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Über|füh|rung [y:bɐ'fy:rʊŋ], die; -, -en:1. Brücke, die über eine Eisenbahnlinie, eine Straße u. a. führt:
unter der Überführung hindurchfahren.
Syn.: ↑ Übergang.
Zus.: Eisenbahnüberführung.
2. das Transportieren von einem Ort an einen anderen:
die Überführung des Leichnams.
3. das Beweisen, dass jmd. schuldig ist:
die Überführung des Schuldigen ist gelungen.
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Über|füh|rung 〈f. 20〉
I 〈unz.〉
1. das Überführen, das Überführtwerden an einen anderen Ort
2. das Nachweisen einer Tat
II 〈zählb.〉 Brücke, Verkehrsweg über eine Eisenbahn-, Straßenbahnlinie od. Straße
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Über|füh|rung, die; -, -en:
1.
a) das Transportieren von einem Ort an einen anderen:
die Kosten für die Ü. des Verletzten [in die Spezialklinik];
2. das Erbringen des Nachweises von jmds. Schuld o. Ä.:
die Indizien reichen zur Ü. des Verdächtigen nicht aus.
3. Brücke, die einen Verkehrsweg über etw. hinwegführt:
an der ersten Kreuzung nach der Ü. links abbiegen.
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Überführung,
Verkehrswesen: Kreuzung.
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Über|füh|rung, die; -, -en: 1. a) das Transportieren von einem Ort an einen anderen: die Kosten für die Ü. des Verletzten [in die Spezialklinik]; b) das 1Überführen (2): Ein wichtiges Mittel ... ist die Entprivatisierung (... Ü. in Gemeineigentum) von ... Unternehmen (Fraenkel, Staat 376). 2. das Erbringen des Nachweises von jmds. Schuld o. Ä.: die Indizien reichen zur Ü. des Verdächtigen nicht aus. 3. Brücke, die einen Verkehrsweg über etw. hinwegführt: an der ersten Kreuzung nach der Ü. links abbiegen.
Universal-Lexikon. 2012.