Devisen; finanzielle Mittel; Valuta (fachsprachlich); Währung; Geld; Zahlungsmittel; Geldmittel; Vermögen; Finanzen
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Ka|pi|tal [kapi'ta:l], das; -s, -e, auch: Kapitalien [kapi'ta:li̯ən]:a) Geld (das zu Geschäften verwendet wird und Gewinn abwirft):
sein Kapital anlegen, in ein Geschäft stecken.
b) Vermögen eines Unternehmens:
die Aktiengesellschaft will ihr Kapital erhöhen.
Syn.: Werte <Plural>.
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ka|pi|tal 〈Adj.〉
1. besonders, hauptsächlich, groß, gewaltig
2. 〈Jägerspr.〉 stark, groß, mit bes. schönem Geweih versehen
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a) (ugs.) ungewöhnlich in seinem Ausmaß, seiner Größe, seinem Umfang; sehr groß [im negativen Sinn]; alles Vergleichbare übersteigend:
ein -er Fehler;
eine -e Schlamperei;
b) (Jägerspr.) außerordentlich groß, stark:
ein -er Bulle;
ein -er (ein besonders schönes, kräftiges Geweih mit sehr vielen Enden tragender) Hirsch.
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Kapital
[italienisch, eigentlich etwa »Hauptgeld«, »Hauptsumme«, zu lateinisch capitalis »hauptsächlich«, »vorzüglich«] das, -s/-e oder ...li |en, in der Volkswirtschaftslehre ursprüngliche Bezeichnung für eine zum Ausleihen bestimmte und Zinsertrag versprechende Geldsumme, später für alle Gütervorräte überhaupt, dann für die der Produktion dienenden Gütervorräte (produzierte Produktionsmittel), dann eingeschränkt für alle für Zwecke der Investition zur Verfügung stehenden Finanzierungsmittel (Geldkapital); heute ist Kapital allgemein der Bestand einer Volkswirtschaft an sachlichen Produktionsmitteln (Sachkapital, Realkapital, Kapitalgüter, Kapitalstock) in Anlagen (Anlagekapital, fixes, gebundenes Kapital) oder in Vorräten (Lagerbestände an Roh-, Hilfs-, Betriebsstoffen, Betriebskapital sowie Halb- und Fertigwaren, umlaufendes, zirkulierendes Kapital) oder an menschliche Fähigkeiten, Kenntnissen und Verhaltensweisen (Humankapital), der, einzelwirtschaftlich gesehen, seinen Eigentümern Einkommen und/oder Einfluss verschafft (Erwerbskapital, Privatkapital) und volkswirtschaftlich als ein Produktionsfaktor neben Arbeit und Boden zur Erzeugung des Sozialprodukts dient (Produktivkapital, Sozialkapital, Produktionspotenzial).
Das Vorhandensein von Kapital ist das Ergebnis wirtschaftlichen Handelns der Wirtschaftssubjekte, sich nicht unmittelbar der Befriedigung der Bedürfnisse zuzuwenden, sondern Produktionsumwege einzuschlagen und zunächst Produktionsmittel herzustellen. Dies ist zwar mit einem Zeitopfer verbunden, die Ergiebigkeit der Produktion wird dadurch aber vergrößert, d. h., die Produktivität kann gesteigert werden, wenn auch mit abnehmenden Zuwachsraten. Das notwendige Zeitopfer und die größere Ergiebigkeit des Produktionsprozesses machen das Kapital zu einem selbstständigen Produktionsfaktor, obwohl es selbst das Erzeugnis der originären Produktionsfaktoren Arbeit und Boden ist (derivativer Produktionsfaktor). Die Verfügbarkeit von Kapital in einer Volkswirtschaft ist also ein wichtiger Bestimmungsfaktor des wirtschaftlichen Wachstums. Entsprechend nützlich ist die Kapitalbildung, die Erhöhung des volkswirtschaftlichen Kapitalstocks durch Konsumverzicht der Wirtschaftssubjekte (Sparen) und Freistellung von Teilen des Sozialprodukts für Investitionen (Subsistenzfonds). Kapital muss also erspart und produziert werden. Dabei wird der Konsumverzicht aus einzelwirtschaftlicher Sicht aus anderen als volkswirtschaftlichen Gründen zustande kommen; die Kapitalanleger suchen ertragbringende Geldanlage, Vorsorge für das Alter beziehungsweise die Familie, Einflussnahme auf fremde Unternehmen. Der Kapitalmarkt erfüllt die Funktion, investierbare Kapitalmengen der volkswirtschaftlich erwünschten Verwendung zuzuführen.
