● \Beförderung zu Lande, zur Luft, zur See, zu Wasser; ihre \Beförderung zur Chefredakteurin steht bevor

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Be|fọ̈r|de|rung , die; -, -en:
1. <o. Pl.> das Befördern (1); das Befördertwerden:
die B. von Gütern, Waren, Menschen.
2. das Aufrücken in einen höheren Rang, eine höhere Stellung:
die schnelle B. des Majors, Inspektors;
die B. zur Abteilungsleiterin;
auf B. hoffen, warten.

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Beförderung,
 
1) Personalwesen: Übertragung einer anspruchsvolleren Aufgabe bei gleichzeitigem Aufstieg innerhalb der Stellenhierarchie eines Unternehmens oder einer Behörde. Eine Beförderung ist an die Erfüllung bestimmter Kriterien geknüpft (Leistung, Dauer der Beschäftigung).
 
Im Beamtenrecht bezeichnet Beförderung eine Ernennung, durch die einem Beamten ein anderes Amt mit höherem Endgrundgehalt und in der Regel anderer Amtsbezeichnung verliehen wird. Bei Beförderungen ist nach Eignung, Befähigung und fachliche Leistung zu entscheiden. Einen Rechtsanspruch auf Beförderung gibt es nicht, dieser kann aber im Einzelfall aus allgemeinen Grundsätzen (z. B. der Fürsorgepflicht des Dienstherrn) erwachsen. Eine Beförderung ist während der Probezeit sowie, von Ausnahmen abgesehen, vor Ablauf eines Jahres nach der Anstellung oder der letzten Beförderung und innerhalb von zwei Jahren vor Erreichen der Altersgrenze ausgeschlossen. Soldaten erlangen durch die Beförderung einen höheren Dienstgrad.
 
 2) Verkehr: der Transport von Personen, Gütern und körperlichen Nachrichten (z. B. Briefe).

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Be|fọ̈r|de|rung, die; -, -en: 1. <o. Pl.> das Befördern (1): die B. von Gütern, Waren, Menschen. 2. das Aufrücken in einen höheren Rang, eine höhere Stellung: die schnelle B. des Majors, Inspektors; die B. zum Abteilungsleiter, Oberstudienrat; auf B. hoffen, warten; jmdn. von der B. ausschließen.

Universal-Lexikon. 2012.