In der Betriebswirtschaftslehre wird unter Kapital der Wert der Gesamtheit aller Sach- und Finanzmittel verstanden, die einem Unternehmen zu einem bestimmten Zeitpunkt zur Verfügung stehen. Gelegentlich wird Kapital auch in der Betriebswirtschaftslehre als Produktionsfaktor genannt, wenngleich hier die Betrachtung der verschiedenen Erscheinungsformen (Betriebsmittel, Werkstoffe) überwiegt. Im betrieblichen Rechnungswesen bezeichnet Kapital den auf der Passivseite der Bilanz in gleicher Höhe ausgewiesenen Gegenwert des Vermögens, wobei die Eigentumsrechte und die Fristigkeit im Vordergrund der Betrachtung stehen. Dieses Bilanzkapital (Passivkapital, Gesamtkapital) verkörpert die Ansprüche, Rechte und Erwartungen der Kapitalgeber beziehungsweise Kapitaleigner gegenüber dem Unternehmen. Im Zusammenhang mit der Kapitalerhaltung und der Gewinnermittlung zielt der bilanzielle Kapitalbegriff besonders auf das Eigenkapital ab. Während die Kapitalstruktur die Herkunft der einem Unternehmen zur Verfügung stehenden Mittel verdeutlicht (Kapitalherkunft), gibt die Vermögensstruktur darüber Auskunft, in welchen Vermögensgegenständen diese Mittel gebunden sind (Kapitalbindung, Kapitalverwendung). Demnach werden unterschieden: 1) nach der Rechtsstellung der Kapitalgeber Eigenkapital und Fremdkapital, wobei das Eigenkapital in wirtschaftlicher Hinsicht auch als Beteiligungs- oder Unternehmerkapital und das Fremdkapital auch als Kredit- oder Gläubigerkapital bezeichnet wird; 2) nach der Funktion des Kapitals betriebsnotwendiges Kapital und für den eigentlichen Betriebszweck nicht erforderliches Ergänzungskapital; 3) nach der Form der Kapitalbindung Sach- oder Realkapital (z. B. Grundstücke, Maschinen) und Geld- oder Finanzkapital (z. B. Barmittel); 4) nach der Dauer der Kapitalbindung langfristiges Anlagekapital und kurzfristiges Umlauf- oder Betriebskapital.
In der betrieblichen Finanzwirtschaft bezeichnet Kapital i. w. S. die Gesamtheit aller Finanzmittel, die einem Unternehmen zur Deckung seines Finanzbedarfs zur Verfügung stehen (Kapitalfonds), im engeren Sinn alles mittel- und langfristig verfügbare Geld, um Investitionen zu finanzieren. In jedem Betrieb entsteht ein Kapitalbedarf, weil stets Ausgaben zu tätigen sind, ehe durch die marktliche Verwertung der erstellten Leistungen Einnahmen entstehen. Ein Kapitalbedarf würde nur dann nicht entstehen, wenn alle Kapital bindenden (z. B. Bezahlung eingesetzter Produktionsfaktoren) und Kapital entziehenden (z. B. Verluste, Zinsen, Dividenden) Ausgaben und alle Kapital freisetzenden (z. B. Einnahmen aus dem Verkauf betrieblicher Leistungen zu Selbstkosten, sonstiger Vermögensgegenstände zu Buchwerten) und Kapital zuführenden (z. B. Gewinne aus dem Verkauf betrieblicher Leistungen, Aufnahme von Beteiligungskapital und Krediten) Einnahmen gleich groß wären und auf die gleichen Zeitpunkte entfielen.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie v. a. auch in den folgenden Artikeln:
Finanzierung · Investition · Liquidität · Produktionsfaktoren · Vermögen · Zins
Hier finden Sie in Überblicksartikeln weiterführende Informationen:
Globalisierung und wirtschaftliche Entwicklung
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Ka|pi|tal, das; -s, -e, auch: -ien [ital. capitale < mlat. capitale = Grundsumme, Kapital, zu lat. capitalis, ↑kapital; 4: zu mlat. capitale = Kopfende]: 1. a) <o. Pl.> alle Geld- u. Sachwerte, die zu einer Produktion verwendet werden, die Gewinn abwirft: konstantes K. (marx.; Produktionsmittel); variables K. (marx.; Arbeitskraft); fixes K. (marx.; Arbeitsmittel); zirkulierendes K. (marx.; Gegenstände, die zur Produktion notwendig sind, u. Arbeitskraft); Jenen Ländern fehlt es nicht nur an K., sondern auch an kaufmännischer, technischer, organisatorischer Erfahrung (Dönhoff, Ära 173); b) Vermögen eines Unternehmens; Grundkapital; Anlagekapital: die Gesellschaft erhöht ihr K.; er ist an mehreren Kapitalien, Kapitalen beteiligt. 2. a) verfügbare Geldsumme, die bei entsprechendem Einsatz geeignet ist, dem Besitzer od. Nutznießer nennenswerten Gewinn zu bringen: ein bescheidenes, ausreichendes, sicheres K.; sein K. [gut, äußerst gewinnbringend] anlegen, flüssig machen; das K. angreifen, in ein Geschäft stecken, aus dem Betrieb ziehen; wir müssen K. (einen Kredit) aufnehmen; Ü geistiges K. (geistiges Leistungsvermögen; Wissen, Kenntnisse); totes K. (erworbenes Wissen, Können, das nicht genutzt wird); *K. aus etw. schlagen (aus etw. Vorteil, Gewinn ziehen); b) kleinerer Betrag an Bargeld, den man für etw. verfügbar hat: Kommt nun, ihr Leute, der Finkenbein hat zur Not noch ein paar -ien im Ziehamlederle (Hesse, Sonne 48). 3. <o. Pl.> Gesamtheit aller Kapitalisten: Wissen will ich, wem ihr angehört, dem Proletariat oder dem K. (Jahnn, Geschichten 130). 4. (Buchw.) gewebtes [buntes] Band, das vom Buchbinder an die Ober- u. Unterkante des Buchblockrückens geklebt wird.
Universal-Lexikon. 2012.